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Änderungsvertrag Versetzung - Arbeitsrecht

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Was ist eine Änderungsvereinbarung über Versetzung?

Eine Änderungsvereinbarung über Versetzung ist ein schriftliches Dokument, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen den Arbeitsort ändern. Sie dient dazu, eine spezifische Regelung im ursprünglichen Arbeitsvertrag einvernehmlich anzupassen.

Die Änderungsvereinbarung wird also immer dann verwendet, wenn der Arbeitsort des Arbeitnehmers dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum geändert werden soll und diese Änderung nicht bereits durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist oder der Arbeitnehmer die neue Regelung schriftlich bestätigen möchte.


Was ist der Unterschied zu einer Weisung des Arbeitgebers?

Der wesentliche Unterschied liegt im Zustimmungsprinzip. Eine Weisung ist eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers, die auf Basis einer vertraglichen Klausel erteilt wird. Eine Änderungsvereinbarung hingegen ist ein zweiseitiger Vertrag, der die Zustimmung beider Parteien erfordert, um wirksam zu werden.


Ist eine schriftliche Vereinbarung zwingend erforderlich?

Nein, eine schriftliche Vereinbarung über die Versetzung ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Arbeitgeber die Versetzung im Rahmen seines Weisungsrechts anordnen kann.

Dennoch ist die schriftliche Form sehr sinnvoll. Eine schriftliche Änderungsvereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Parteien. Sie belegt das Einvernehmen und verhindert, dass der Arbeitnehmer später argumentieren kann, die Versetzung sei nur vorübergehend oder unter anderen Bedingungen vereinbart worden.


Was bedeutet „befristete Versetzung"?

Eine befristete Versetzung ist eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort, die von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist. Das bedeutet, der Arbeitnehmer hat nach Ablauf dieser Frist einen garantierten Anspruch auf Rückkehr an seinen ursprünglichen Arbeitsort. Die Befristung gibt dem Arbeitnehmer eine wichtige Sicherheit und sollte in der Vereinbarung klar geregelt werden.


Was muss die Änderungsvereinbarung enthalten?

Damit die Änderungsvereinbarung wirksam ist, muss sie die folgenden wesentlichen Punkte enthalten:

  • Vertragsparteien: Die Namen und Anschriften des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
  • Referenz zum Ursprungsvertrag: Nennung des Datums des ursprünglichen Arbeitsvertrags.
  • Alte Regelung: Eine genaue Beschreibung der ursprünglichen Klausel zum Arbeitsort.
  • Neue Regelung: Die genaue und vollständige Anschrift des neuen Arbeitsortes.
  • Befristung: Eine klare Angabe, ob die Versetzung befristet ist und, falls ja, das genaue Enddatum.
  • Inkrafttreten: Das Datum, an dem die Vereinbarung wirksam wird.


Was sind die Voraussetzungen für das Dokument?

Die wichtigste Voraussetzung ist das gegenseitige Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ohne die freiwillige und schriftliche Zustimmung beider Parteien kann keine Änderungsvereinbarung zustande kommen.


Wer kann das Dokument abschließen?

Die Parteien des Dokuments sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Aufseiten des Arbeitgebers muss eine vertretungsberechtigte Person (z. B. Geschäftsführer, Prokurist) die Vereinbarung unterzeichnen.


Gibt es eine maximale oder minimale Laufzeit?

Die Änderungsvereinbarung als solche regelt eine einmalige Anpassung des Vertrags und hat keine eigene Laufzeit. Soll die Versetzung jedoch befristet sein, muss die Dauer der Befristung klar festgelegt werden. Es gibt hierbei keine gesetzlichen Mindest- oder Höchstlaufzeiten.


Was muss getan werden, wenn die Vereinbarung fertig ist?

Nach der Ausfertigung der Vereinbarung sind folgende Schritte zu unternehmen:

  • Unterzeichnung: Die Vereinbarung muss von beiden Parteien handschriftlich unterzeichnet werden.
  • Verteilung der Kopien: Jede Partei erhält eine unterzeichnete Ausfertigung zur eigenen Dokumentation.
  • Ablage: Der Arbeitgeber legt die Vereinbarung zur Personalakte.


Welche Gesetze sind auf die Vereinbarung anwendbar?

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die allgemeinen vertragsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen zum Arbeitsvertrag (§§ 611a ff. BGB).
  • Gewerbeordnung (GewO): § 106 GewO regelt das Direktionsrecht des Arbeitgebers, das durch eine Änderungsvereinbarung konkretisiert oder eingeschränkt wird.
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Die Regelungen zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie zu den Ruhepausen müssen auch am neuen Arbeitsort eingehalten werden.
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): Soweit die Versetzung mit einer Änderung der Arbeitszeit einhergeht, sind die Vorschriften dieses Gesetzes zu beachten.


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