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Praktikumsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 30.04.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
4,6 - 62 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 30.04.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist ein Praktikumsvertrag?

Ein Praktikumsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Praktikanten und einer Praktikumsstelle über eine vorübergehende Tätigkeit in einem Betrieb zum Erwerb praktischer Kenntnisse. Das Praktikumsverhältnis ist eine Art Arbeitsverhältnis auf Zeit, welches jedoch vorrangig einem Ausbildungszweck dient.

Die gewünschtenen Vertragsbedingungen können Schritt für Schritt ausgewählt und dadurch ein individueller Arbeitsvertrag erstellt werden, um den jeweiligen Vorstellungen der Vertragsparteien bestmöglich gerecht zu werden. Die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere das Nachweisgesetz, werden hierbei berücksichtigt.


Welche verschiedenen Arten von Praktika gibt es?

Grundsätzlich gibt es folgende Praktikumsarten:

  • Pflichtpraktikum ("Studenten- bzw. Hochschulpraktikum"): ein Praktikum, das von der Studienordnung vorgeschrieben wird. Das Praktikum kann je nach Studienordnung vor (als Zulassungsvoraussetzung), während oder nach dem Studium stattfinden.
  • Freiwilliges Praktikum: ein Praktikum, das nicht vorgeschrieben ist und daher freiwillig durchgeführt wird. Diese Praktikanten gelten als Arbeitnehmer.
  • Schülerpraktikum: ein Praktikum im Rahmen der Schullaufzeit, meist zwischen der 8. und 11. Klasse. Es dient dazu, Jugendlichen frühzeitig Einblicke in den Berufsalltag zu gewähren, um die Berufswahl zu erleichtern.

Bei der Einstellung eines Studenten ist die Unterscheidung zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum sehr wichtig, da es zahlreiche gesetzliche Unterschiede gibt, u.A. hinsichtlich Lohnanspruch, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ähnliche Alternativen zum Praktikumsvertrag sind beispielsweise der Arbeitsvertrag über einen Minijob oder der Werkstudentenvertrag.


Was sollte im Praktikumsvertrag geregelt werden?

Es gibt einige Punkte, die beim Abschluss eines Praktikumsvertrages beachtet werden sollten.

Auch Praktikanten haben grundsätzlich Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns. Der Mindestlohn beträgt in Deutschland 12,41 Euro brutto (Stand Juni 2024). Es gibt jedoch unter anderem folgende Ausnahmen von der Zahlung des Mindestlohns bei Praktikanten:

  • Der Praktikant ist minderjährig oder
  • es handelt sich um ein Pflichtpraktikum oder
  • das Praktikum dauert weniger als drei Monate.

In diesen Fällen kann der Arbeitgeber den Praktikanten bezahlen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Wird der Praktikant jedoch freiwillig bezahlt, so kann die Vergütung auch vom Mindestlohn abweichen.

Wie beim Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns besteht der gesetzliche Anspruch auf Mindesturlaub, das heißt in der Regel 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche, lediglich bei Praktikanten im Rahmen eines freiwilligen Praktikums, das länger als drei Monate dauert.

Handelt es sich um ein Schülerpraktikum oder um ein Pflichtpraktikum, ist die Versicherungslage des Praktikanten in der Regel unproblematisch. Liegt ein freiwilliges Praktikum vor, das länger als drei Monate andauert und bei dem der Praktikant volljährig ist, so muss man sich hinsichtlich des geltenden Versicherungsschutzes informieren. Der Versicherungsschutz hängt in diesen Fällen von verschiedenen Umständen ab, wie unter anderem die Anzahl der wöchentlichen Praktikumsstunden, der Praktikumsdauer und des Zeitpunkts des Praktikums falls es sich bei dem Praktikanten um einen Studenten handelt (vor, während oder nach dem Studium).


Welche Voraussetzungen gibt es beim Praktikumsvertrag?

Für das Zustandekommen des Praktikumsvertrages gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, die aber durch das Arbeitsrecht modifiziert werden.

Bestimmte Einschränkungen ergeben sich etwa aus dem Verbot der Kinderarbeit oder der Beschäftigung von Müttern während der vor- und nachgeburtlichen Schutzfristen. Die Vertragsfreiheit wird zudem in vielfacher Hinsicht durch gesetzliche aber auch tarifvertragliche Vorschriften eingeschränkt.

Die Schriftform ist grundsätzlich keine gesetzliche Voraussetzung des Praktikumsvertrages. Ein schriftlicher Vertrag dient jedoch dem Praktikanten sowie der Praktikumsstelle als rechtliche Absicherung und ist somit von Vorteil für beide Parteien.

Wird jedoch ein Vertrag über ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, abgeschlossen, und ist der Praktikant nicht minderjährig, so besteht ein Schriftformerfordernis.


Wer sind die Parteien beim Praktikumsvertrag?

Der Praktikumsvertrag wird grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Praktikant vereinbart. Im Namen des Arbeitgebers handeln kann z.B. der jeweilige Geschäftsführer, Prokurist oder eine speziell dafür bevollmächtigte Person.


Welche weiteren Dokumente sollten dem Praktikumsvertrag hinzugefügt werden?

Gibt es bestimmte Sondervereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie z.B. einen Tarifvertrag, eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung oder bestimmte Richtlinien, so können diese als Kopie dem Arbeitsvertrag mit angehangen werden.


Sollte man einen Zeugen für den Abschluss des Praktikumsvertrages haben?

Wichtig ist, sich die zu treffenden Vereinbarungen im Praktikumsvertrag vor der Unterzeichnung genau durchzulesen und sich ausführlich Gedanken darüber zu machen, bevor man eine Entscheidung trifft. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sind die getroffenen Vereinbarungen für beide Seiten bindend, außer Sie verstoßen z.B. gegen gesetzliche Verbote. Einen Zeugen für den Abschluss des Vertrages braucht man nicht unbedingt.


Was ist zu tun, wenn der Praktikumsvertrag fertig ist?

Jede Vertragspartei - das heißt der Arbeitgeber sowie der Praktikant - erhalten jeweils ein Exemplar zum Verwahren, woraufhin beide Vertragsparteien diese beiden Exemplare unterzeichnen müssen.

Nach Absolvieren des Praktikums kann der Praktikant entweder eine Praktikumsbescheinigung oder ein Praktikumszeugnis verlangen.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Es gelten die Vorschriften des Mindestlohngesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Berufsbildungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sowie die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


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