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Letzte Änderung: Vor 7 Tagen
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 1 bis 2 Seiten
Eine Änderungsvereinbarung über Versetzung ist ein schriftliches Dokument, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen den Arbeitsort ändern. Sie dient dazu, eine spezifische Regelung im ursprünglichen Arbeitsvertrag einvernehmlich anzupassen.
Die Änderungsvereinbarung wird also immer dann verwendet, wenn der Arbeitsort des Arbeitnehmers dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum geändert werden soll und diese Änderung nicht bereits durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist oder der Arbeitnehmer die neue Regelung schriftlich bestätigen möchte.
Der wesentliche Unterschied liegt im Zustimmungsprinzip. Eine Weisung ist eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers, die auf Basis einer vertraglichen Klausel erteilt wird. Eine Änderungsvereinbarung hingegen ist ein zweiseitiger Vertrag, der die Zustimmung beider Parteien erfordert, um wirksam zu werden.
Nein, eine schriftliche Vereinbarung über die Versetzung ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Arbeitgeber die Versetzung im Rahmen seines Weisungsrechts anordnen kann.
Dennoch ist die schriftliche Form sehr sinnvoll. Eine schriftliche Änderungsvereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Parteien. Sie belegt das Einvernehmen und verhindert, dass der Arbeitnehmer später argumentieren kann, die Versetzung sei nur vorübergehend oder unter anderen Bedingungen vereinbart worden.
Eine befristete Versetzung ist eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort, die von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist. Das bedeutet, der Arbeitnehmer hat nach Ablauf dieser Frist einen garantierten Anspruch auf Rückkehr an seinen ursprünglichen Arbeitsort. Die Befristung gibt dem Arbeitnehmer eine wichtige Sicherheit und sollte in der Vereinbarung klar geregelt werden.
Damit die Änderungsvereinbarung wirksam ist, muss sie die folgenden wesentlichen Punkte enthalten:
Die wichtigste Voraussetzung ist das gegenseitige Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ohne die freiwillige und schriftliche Zustimmung beider Parteien kann keine Änderungsvereinbarung zustande kommen.
Die Parteien des Dokuments sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Aufseiten des Arbeitgebers muss eine vertretungsberechtigte Person (z. B. Geschäftsführer, Prokurist) die Vereinbarung unterzeichnen.
Die Änderungsvereinbarung als solche regelt eine einmalige Anpassung des Vertrags und hat keine eigene Laufzeit. Soll die Versetzung jedoch befristet sein, muss die Dauer der Befristung klar festgelegt werden. Es gibt hierbei keine gesetzlichen Mindest- oder Höchstlaufzeiten.
Nach der Ausfertigung der Vereinbarung sind folgende Schritte zu unternehmen:
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Änderungsvertrag Versetzung - Arbeitsrecht - Muster
Land: Deutschland