Letzte Änderung: 02.03.2023
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 1 Seite
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Diese Vorlage dient dazu, ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. Es gelten für eine ordentliche und außerordentliche Kündigung unterschiedliche Voraussetzungen. Diese Vorlage richtet sich an Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer kündigen wollen.
In der Regel ist die Angabe des Kündigungsgrundes im Kündigungsschreiben nicht zwingend erforderlich, aber ratsam.
WAS SOLLTE BEI EINER ORDENTLICHEN KÜNDIGUNG BEACHTET WERDEN?
Will ein Arbeitgeber ordentlich kündigen, dann unterliegt er einigen Einschränkungen. Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung, muss ein Arbeitgeber Gründe nachweisen, die seine Kündigung sozial rechtfertigen. Sie muss durch Gründe in der Person (zum Beispiel schlechte Arbeitsleistung) oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse (zum Beispiel Rationalisierung oder Einschränkung der Produktion) notwendig sein. Es wird dabei zwischen betriebsbedingter Kündigung, verhaltensbedingter und personenbedingter Kündigung unterschieden.
Das Kündigungsschutzgesetz kommt jedoch erst zur Anwendung, wenn
Beachte: In Kleinbetrieben, die weniger als 10 Arbeitnehmer (Auszubildende nicht mitgerechnet) beschäftigen und demgemäß das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, bedarf die Kündigung zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich keiner Begründung.
Ausnahmen: Die Angabe des Kündigungsgrundes ergibt sich aus dem Gesetz oder aus einem Tarifvertrag, sofern er auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
WAS SOLLTE BEI EINER AUßERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG BEACHTET WERDEN?
Es sollte immer ein wichtiger Grund angegeben werden. Derartige "wichtige Gründe" sind jedoch nicht gesetzlich normiert. Es existieren dennoch allgemein anerkannte Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung infrage kommt. Dem Arbeitgeber stehen also viele wichtige Gründe zu Verfügung, Beispiele sind folgende (nicht abschließend):
WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?
Ordentliche Kündigung
Die Kündigung durch den Arbeitgeber muss fristgerecht und schriftlich erfolgen.
Anschließend muss die Kündigung vom Arbeitgeber oder von einem ordnungsgemäßen gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers (falls es sich um keine natürliche Person, also bspw. Unternehmen, handeln sollte) unterschrieben werden. Aus Beweisgründen ist es ratsam, eine Kopie der Kündigung aufzubewahren.
Besonderheit bei verhaltensbedingten Gründen
Soweit es die verhaltensbedingte Kündigung betrifft, also die Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens, entspricht es der gängigen Rechtsprechung, dass grundsätzlich eine vorherige Abmahnung zu erfolgen hat. Bei Geschäftsführer-Verträgen ohne die besagte Vereinbarung über die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes hat der BGH das Erfordernis einer Abmahnung allerdings bislang abgelehnt.
Soweit die Parteien jedoch die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes vereinbaren, muss etwas anderes gelten. Denn sie unterwerfen sich dann grundsätzlich auch der speziell hierzu ergangenen Rechtsprechung. Es spricht demgemäß mehr für als dagegen, dass in diesem Fall auch das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Abmahnung zum Tragen kommt.
Außerordentliche Kündigung
Das Dokument sollte zunächst vollständig ausgefüllt werden und dazu sollte beachtet werden, dass eine außerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen (nach Vorfall des Kündigungsgrundes) eingehen muss. Danach gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nachdem das Schreiben also unterschrieben wurde, sollte es dem Arbeitnehmer zugehen.
DAS ANWENDBARE RECHT:
Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Mindestlohngesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Handelsgesetzbuch, Gewerbeordnung, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Urheberrechtsgesetz, Nachweisgesetz.
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Guides, um Ihnen zu helfen
Andere Bezeichnungen des Dokuments: Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber, Ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, Fristgerechte Kündigung durch den Arbeitgeber, Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber, Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber
Land: Deutschland