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Unbefristeter Arbeitsvertrag (Vollzeit, Teilzeit)

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Formate FormateWord und PDF
Größe Größe8 bis 12 Seiten
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Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die sich der Arbeitnehmer zur Leistung abhängiger Arbeit verpflichtet und der Arbeitgeber im Gegenzug zur Zahlung einer Vergütung.

Wichtig: Im Gegensatz zum befristeten Arbeitsvertrag ist das Arbeitsverhältnis bei einem unbefristeten Vertrag nicht auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Es läuft auf unbestimmte Zeit und endet nicht automatisch, sondern muss von einer der Parteien gekündigt werden.


Was ist der Unterschied zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Dauer und den Kündigungsmöglichkeiten. Ein befristeter Arbeitsvertrag hat ein von vornherein festgelegtes Enddatum und endet automatisch. Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde explizit vertraglich vereinbart.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hingegen hat kein Enddatum. Eine Beendigung ist nur durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder das Erreichen des Rentenalters möglich. Die ordentliche Kündigung ist hier jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen möglich.


Welche weiteren Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Neben dem unbefristeten und befristeten Arbeitsvertrag gibt es weitere spezielle Formen:

  • Minijob-Vertrag: Dieser Vertrag wird für eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt von maximal 556,00 € (Stand 2025) genutzt.
  • Teilzeitvertrag: Dieser legt eine reduzierte wöchentliche Arbeitszeit fest, die unter der betrieblichen Vollzeit liegt.
  • Ausbildungsvertrag: Dieser dient zur Regelung eines Ausbildungsverhältnisses, bei dem die Vermittlung von praktischen und theoretischen Berufskenntnissen im Vordergrund steht.
  • Praktikumsvertrag: Dieser wird für ein Praktikumsverhältnis abgeschlossen, das in der Regel der beruflichen Orientierung oder dem Erwerb von Berufserfahrung dient.

Hinweis: Von diesen Verträgen sind Verträge für Selbstständige, wie zum Beispiel ein Vertrag über freie Mitarbeit, zu unterscheiden, da diese kein Arbeitsverhältnis begründen.


Ist es verpflichtend, einen Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen?

Nein, grundsätzlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag rechtswirksam. Allerdings ist der Arbeitgeber gemäß dem Nachweisgesetz verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrags spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

In der Praxis ist es jedoch sehr wichtig, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Ein schriftlicher Vertrag bietet für beide Seiten Rechtssicherheit, da er alle getroffenen Vereinbarungen (z.B. Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub) eindeutig dokumentiert und so späteren Beweisschwierigkeiten und Streitigkeiten vorbeugt.


Was muss in einem unbefristeten Arbeitsvertrag enthalten sein?

Ein Arbeitsvertrag sollte die folgenden wesentlichen Punkte enthalten. Ohne eine vertragliche Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  • Tätigkeit und Arbeitsort: Eine Beschreibung der Aufgaben und der Ort, an dem die Arbeit verrichtet werden soll.
  • Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit (z.B. Vollzeit oder Teilzeit) und Regelungen zu Pausen und Überstunden.
  • Arbeitsentgelt: Die Höhe der Vergütung (monatlich oder Stundenlohn), die Fälligkeit der Zahlung und eventuelle Sonderzahlungen.
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses: Bei einem unbefristeten Vertrag ist das genaue Eintrittsdatum anzugeben.
  • Urlaub: Der jährliche Urlaubsanspruch, der mindestens dem gesetzlichen Mindesturlaub entsprechen muss.
  • Kündigungsfristen: Die vertraglich vereinbarten Fristen für eine ordentliche Kündigung, die die gesetzlichen Vorgaben nicht unterschreiten dürfen.
  • Probezeit: Eine Probezeit von maximal sechs Monaten kann vereinbart werden.

Hinweis: Darüber hinaus können weitere Vereinbarungen wie Nebentätigkeiten, Verschwiegenheitspflichten, vermögenswirksame Leistungen oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot geregelt werden.


Wer sind die Parteien beim Arbeitsvertrag?

Die Parteien eines Arbeitsvertrags sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

  • Der Arbeitgeber kann eine natürliche Person (z.B. ein Einzelunternehmer) oder eine juristische Person (z.B. GmbH, AG) sein. Für juristische Personen handelt ein Vertreter, wie z.B. ein Geschäftsführer oder Prokurist, im Namen des Unternehmens.
  • Der Arbeitnehmer ist die natürliche Person, die die Arbeitsleistung erbringt.


Was ist zu tun, wenn der Arbeitsvertrag fertig ist?

Nach der Erstellung und dem Einverständnis beider Seiten über den Inhalt ist der Arbeitsvertrag von beiden Parteien zu unterschreiben. Anschließend erhält jede Partei eine unterschriebene Ausfertigung des Vertrages. Dies ist aus Beweisgründen von großer Bedeutung. Änderungen am Vertrag können später durch einen sogenannten Änderungsvertrag vorgenommen werden.

Hinweis: Die Vertragsparteien haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag übereinstimmend zu ändern und zwar in Form eines sog. Änderungsvertrages. So können z.B. eine Gehaltserhöhung, eine Vereinbarung zur Anpassung der Arbeitszeit, eine Zusatzvereinbarung über Gleitzeit oder ein Änderungsvertrag über eine Versetzung des Arbeitnehmers vertraglich vereinbart werden.


Welche weiteren Dokumente sollten dem Arbeitsvertrag hinzugefügt werden?

Es ist sinnvoll, dem Arbeitsvertrag weitere Dokumente als Anlagen beizufügen oder in ihm zu referenzieren, wenn diese das Arbeitsverhältnis betreffen. Dazu gehören:

  • Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Tarifverträge
  • Unternehmensrichtlinien (z.B. zu Dienstreisen, IT-Nutzung, Dienstwagen)


Welche gesetzlichen Vorschriften sind auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag anwendbar?

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für unbefristete Arbeitsverträge in Deutschland sind:


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