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Praktikumsbescheinigung

Letzte Änderung Letzte Änderung 18.04.2024
Formate FormateWord und PDF
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 18.04.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist eine Praktikumsbescheinigung?

Mit einer Praktikumsbescheinigung bestätigt das Unternehmen, dass der bzw. die Praktikant/in für einen bestimmten Zeitraum dort ein Praktikum absolviert hat.

Die Praktikumsbescheinigung stellt das Unternehmen meist nach Beendigung des Praktikums aus. Sie wird in der Regel im Zuge von Schüler- und/oder Pflichtpraktika vergeben.


Welche verschiedenen Arten von Bescheinigungen gibt es für ein Praktikum?

Eine Praktikumsbescheinigung wird vorwiegend im Zuge von Schüler- und/oder Pflichtpraktika ausgestellt und dient als Nachweis zur Absolvierung des Praktikums. Es kann daher der Schule oder auch auf dem Lebenslauf als Beweis des absolvierten Praktikums dienen.

Es sollte hierbei klar sein, dass es sich nicht um ein Praktikumszeugnis handelt. Ein etwaiges Praktikumszeugnis ist ausführlicher, wird meistens von Studierenden oder "Professionals" gefordert und enthält konkrete Beschreibungen zu den erbrachten Leistungen sowie Leistungsbewertungen.

Die Bescheinigung enthält schließlich nur die wesentlichen Eckdaten des abgeleisteten Praktikums, jedoch keine weiteren Auskünfte über den Tätigkeitsbereich, die Kompetenzen und Leistungen des Praktikanten bzw. der Praktikantin.


Welche Bestätigung wird am häufigsten für ein Praktikum verwendet?

Dies unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um ein Schüler- bzw. Pflichtpraktikum oder ein anderes Praktikum handelt. Bei den erstgenannten Varianten reicht im Regelfall eine Praktikumsbescheinigung aus, da dort nur bestätigt wird, dass der Praktikant das Praktikum absolviert hat und, welche Aufgaben er dort erledigt hat.

Ein Praktikumszeugnis eignet sich hingegen, wenn sich der Praktikant damit später auf eine konkrete Arbeitsstelle bewerben will.


Ist es verpflichtend, dass eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt wird?

Auf verlangen hat der Arbeitgeber dem Prakiktanten nach Absolvieren des Praktikums eine Praktikumsbescheinigung auszustellen. Jeder Praktikant hat einen Anspruch auf Ausstellung einer Praktikumsbestätigung.


Welchen Inhalt muss eine Praktikumsbescheinigung haben?

Verpflichtend in der Praktikumsbescheinigung anzugeben sind grundsätzlich nur die Informationen zum jeweiligen Unternehmen, dem Praktikanten sowie dem Zeitraum und Art der ausgeübten Tätigkeiten.

Im Wesentlichen kann der Einsatzbereich des Praktikanten angeführt werden sowie, welche Aufgaben er konkret im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erleidgt hat. Weiter kann z.B. angegeben werden, wie viele Stunden der Praktikant pro Woche gearbeitet hat und wie oft er gefehlt hat.


Wer kann eine Praktikumsbescheinigung ausstellen?

Die Praktikumsbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgestellt. Konkret kann diese z.B. vom zuständigen Abteilungsleiter im Unternernehmen oder auch dem Geschäftsführer ausgestellt werden.


Was muss getan werden, wenn die Praktikumsbescheinigung ausgestellt wurde?

Nachdem das Dokument ausgedruckt und unterschrieben wird, kann das Original der Praktikantin bzw. dem Praktikanten entweder persönlich übergeben oder zugesandt werden.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Es gelten die Vorschriften des Mindestlohngesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Berufsbildungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sowie die allgemeinen Regeln des BGB.


Die Vorlage ändern?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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