Letzte Änderung: 03.09.2019
Größe: 3 bis 5 Seiten
Verfügbare Formate: Word und PDF
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Eine Abwicklungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Regelung der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses. Die Abwicklungsvereinbarung regelt also die Kündigung eines Arbeitsvertrages.
Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses steht meist offen, wozu beide Seiten ab diesem Zeitpunkt verpflichtet oder berechtigt sind. Immer wieder problematisch sind z. B. Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers. Mit der Abwicklungsvereinbarung lassen sich wesentliche Punkte einverständlich und rechtssicher regeln und so etwaige Rechtsstreite vermeiden. Dazu enthält die Vereinbarung eine Reihe von aktuellen und wirksamen Klauseln, mit denen sich beide Parteien absichern, z. B. zur Freistellung des Arbeitnehmers.
Mit dieser Vorlage können bestimmte Klauseln verfasst werden wie z.B. eine Abfindung oder die Freistellung des Arbeitnehmers, die sich den individuellen Vorstellungen anpassen.
WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?
Eine Abwicklungsvereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss in Deutschland nach § 623 BGB die Schriftform eingehalten werden. Andernfalls ist die Abwicklungsvereinbarung nichtig. Fax oder E-Mails werden also nicht angenommen!
Genauer sollte dieses Dokument von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben werden und beide Parteien sollten eine Kopie erhalten. Dies dient der beiderseitigen Absicherung. Besonders im Streitfall ist es wichtig auf einen klar formulierten Vertrag zurückgreifen zu können.
WAS SOLLTEN BEACHTET WERDEN?
Beim Aufhebungsvertrag müssen Angaben (Anschrift usw.) des Arbeitnehmers wie auch des Arbeitgebers vorhanden sein. Daneben müssen Angaben zum Umfang des Vertrages gemacht werden. Näher können folgende Punkte geregelt werden:
Dies dient vor allem dazu, für beide Parteien eine ideale Lösung zu finden. Der Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis, und zwar ein Arbeitszeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.
RELEVANTES RECHT:
Das relevante Recht ist § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die §§ 128 ff. im Sozialgesetzbuch III, sowie Einkommenssteuergesetz (EStG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Handelsgesetzbuch (HGB).
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Andere Bezeichnungen des Dokuments: Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht, Abwicklungsvereinbarung, Abwicklungsvertrag, Regelung Ende Arbeitsvertrag, Abwicklung nach Kündigung
Land: Deutschland