Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.
Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.
Letzte Änderung: Vor 3 Tagen
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 9 bis 14 Seiten
Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung abhängiger Arbeit und im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zu einem von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewünschten Enddatum.
Die gewünschtenen Vertragsbedingungen können Schritt für Schritt ausgewählt und dadurch ein individueller Arbeitsvertrag erstellt werden, um den jeweiligen Vorstellungen der Vertragsparteien bestmöglich gerecht zu werden. Die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere das Nachweisgesetz, werden hierbei berücksichtigt.
Vom befristeten Arbeitsvertrag ist der unbefristete Arbeitsvertrag zu unterscheiden. Beim unbefristeten Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien haben hierbei das Recht, den Arbeitsvertrag ordentlich, d.h. unter Einhaltung entweder der gesetzlichen oder einer individuell vereinbarten Kündigungsfrist, zu beenden.
Handelt es sich um eine lediglich geringfügige Beschäftigung mit höchstens 538,00 Euro monatlichem Entgelt, kann hierfür auch ein Arbeitsvertrag über einen Minijob genutzt.
Soll lediglich ein Praktikumsverhältnis zum Erwerb von praktischen Berufskenntnissen erstellt werden, kann hierfür ein Praktikumsvertrag erstellt werden.
Dieser Arbeitsvertrag richtet sich an das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und angestelltem Arbeitnehmer. Selbstständige können z.B. einen Vertrag über freie Mitarbeit schließen.
Je nach Branche unterscheidet sich die übliche Form des Arbeitsvertrages. Befristete Arbeitsverträge kommen etwa überdurchschnittlich häufig im Bereich wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Einsatz.
Es wird zwischen dem unbefristeten (ohne Enddatum) und dem befristeten (mit Enddatum) Arbeitsvertrag unterschieden.
Ein sehr wichtiger Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag ist, dass der befristete Arbeitsvertrag nur dann ordentlich gekündigt werden kann, wenn die Parteien die ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Ansonsten ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, also aus wichtigem Grund, wird hiervon nicht berührt.
Zu unterscheiden ist hier, ob es sich um eine Befristung mit oder ohne sachlichen Grund handelt. Bei folgenden Sachverhalten kann es sich z.B. um einen Sachgrund handeln, der als Grund für die Befristung zulässig ist:
Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann der Arbeitsvertrag beliebig oft verlängert werden will, es sei denn der Sachgrund ist weggefallen oder es handelt sich um besonders viele Verlängerungen, sodass sich die Verlängerung als missbräuchlich darstellen würde.
Die Befristung ohne sachlichen Grund ist grundsätzlich bis maximal zwei Jahren zulässig. Die sachgrundlose Befristung darf darüber hinaus maximal dreimal verlängert werden.
Nein, grundsätzlich ist auch ein rein mündlicher Arbeitsvertrag rechtlich wirksam. Beim befristeten Arbeitsvertrag gibt es aber eine Besonderheit: Hier ist die Befristung schriftlich festzuhalten, ansonsten ist der Arbeitsvertrag unwirksam.
In der Praxis kommt dies aber so gut wie nicht vor, da es regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten bereitet, rein mündlich getroffene Vereinbarungen zu beweisen. Es ist daher sinnvoll, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen, um spätere Streitigkeiten über den Inhalt der Vereinbarungen so gut es geht zu vermeiden.
Es gibt eine Voraussetzungen, die unbedingt in einem Arbeitsvertrag enthalten sein sollten:
Fehlt es an einer der o.g. Regelungen im Arbeitsvertrag, so kommt stattdessen die gesetzliche Vorschrift hierzu zur Anwendung. Wurde z.B. keine Kündigungsfrist vereinbart, so regelt sich die Dauer der Kündigungsfrist nach der entsprechenden Vorschrift im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Neben den oben genannten Punkten, können unter anderem folgende weitere Vereinbarungen getroffen werden:
Für das Zustandekommen von Arbeitsverträgen gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, die aber durch das Arbeitsrecht modifiziert werden.
Bestimmte Einschränkungen ergeben sich etwa aus dem Verbot der Kinderarbeit oder der Beschäftigung von Müttern während der vor- und nachgeburtlichen Schutzfristen.
Die Vertragsfreiheit im Rahmen von Arbeitsverträgen wird zudem in vielfacher Hinsicht durch gesetzliche aber auch tarifvertragliche Vorschriften eingeschränkt.
Sobald sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Inhalt der zu treffenden Vereinbarungen einig sind, so ist der Arbeitsvertrag sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber zu unterschreiben.
Wichtig ist, sich die zu treffenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung genau durchzulesen und sich ausführlich Gedanken darüber zu machen, bevor man eine Entscheidung trifft. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sind die getroffenen Vereinbarungen für beide Seiten bindend, außer Sie verstoßen z.B. gegen gesetzliche Verbote. Einen Zeugen für den Abschluss des Vertrages braucht man nicht unbedingt.
Anschließend erhält jede Partei ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages. Dies ist wichtig für eventuelle Beweisfragen, falls es während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Die Vertragsparteien haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag übereinstimmend zu ändern und zwar in Form eines sog. Änderungsvertrages. So können z.B. eine Gehaltserhöhung, eine Vereinbarung zur Anpassung der Arbeitszeit, eine Zusatzvereinbarung über Gleitzeit oder ein Änderungsvertrag über eine Versetzung des Arbeitnehmers vertraglich vereinbart werden.
Gibt es bestimmte Sondervereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie z.B. einen Tarifvertrag, eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung oder bestimmte Richtlinien, so können diese als Kopie dem Arbeitsvertrag mit angehangen werden.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Land: Deutschland