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Abmahnung - Arbeitsrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 24.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,4 - 8 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 24.12.2023

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Bewertung: 4,4 - 8 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann eine Abmahnung im Arbeitsrecht (für Arbeitsverhältnisse) erstellt werden. Wenn ein Arbeitnehmer seine Rechte und Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag oder am Arbeitsplatz verletzt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen.

Die Abmahnung ist ein rechtliches Instrument, welches gesetzlich nicht geregelt ist, und doch im Arbeitsalltag einen wichtigen Stellenwert eingenommen hat.

Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht in der Regel notwendige Voraussetzung für den Ausspruch einer verhaltensbedingten (fristlosen) Kündigung, also einer Kündigung, bei der dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten zum Vorwurf gemacht wird. Dabei erfüllt die Abmahnung drei Zwecke: Warnfunktion, Hinweisfunktion und Ermahnfunktion.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Aus diesen Funktionen ergeben sich auch die notwendigen Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Abmahnung. Die Abmahnung, die nicht bestimmten formalen und inhaltlichen Voraussetzungen entspricht, ist unwirksam. Der Arbeitnehmer kann dann verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte gelöscht wird.

Die Abmahnung dient in erster Linie dazu, den Arbeitnehmer auf das pflichtwidriges Verhalten hinzuweisen (Hinweisfunktion). Dabei ist es zwingend notwendig, dass die Abmahnung das gerügte Verhalten genau bezeichnet, sodass für den Arbeitnehmer eindeutig zu erkennen ist, was ihm vorgeworfen wird. Sie sollte grundsätzlich folgende Inhaltspunkte beinhalten:

  • Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Benennung des Mahngrundes (Warnfunktion)
  • Beschreibung des mangelhaften Verhaltens (Hinweisfunktion)
  • Hinweis auf Konsequenzen (Ermahnfunktion)
  • Unterschrift beider Parteien (die Abmahnung muss dem Arbeitnehmer erfolgreich zugehen)

Hinweis für den Arbeitgeber: Sollte der Arbeitgeber schon mehrere Abmahnungen (für das gleiche Verhalten) ausgesprochen haben und möchte dieser nun tatsächlich kündigen, so sollte dieser vor Ausspruch der Kündigung noch eine weitere letzte Abmahnung erteilen. Dem Arbeitnehmer sollte jede Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu korrigieren.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Die Abmahnung kann grundsätzlich auch mündlich erfolgen. Doch sollte diese stets schriftlich gegen Bestätigung des Empfangs ausgesprochen werden. Wenn der Arbeitgeber im Nachgang wegen eines erneuten Fehlverhaltens den Arbeitnehmer kündigt, so trägt der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess die Beweislast dafür, dass eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Kann der Arbeitgeber dies nicht nachweisen, so droht unter Umständen der Verlust des Rechtsstreits.

Die Abmahnung sollte also den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Nachdem vor allem das Vorgefallene beschrieben wurde, sollte das Dokument unterschrieben und an den Arbeitnehmer ausgehändigt werden, hier sollte wiederum der Empfang schriftlich festgehalten werden (durch eine Unterschrift des Arbeitnehmers). Jede Partei erhält eine Kopie der Abmahnung.


RELEVANTES RECHT

Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer § 626 BGB (fristlose Kündigung). Die Abmahnung als solche ist allerdings nicht rechtlich normiert, hat aber gegenüber dem "wichtigen Grund" in § 626 BGB Vorrang und stellt damit eine Voraussetzung (als milderes Mittel) gegenüber der Kündigung dar.


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