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Arbeitszeugnis

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Formate FormateWord und PDF
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Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist ein Zeugnis, in dem Arbeitsleistungen und Tätigkeiten in einem Arbeitsverhältnis schriftlich festgelegt werden. Mit dieser Vorlage kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellt werden.

Ein solches Arbeitszeugnis dient vor allem dazu, dem nachfolgenden Arbeitgeber einen Überblick über die Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers zu geben.


Was ist der Unterschied zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Arbeitszeugnis?

Es wird zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass im einfachen Arbeitszeugnis nur Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung beim Arbeitgeber gemacht werden.

Dagegen findet sich im qualifizierten Arbeitszeugnis eine detaillierte Aufstellung und Bewertung der Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers.


Welche weiteren Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Neben dem normalen Arbeitszeugnis gibt es das sog. Zwischenzeugnis. Es handelt sich hierbei um ein vorläufiges Arbeitszeugnis, das noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Das Zwischenzeugnis kann ebenfalls als einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden.

Für Auszubildende gibt es das sog. (einfache oder qualifizierte) Ausbildungszeugnis. Es stellt eine Bescheinigung über die Inhalte und Leistungen dar, die der Auszubildende im Rahmen seiner Berufsausbildung erbracht hat.


Welche Angaben müssen in einem Arbeitszeugnis mit aufgenommen werden?

Folgende Pflichtangaben müssen in jedem Arbeitzeugnis enthalten sein:

  • Name, Anschrift des Unternehmens und des Arbeitnehmers
  • Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Nur beim qualifizierten Arbeitszeugnis: Bewertung von Leistung, Fähigkeiten und Verhalten des Arbeitnehmers
  • Ort, Datum, Unterschrift


Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis zu erteilen?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Davon sind auch Arbeitnehmer, die nur in Teilzeit oder als Minijob beschäftigt sind, umfasst.

Zu beachten ist aber, dass es verschiedene Zeitpunkte gibt, an denen der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen kann, d.h. der Anspruch also fällig geworden ist. Dies ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Kündigung bzw. der Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Bei der Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist dies der Fall, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund vorweisen kann. Dies kann der Fall sein, wenn er die Abteilung im Betrieb wechselt oder sich auf eine andere Position bewirbt.


Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses?

Dem Arbeitgeber muss allerdings auch eine angemessene Frist eingeräumt werden, innerhalb der er das Arbeitszeugnis ausstellt. In der Regel ist eine Frist von 14 Tagen ausreichend.


Was ist darüber hinaus zu beachten?

Wichtig ist außerdem, dass der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjähren kann. Die Verjährungsfrist beginnt mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist, d.h. das Arbeitsverhältnis geendet ist, und beträgt drei Jahre.

Außerdem kann es sein, dass im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist vereinbart wurde, innerhalb derer der Arbeitnehmer den Anspruch auf das Zeugnis geltend machen muss.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

  • §§ 622 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • 109 ff. Gewerbeordnung (GewO)
  • § 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG)
  • § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG)


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