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Praktikumsvertrag

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Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 4 Seiten
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Was ist ein Praktikumsvertrag?

Ein Praktikumsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Praktikanten und einer Praktikumsstelle über eine zeitlich befristete Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer Einrichtung mit dem Ziel, praktische Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln. Obwohl es sich um eine besondere Form eines Arbeitsverhältnisses handelt, steht beim Praktikumsverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund.

Die gewünschten Vertragsbedingungen können Schritt für Schritt ausgewählt und dadurch ein individueller Arbeitsvertrag erstellt werden, um den jeweiligen Vorstellungen der Vertragsparteien bestmöglich gerecht zu werden. Die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere das Nachweisgesetz, werden hierbei berücksichtigt.


Welche verschiedenen Arten von Praktika gibt es?

Grundsätzlich gibt es folgende Praktikumsarten:

  • Pflichtpraktikum: Ein Praktikum, das durch die Schul- oder Studienordnung vorgeschrieben ist, kann vor dem Studium (z. B. als Zulassungsvoraussetzung), während des Studiums (z. B. als Praxissemester) oder nach dem Studium erfolgen, sofern dies im Studienplan vorgesehen ist.
  • Freiwilliges Praktikum: Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum, das aus eigenem Interesse absolviert wird – z. B. zur Berufsorientierung oder zum Erwerb zusätzlicher Praxiserfahrung. Diese Praktikanten gelten rechtlich in vielen Fällen als Arbeitnehmer.
  • Schülerpraktikum: Ein Praktikum während der Schulzeit, meist zwischen der 8. und 11. Klasse. Es dient dazu, Jugendlichen erste Einblicke in die Arbeitswelt zu ermöglichen und die Berufswahl zu erleichtern. In der Regel ist es unvergütet und dauert ein bis drei Wochen.


Was sind die Unterschiede zwischen einem Pflicht- und einem freiwilligen Praktikum?

Die Unterscheidung zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum ist entscheidend, da sie sich auf viele gesetzliche Rahmenbedingungen auswirkt, insbesondere:

  • Mindestlohn
  • Urlaubsanspruch
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Sozialversicherungspflichten

Ein Pflichtpraktikum unterliegt in der Regel nicht dem Mindestlohngesetz und ist sozialversicherungsfrei, sofern es im Rahmen einer Ausbildung erfolgt. Ein freiwilliges Praktikum, insbesondere wenn es länger als drei Monate dauert, wird dagegen vorwiegend wie ein reguläres Arbeitsverhältnis behandelt.


Welche Alternativen zum Praktikumsvertrag gibt es?

Ähnliche Alternativen zum Praktikumsvertrag sind beispielsweise der Arbeitsvertrag über einen Minijob oder der Werkstudentenvertrag. Diese Alternativen eignen sich, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht primär dem Erwerb praktischer Ausbildung, sondern der entgeltlichen Mitarbeit dient.


Was sollte im Praktikumsvertrag geregelt werden?

Der Praktikumsvertrag sollte alle wesentlichen Bedingungen des Praktikums enthalten. Dazu zählen insbesondere:

  • Beginn und Dauer des Praktikums
  • Arbeitszeit und Pausenregelung
  • Ort des Praktikums
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Vergütung (sofern vorgesehen)
  • Urlaubsregelungen
  • Kündigungsmodalitäten
  • Angaben zur Betreuung im Unternehmen

Ziel ist es, klare Verhältnisse zu schaffen, den Ausbildungszweck transparent zu dokumentieren und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Hinweis: Bei allen Beschäftigungsformen gelten gesetzliche Schutzvorschriften – etwa das Verbot der Kinderarbeit, Mutterschutzregelungen oder Tarifverträge, die bestimmte Bedingungen vorgeben. Die Vertragsfreiheit ist dadurch rechtlich eingeschränkt.


Wann gilt der gesetzliche Mindestlohn für Praktikanten?

Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 € brutto (Stand Mai 2025) gilt für Praktikanten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ausnahmen bestehen bei Pflichtpraktika, freiwilligen Praktika unter drei Monaten oder wenn der Praktikant minderjährig ist und keine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

In diesen Fällen besteht keine gesetzliche Pflicht zur Vergütung. Wird dennoch eine Zahlung vereinbart, kann diese auch unterhalb des Mindestlohns liegen.


Haben Praktikanten Anspruch auf Urlaub?

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht nur bei freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern. In diesem Fall gelten die allgemeinen Regeln, also mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Freiwillig können zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikum auch mehr Urlaubstage vereinbart werden.

Bei Pflichtpraktika oder kürzeren freiwilligen Praktika besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub, kann aber freiwillig eingeräumt werden.


Wie ist der Versicherungsschutz während des Praktikums geregelt?

Der Versicherungsschutz hängt von der Art und Dauer des Praktikums ab:

  • Pflichtpraktikanten sind in der Regel über die Schule oder Hochschule gesetzlich unfallversichert.
  • Bei freiwilligen Praktika, insbesondere über drei Monate und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit über 20 Stunden, können Versicherungspflichten in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung entstehen.

Vor Praktikumsbeginn sollte geklärt werden, wie der Praktikant versichert ist (z. B. über die Familienversicherung, als Student oder eigenständig).


Wer sind die Parteien beim Praktikumsvertrag?

Der Vertrag wird geschlossen zwischen:

  • dem Praktikumsgeber (z. B. Unternehmen, Behörde, gemeinnützige Einrichtung), vertreten durch die Geschäftsführung oder eine bevollmächtigte Person,
  • und dem Praktikanten

Als Praktikant gilt jede Person, die ein Praktikum zur beruflichen Orientierung oder im Rahmen einer Ausbildung absolvieren möchte. Dies kann auch Studierende betreffen, die an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind oder eine berufsbildende Schule besuchen.


Welche weiteren Dokumente sollten dem Praktikumsvertrag hinzugefügt werden?

Gibt es bestimmte Sondervereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie z. B. einen Tarifvertrag, eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung oder bestimmte Richtlinien, so können diese als Kopie dem Arbeitsvertrag mit angehangen werden.


Sollte man einen Zeugen für den Abschluss des Praktikumsvertrags haben?

Nein, für den Abschluss eines Praktikumsvertrags ist kein Zeuge erforderlich. Der Vertrag wird durch die Unterschrift beider Parteien rechtswirksam. Eine Zeugenunterschrift ist nicht vorgesehen und auch rechtlich nicht notwendig.

Vor der Unterzeichnung sollte man den Vertrag sorgfältig durchlesen. Wichtige Regelungen (z. B. zur Vergütung, Kündigung oder Arbeitszeit) sollten klar und verständlich formuliert sein.


Was ist zu tun, wenn der Praktikumsvertrag fertig ist?

Jede Vertragspartei – das heißt der Arbeitgeber sowie der Praktikant – erhält jeweils ein Exemplar zum Verwahren, woraufhin beide Vertragsparteien diese beiden Exemplare unterzeichnen müssen.

Nach Absolvieren des Praktikums kann der Praktikant entweder eine Praktikumsbescheinigung oder ein (qualifiziertes) Praktikumszeugnis verlangen.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Es gelten die Vorschriften des Mindestlohngesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Berufsbildungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sowie die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Darüber hinaus können Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen oder unternehmensinterne Richtlinien Anwendung finden.


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