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Letzte Änderung: 02.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 5 bis 8 Seiten
Bewertung: 4,5 - 212 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllenBei dem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, deren Lohn 538 Euro (Stand Juni 2024) nicht übersteigt.
Durch einen Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung abhängiger Arbeit und im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung.Im Vergleich zum klassischen Arbeitsvertrag gelten beim Minijobber Sonderregelungen bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung.
Zunächst besteht natürlich die Möglichkeit einen regulären Arbeitsvertrag abzuschließen. Ein Minijob kann auch zusätzlich zu einem Angestelltenverhältnis aufgenommen werden. In der Regel muss der Arbeitgeber diesen auch nicht vorher genehmigen. Wenn der Minijob allerdings die Interessen des Arbeitgebers berührt, dann muss dieser auch über die Aufnahme des Minijobs informiert werden.
Soll lediglich ein Praktikumsverhältnis zum Erwerb von praktischen Berufskenntnissen erstellt werden, kann hierfür ein Praktikumsvertrag erstellt werden.
Dieser Arbeitsvertrag gilt nur für angestellte Arbeitnehmer. Handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen Selbstständigen bzw. Freiberufler, so sollte ein Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen werden.
Je nach Branche unterscheidet sich die übliche Form des Arbeitsvertrages. Minijobber haben den Vorteil, dass sie grundsätzlich keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichten müssen.
Minijobs eignen sich besonders für Studierende, Rentner und Berufstätige, die einen Zuverdienst zum Haupteinkommen suchen. Auch bei Saisonarbeit oder kurzfristigen Aushilfsjobs kann ein Minijob in Betracht kommen.
Nein, grundsätzlich ist auch ein rein mündlicher Arbeitsvertrag rechtlich wirksam. Beim befristeten Arbeitsvertrag gibt es aber eine Besonderheit: Hier ist die Befristung schriftlich festzuhalten, ansonsten ist der Arbeitsvertrag unwirksam.
In der Praxis kommt dies aber so gut wie nicht vor, da es regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten bereitet, rein mündlich getroffene Vereinbarungen zu beweisen. Es ist daher sinnvoll, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen, um spätere Streitigkeiten über den Inhalt der Vereinbarungen so gut es geht zu vermeiden.
Es gibt eine Voraussetzungen, die unbedingt in einem Arbeitsvertrag enthalten sein sollten:
Steuer und Sozialversicherung
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, deren Lohn 538,00 Euro nicht übersteigt. Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalabgaben zur Sozialversicherung. Des Weiteren hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Da Minijobs sozialversicherungsfrei sind, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich keine Beiträge zahlen.
Arbeitstätigkeit
Hier sollte festgelegt werden, welche Aufgaben und Tätigkeiten der Arbeitnehmer zu leisten hat. Jedoch kann eine besonders genaue Beschreibung zur Folge haben, dass der Arbeitnehmer in keinen anderen Bereichen mehr eingesetzt werden kann. Deshalb sollten die Aufgaben des Arbeitnehmers nicht zu sehr im Detail ausgearbeitet werden.
Arbeitsort
Durch die Festlegung des Arbeitsortes (z.B. in einer bestimmten Betriebsstätte) kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur bei zusätzlicher Vereinbarung einer örtlichen Versetzungsklausel, einseitig an einem anderen Ort beschäftigen.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers sind durch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes geregelt. In der Regel ist die Arbeitszeit auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzt. Bei der Verteilung der Arbeitszeiten ist darauf zu achten, dass die Verdienstgrenze in Höhe von 538,00 Euro monatlich nicht überschritten wird. Im Durchschnitt arbeiten Minijobber in Deutschland ca. 43 Stunden pro Monat.
Arbeitsentgelt
Das monatliche Arbeitsentgelt (oder Stundenlohn) ist im Arbeitsvertrag anzugeben. Des Weiteren kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewisse Sonderleistungen, Provisionen oder vermögenswirksame Leistungen gewähren. Seit Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit 12,41 Euro brutto pro Stunde (Stand: Mai 2024). Das Mindestlohngesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages.
Probezeit
Die Dauer der Probezeit muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden und darf höchstens sechs Monate betragen. Eine Probezeit ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet, muss eine Probezeit von mindestens einem Monat absolvieren.
Urlaub
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von jährlich 24 Werktagen in einer Sechs-Tage-Woche. Je nachdem wie viel Tage der Minijobber in der Woche arbeitet, ändert sich dementsprechend auch die Anzahl der Urlaubstage, die ihm nach dem Gesetz zustehen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer zusätzliche Urlaubstage zu gewähren.
Ruhepausen
Ab einer Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden steht dem Arbeitnehmer gesetzlich eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu, ab 9 Stunden Arbeitszeit sogar mindestens 45 Minuten. Generell kann die Arbeitszeit auch aufgeteilt werden. Die Pause muss nicht am Stück genommen werden, sondern kann auch auf Intervalle von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhepausen dürfen im Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden.
Fehlt es an einer der o.g. Regelungen im Arbeitsvertrag, so kommt stattdessen die gesetzliche Vorschrift hierzu zur Anwendung. Wurde z.B. keine Kündigungsfrist vereinbart, so regelt sich die Dauer der Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für das Zustandekommen von Arbeitsverträgen gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, die aber durch das Arbeitsrecht modifiziert werden.
Bestimmte Einschränkungen ergeben sich etwa aus dem Verbot der Kinderarbeit oder der Beschäftigung von Müttern während der vor- und nachgeburtlichen Schutzfristen.
Die Vertragsfreiheit im Rahmen von Arbeitsverträgen wird zudem in vielfacher Hinsicht durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt.
Der Arbeitnehmer kann nur eine natürliche Person sein. Im Namen des Arbeitgebers handeln kann z.B. der jeweilige Geschäftsführer, Prokurist oder eine speziell dafür bevollmächtigte Person.
Sobald sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Inhalt der zu treffenden Vereinbarungen einig sind, so ist der Arbeitsvertrag sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber zu unterschreiben.
Wichtig ist, sich die zu treffenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung genau durchzulesen und sich ausführlich Gedanken darüber zu machen, bevor man eine Entscheidung trifft. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sind die getroffenen Vereinbarungen für beide Seiten bindend, außer Sie verstoßen z.B. gegen gesetzliche Verbote. Einen Zeugen für den Abschluss des Vertrages braucht man nicht unbedingt.
Anschließend erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages. Dies ist wichtig für eventuelle Beweisfragen, falls es während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag übereinstimmend zu ändern und zwar in Form eines sog. Änderungsvertrages. So können z.B. eine Gehaltserhöhung, eine Vereinbarung zur Anpassung der Arbeitszeit, eine Zusatzvereinbarung über Gleitzeit oder ein Änderungsvertrag über eine Versetzung des Arbeitnehmers vertraglich vereinbart werden.
Gibt es bestimmte Sondervereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie z.B. eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung oder bestimmte Richtlinien, so können diese als Kopie dem Arbeitsvertrag mit angehangen werden.
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Guides, um Ihnen zu helfen
Arbeitsvertrag Minijob - Muster, Vorlage - Word und PDF
Land: Deutschland