Letzte Änderung: 12.06.2023
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Eine Abwicklungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Regelung der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses. Die Abwicklungsvereinbarung regelt also die Bedingungen, um die Auflösung eines Arbeitsvertrages.
Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses steht meist offen, wozu beide Seiten ab diesem Zeitpunkt verpflichtet oder berechtigt sind. Immer wieder problematisch sind z. B. Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers. Mit der Abwicklungsvereinbarung lassen sich wesentliche Punkte einverständlich und rechtssicher regeln und so etwaige Rechtsstreite vermeiden.
WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?
Da die Abwicklungsvereinbarung meist nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung vereinbart wird, enthält sie in der Regel zwei hauptsächliche Vereinbarungen:
Darüber hinaus ist es sinnvoll und üblich, in der Abwicklungsvereinbarung die Freistellung des Arbeitnehmers ab einem gewissen Datum zu regeln, den Inhalt eines Zeugnisses festzulegen oder zumindest die Zeugnisnote und die Restzahlungen zu beziffern, auf die der Arbeitnehmer noch Anspruch hat.
Unterschiede zur einfachen Kündigung?
Während eine Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass dazu das Einverständnis des gekündigten Vertragspartners erforderlich ist, kommt eine Abwicklungsvereinbarung nur zustande, wenn beide Vertragsparteien mit ihm einverstanden sind. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, ein Abwicklungsvertrag dagegen eine zweiseitige Regelung.
Abgesehen von diesem Unterschied gibt es noch einen anderen: Eine Kündigung zielt auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (und auf sonst nichts), während ein Abwicklungsvertrag die Folgen der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt, d.h. diese Beendigung nicht selbst herbeiführt.
Abwicklungsverträge werden daher nach Ausspruch einer Kündigung vereinbart. Ausnahmsweise sind sie wie erwähnt auch ohne Kündigung sinnvoll, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis demnächst ausläuft und die Folgen dieser Vertragsbeendigung geregelt werden sollen.
WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?
Eine Abwicklungsvereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss in Deutschland die Schriftform einhalten. Andernfalls ist die Abwicklungsvereinbarung nichtig. Fax oder E-Mails sind nicht zugelassen.
Daneben sollte dieses Dokument von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben werden und beide Parteien sollten eine Kopie erhalten. Dies dient der beiderseitigen Absicherung. Besonders im Streitfall ist es wichtig, auf einen klar formulierten Vertrag zurückgreifen zu können.
RELEVANTES RECHT:
Das relevante Recht ist § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die §§ 128 ff. im Sozialgesetzbuch III, sowie Einkommenssteuergesetz (EStG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Handelsgesetzbuch (HGB).
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Andere Bezeichnungen des Dokuments: Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht, Abwicklungsvereinbarung, Abwicklungsvertrag, Regelung Ende Arbeitsvertrag, Abwicklung nach Kündigung
Land: Deutschland