Welche Gesellschaftsform ist die Richtige?

Letzte Änderung: Letzte Änderung:28 Juni 2020
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1. Einleitung

Bei der Unternehmensgründung entsteht oftmals die Frage, welche Gesellschaftsform die Richtige ist und welche am besten zum verfolgten Zweck passt. In Deutschland kann man zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden. Bei Personengesellschaften ist der Fokus auf die Gesellschafter, also die natürlichen bzw. juristischen Personen, die an der Gesellschaft beteiligt sind.

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

Bei Kapitalgesellschaften steht andererseits das Kapital im Vordergrund.

Unter Kapital versteht man aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Vermögensansprüche auf der sog. Passiv-Seite der Bilanz eines Unternehmens.

Die einzelnen Gesellschaftsformen im Überblick

  • Einzelunternehmen – Einzelkaufmann/-frau, Freiberufler
  • Personengesellschaft – GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH & Co, OHG, Stille Gesellschaft, PartG
  • Kapitalgesellschaft – AG, GmbH, UG, KGaA
  • Sonstiges: Stiftung, Genossenschaft, VVaG

Das Einzelunternehmen als Unternehmensform

Die einfachste aller Unternehmensformen ist das Einzelunternehmen. Jede Person die eine unternehmerische Tätigkeit aufnimmt, also eine Geschäftstätigkeit, ist automatisch ein Einzelunternehmer. Dabei ist kein Mindestkapital nötig und auch keine notarielle Eintragung oder Beurkundung. Bei dieser Unternehmensform ist also eine einfach und unkomplizierte Unternehmensgründung gegeben. Der Kritikpunkt, der hier angeführt wird, ist, dass der Unternehmer in dieser Unternehmensform vollumfänglich und persönlich mit seinem Privatvermögen haftet und dazu kommt noch eine geringe Kreditbasis.

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?

Bei den Gesellschaftsformen wird also zwischen der Personen- und der Kapitalgesellschaft unterschieden. Beide Gesellschaftsformen werden von mehreren Personen mit dem Zweck eines gemeinsamen Unternehmensziels gegründet. Die Personengesellschaft kann wie folgt definiert werden:

Eine Personengesellschaft bildet jedoch keine eigene juristische Person und hier bleiben die einzelnen Gesellschafter zum größten Teil die Träger von Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass sie wie auch der Einzelunternehmer mit ihrem Privatvermögen haften.

Eine Kapitalgesellschaft definiert sich als:

Eine Kapitalgesellschaft ist eine eigene juristische Person. Hier stehen nicht die Gesellschafter im Vordergrund, sondern das Kapital. Grundsätzlich gilt für die Gesellschafter hier eine Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen.

2. Personengesellschaften

Personengesellschaften sind z.B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

Eine Personengesellschaft kann Träger von Rechten und Pflichten sein, dies ist je nach Land und Gesellschaftsform verschieden. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft ist die Personengesellschaft keine juristische Person, hat also keine eigene juristische Persönlichkeit wie jene. Sie ist der juristischen Person teilweise aber angenähert, so hat sie als Trägerin eines Gesamtvermögens gewisse selbstständige Rechte und Pflichten.

 

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wenn die Gründung mit einem oder mehreren PartnerInnen gewollt wird, ist die GbR eine geeignete Rechtsform. Die Eintragung ins Handelsregister ist für Gesellschaften bürgerlichen Rechts optional. Mindestkapital ist nicht vonnöten und auch die Formalitäten beschränken sich auf ein Minimum.

Es kann jedoch empfehlenswert sein, einen Vertrag unter den Beteiligten auszuhandeln. Immerhin haftet die GbR nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen ihrer Gründer.

 

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Offene Handelsgesellschaft ist eine weitere Rechtsform, für die kein Mindestkapital erforderlich ist und die die Gründung mit Geschäftspartnern erlaubt. Allerdings können nur Kaufleute eine OHG gründen. Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach § 1 Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Für Kleingewerbetreibende ist sie daher nicht geeignet. Gehaftet wird hier zunächst mit dem Geschäfts- und dann mit dem Privatvermögen. Der Umstand, dass die OHG ins Handelsregister eingetragen werden muss und die Beteiligten auch privat haften, verschafft der OHG einen guten Ruf. Wer persönlich haftet, so die Logik, zeigt entsprechend viel Einsatz und agiert verantwortungsvoll statt risikofreudig.

 

Kommanditgesellschaft (KG)

Für Gründungsvorhaben, an denen eine oder mehrere Personen beteiligt sind, und bei denen weitere Teilhaber dazu kommen sollen, ist die Kommanditgesellschaft eine in Frage kommende Rechtsform. Hier besteht das Unternehmen aus dem Komplementär oder mehreren Komplementären, die als Geschäftsführer auftreten und den Kommanditisten, die über eine Einlage am Unternehmen beteiligt sind. Der Komplementär oder die Komplementäre tragen das größte Risiko. Sie haften mit ihrem Privatvermögen. Die Kommanditisten hingegen haften mit ihren Einlagen. Der Vorteil ist hier die Möglichkeit mit mehr Startkapital gründen zu können.

 

Unterform GmbH & Co. KG

Im Sinne der Steuergestaltung glänzt auch die GmbH & Co. KG, die dritte besonders weit verbreitete Rechtsform für Unternehmen. Dahinter steckt zunächst mal eine Kommanditgesellschaft. Das ist eine Sonderform der Personengesellschaft mit zwei Typen von Gesellschaftern:

  • Einerseits sind da ein oder mehrere Komplementäre, die ähnlich wie GbR-Chefs unbegrenzt haften.
  • Dazu kommen dann Kommanditisten, die nur mit dem Kapital haften, das sie in der Firma angelegt haben.

Der besondere Vorteil hier ist, dass der eigentlich voll haftende Komplementär keine Privatperson ist, sondern eine GmbH – deren Chefs, die die Geschäfte der KG führen, wiederum nur beschränkt haften. Der Gründungs- und Bürokratieaufwand dieser Rechtsform, die ja aus zwei ineinander verschachtelten Gesellschaften besteht, ist entsprechend hoch.

Sie bietet also den Vorteil der Haftungsbeschränkung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen einer Personengesellschaft. Als Personengesellschaft muss also die KG keine Körperschaftsteuern abführen. Und wer – etwa als Freiberufler – keine gewerblichen Leistungen anbietet, spart auch noch die Gewerbesteuer ein, die bei der GmbH unabhängig vom tatsächlichen Geschäft immer anfällt. Ändern sich zudem die Besitzanteile, lässt sich das – anders als bei einer GmbH – vertraglich auch regeln, ohne dass immer gleich ein Notar unterschreiben muss.

Zusammenfassung

Personengesellschaften sind also in bestimmten Fällen eine logische und vorzugswürdige Gesellschaftsform. Die Richtigkeit hängt im Schluss also von der Art des Gewerbes ab, also welchen Zweck und welche Handlung die Gesellschaft folgen möchte. Besonders zu hervorheben ist bei Personengesellschaften, dass die Gesellschafter bzw. Vertragspartner mit ihrem privaten Vermögen haften (bzw. mit dem privaten, wenn das geschäftliche Vermögen bereits verbraucht wurde). Andererseits ist in den meisten Fällen keine Eintragung im Handelsregister nötig, die Gründungskosten sind niedrig und es wird auch kein Mindestkapital verlangt. Die Versteuerung ist meist auch vereinfacht bzw. es entfällt die Pflicht zur Buchhaltung.

3. Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind z.B. ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen, Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person. Kapitalgesellschaften sind durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften gekennzeichnet.

In Deutschland gibt es folgende Kapitalgesellschaften: die Aktiengesellschaft (AG) mit der besonderen Form der Europäischen Gesellschaft (SE), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (als Unterform einer GmbH).

 

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); für ihre Verbindlichkeiten haftet ihren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die Gesellschafter (Aktionäre) sind i.d.R. mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt. Die AG hat im heutigen Wirtschaftsleben eine wichtige Bedeutung, v.a. große Unternehmen werden über diese Gesellschaftsform betrieben.

 

Kommanditgesellschaft (KGaA)

Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie besteht aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und mindestens einem Gesellschafter, dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist (Kommanditist). Auch juristische Personen können Kommanditist oder Komplementär sein.

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet mit dem, vor der Gründung hinterlegten Stammkapital. In Deutschland ist die unterste Grenze für eine solche Einlage 25.000 Euro, wovon mindestens 12.500 Euro eingebracht werden müssen. Dies bedeutet, dass alle Forderungen und Verbindlichkeiten der GmbH nur auf die Gesellschaft bezogen werden und die beteiligten Gesellschafter nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Was allerdings auf jeden Fall vorhanden sein muss, ist die Organisation in zwei Organen:

  • Zum einen muss ein Geschäftsführer und
  • auf der anderen Seite die Gesellschafterversammlung.

Umfasst eine GmbH jedoch mehr als 500 Arbeiternehmen bedarf es darüber hinaus noch eines Aufsichtsrates.

Der Preis: Die Gründung, die auch ins Handelsregister eingetragen werden muss, verschlang inklusive juristischer, steuerlicher und notarieller Beratung fast 30.000 Euro. Außerdem ist die GmbH buchführungspflichtig, jedes Jahr ist ein Jahresabschluss fällig, und es fallen neben der Gewerbesteuer 15 Prozent Körperschaftsteuer auf den Gewinn an, zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Letzteres klingt allerdings schlimmer, als es ist: Denn erstens ist der Gewinn der Gesellschaft oft gar nicht so hoch, da die GmbH – anders als eine Personengesellschaft – feste Gehälter an die Chefs zahlt, die den Gewinn schmälern. Außerdem ist die Kapitalgesellschaft eben nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich von der Privatsphäre abgeschirmt. Die Gewinne lassen sich daher auch in der Gesellschaft verwahren, statt sie auszuschütten.

Zusammenfassung

Bei Kapitalgesellschaften steht also im Fokus das Kapital, sie limitieren die persönliche finanzielle Haftung aber bringen mit sich erhöhte steuerliche Kosten, Verwaltungskosten und Gründungskosten. Im Vergleich zur Personengesellschaft haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern das Unternehmen haftet mit dem Gesellschaftsvermögen. Eine Ausnahme bildet der Komplementär bei der KGaA, er haftet persönlich und unbeschränkt.

Welche Form passt, hängt hier auch vom Zweck der Gesellschaft ab. Im Vergleich zur Personengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft eine eigenständige juristische Person, die dementsprechend gewissen Rechte und Pflichten besitzen kann. Darüber hinaus kann sie Vermögen besitzen, sowie unter dem Firmennamen klagen und verklagt werden.

 

Wie auch für Personengesellschaften, gilt für Kapitalgesellschaften, dass mindestens zwei natürliche bzw. juristische Personen zur Gründung erforderlich sind. Bei Kapitalgesellschaften ist jedoch darüber hinaus ein gewisses Kapital als Mindesteinlage erforderlich. Dies beträgt für eine UG 1,00 Euro, für eine GmbH 25.000,00 Euro und für eine KGaA bzw. AG 50.000,00 Euro. Desweiteren ist für Kapitalgesellschaften ein notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag und eine Eintragung ins Handelsregister obligatorisch.

Schneller Überblick der bedeutendsten Personengesellschaften bzw. Kapitalgesellschaften

Einzelunternehmen und GbR GmbH GmbH & Co. KG
Inhaber haftet mir Privatvermögen Ja Nein Nein
Steuerpflicht Umsatzsteuer (USt), gegebenenfalls Gewerbesteuer (GewSt) USt, GewSt, Körperschaftsteuer (KSt) USt, GewSt, KSt nur für Gewinnanteil der GmbH
Mindestkapitaleinlage Keine 25.000 Euro 25.000 Euro für die GmbH
Gründungsaufwand Keiner, nur gegebenenfalls Gewerbeanmeldung Vertrag, Registereintrag, Notar Zwei Verträge, Registereinträge, Notar für zwei Gesellschaften
Buchführungsaufwand Nur Einnahmen-Überschuss-Rechnung, gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung Vollständige eigene Bilanz Zwei Bilanzen

4. Fazit

Die Wahl der Rechtsform ist eine entscheidende Grundlage für den Bestand des Unternehmens. Bei der grundsätzlichen Beantwortung der Frage, welche Gesellschaftsform die Richtige ist, steht im Vordergrund der verfolgte Zweck der Gesellschaft. Daneben das wirtschaftliche Vorhaben. So wächst z.B. eine UG in eine GmbH auf, wenn das Mindestkapital 25.000 Euro erreicht ist. Gleiche Vorschriften existieren auch für die OHG und KG. Allerdings hat jede Gesellschaftsform an sich andere Kosten und Verpflichtungen, die man im Auge halten sollte.

Es sollte auch immer daran gedacht werden, dass sich eine Unternehmensform, die sich momentan als optimal darstellt, aufgrund später eintretender Veränderungen wie Expansion, höherem Haftungsrisiko usw. als nachteilig entwickeln kann. Es sollte daher in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob das rechtliche Kleid des Unternehmens noch passt oder ob es nicht gewechselt werden sollte. Werden solche Unterpunkte nicht beachtet, können Mehrkosten für die Gesellschafter entstehen.

 

Welche Gesellschaft die Richtige ist, kann also nicht pauschal bestimmt werden. Im Deutschen Recht werden aber eine Vielzahl von Optionen zur Verfügung gestellt, die alle in ihrer Form übersichtlich sind. Wissen die Gesellschafter also was sie machen wollen, können sie schnell und effektiv die richtige Gesellschaftsform finden.

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