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Die Vorlage ausfüllenEin GbR-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter innerhalb einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Eine GbR ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen. Das kann zum Beispiel der Betrieb eines Kleingewerbes (z. B. Verkauf von Backwaren) oder eine dauerhafte Zusammenarbeit von Freiberuflern (z. B. Architektenagentur, Heilpraktikerpraxis) sein.
Das Hauptziel einer GbR ist die Zusammenarbeit der Gesellschafter. Der gemeinsame Zweck kann dabei jede erlaubte Tätigkeit sein, also nicht nur gewerbliche Aktivitäten.
Hinweis: Eine GbR kann für jede erlaubte Tätigkeit gegründet werden, sei es gewerblich, freiberuflich oder privat. Das kann zum Beispiel eine gemeinsame Vermögensverwaltung, ein gemeinsames Hobbyprojekt oder eine freiberufliche Praxis sein.
Eine GbR eignet sich sowohl für eine dauerhafte Zusammenarbeit als auch für kurzfristige Projekte.
Es gibt zwei Haupttypen von GbR-Verträgen:
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft und verändert einiges grundlegend für die GbR. Es wurde z. B. ein Gesellschaftsregister für GbRs eingeführt. Dieses Register ist speziell für Gesellschaften bürgerlichen Rechts konzipiert und zielt darauf ab, mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr zu schaffen. Die Einführung des Gesellschaftsregisters bringt mehrere bedeutende Vorteile mit sich:
Nein, ein GbR-Vertrag muss nicht zwingend schriftlich vereinbart werden. Die Gründung kann theoretisch formlos, d. h. mündlich, erfolgen. Allerdings ist es sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag zu verfassen, damit für alle Gesellschafter eine gewisse Rechts- und Vertragssicherheit besteht. Dies kann die Arbeit in einer GbR erleichtern, da die Gesellschaft durch den Vertrag weiß, welche Rechte und Pflichten sie haben.
Beachte: Ein schriftlicher GbR-Vertrag ist eine Voraussetzung für die Eintragung als eingetragene GbR (eGbR). Die Eintragung ins Gesellschaftsregister erfordert, dass der Vertrag notariell beglaubigt wird und bestimmte formale Schritte eingehalten werden. Dies schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Ein GbR-Vertrag sollte mindestens folgende Bestandteile enthalten:
Durch die genaue Definition dieser Punkte wird die Zusammenarbeit der Gesellschafter strukturiert und möglichen Konflikten vorgebeugt.
Die Voraussetzungen für die Gründung einer GbR sind:
Eine GbR muss aus mindestens zwei Gesellschaften bestehen. Diese zwei Gesellschafter können sowohl Menschen (natürliche Personen) als auch Unternehmen (juristische Personen) sein. Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für die Anzahl der möglichen Gesellschafter.
Nach Ausfüllen des Vertrags kann es in mehrfacher Ausführung (je nachdem, wie viele Gesellschafter vorhanden sind) ausgedruckt werden. Jedes Exemplar wird anschließend von jedem Gesellschafter unterschrieben. Jeder Gesellschafter sollte eine Abschrift des Vertrags aufbewahren.
Hinweis: Wenn die GbR ins Gesellschaftsregister eingetragen werden soll, muss der Vertrag mithilfe eines Notars bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die GbR als eingetragene GbR (eGbR) auftreten möchte.
Soll eine GbR ohne Eintragung im Register gegründet werden, sind normalerweise keine weiteren Dokumente notwendig. Bei der Eintragung sollten jedoch folgende Dokumente angehängt werden:
Diese Dokumente können je nach individuellen Vereinbarungen und Erfordernissen angepasst oder erweitert werden, um die spezifischen Bedürfnisse der GbR abzudecken.
Die notarielle Beglaubigung ist nur notwendig, wenn die GbR eingetragen werden soll. Die Eintragung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Anmeldung, die elektronisch an das zuständige Amtsgericht übermittelt wird. Für die Eintragung ins Gesellschaftsregister sind folgende Schritte und Unterlagen erforderlich:
Für den Abschluss des GbR-Vertrags selbst fallen keine Kosten an. Lediglich bei einer Eintragung ins Gesellschaftsregister entstehen Notar- und Gerichtskosten von etwa 300 Euro.
Ein GbR-Vertrag (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in Deutschland unterliegt hauptsächlich den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die relevanten Paragrafen sind die §§ 705 bis 740 BGB.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) neue gesetzliche Regelungen für die GbR. Dieses Gesetz hat die Rechtsform der GbR modernisiert und teilweise neue Regeln eingeführt. Es hat auch die Rechtsfähigkeit der GbR eingeführt, was bedeutet, dass die GbR eigenständig Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
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Ein Guide, um Ihnen zu helfen: Welche Gesellschaftsform ist die Richtige?
Gesellschaftsvertrag - GbR - Muster, Vorlage Word PDF
Land: Deutschland