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Vertrag über eine ärztliche Gemeinschaftspraxis (GbR)

Letzte Änderung Letzte Änderung 29.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe6 bis 9 Seiten
4 - 1 Rezension
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 29.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 6 bis 9 Seiten

Bewertung: 4 - 1 Rezension

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Mit dieser Vorlage kann ein Gemeinschaftspraxis-Vertrag erstellt werden. Als Gemeinschaftspraxis wird die gemeinsame Ausübung der niedergelassenen ärztlichen Tätigkeit durch mehrere Ärzte gleicher oder verwandter Fachgebiete bezeichnet.

Ein Vertrag über eine ärztliche Praxisgemeinschaft als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Ärzten, die beschließen, gemeinsam eine ärztliche Praxis zu betreiben und dabei eine GbR zu gründen.

Die GbR ist eine einfache Gesellschaft, in der jeder Gesellschafter unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Im Vertrag werden die Einzelheiten der Praxisgemeinschaft geregelt, einschließlich der Verantwortlichkeiten und der finanziellen Arrangements.

Von einer Gemeinschaftspraxis ist dann die Rede, wenn sich niedergelassene Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Sie genießen dann viele finanzielle und auch steuerliche Vorteile. Allerdings birgt diese Kooperation auch Gefahren, weshalb ein schriftlicher Gemeinschaftspraxis-Vertrag Sinn macht.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):

Eine GbR ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern. Diese verpflichten sich durch einen Gesellschaftsvertrag dazu, ein gemeinsames Ziel mithilfe des Vertrags zu verfolgen. Es handelt sich bei der GbR weiterhin um die einfachste Form der Personengesellschaft und ist daher auch einfach zu gründen.

Eine GbR muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Der Jahresumsatz darf dann jedoch nicht EUR 250.000 übersteigen. Ist dies der Fall, muss die GbR in eine OHG (offene Handelsgesellschaft) umgewandelt werden. Bei einer GbR wird weiterhin kein Mindeststammkapital benötigt.

Unterschied zur Praxisgemeinschaft: Im Gegensatz zur Praxisgemeinschaft erstreckt sich die Gemeinschaftspraxis nicht nur auf die gemeinsame Nutzung von Räumen, Personal/Angestellten und Einrichtungen, sondern auch auf die gemeinsame Behandlung von Patienten. Diese Vorlage eignet sich nur für eine Gemeinschaftspraxis und nicht für eine Praxisgemeinschaft.


Die wesentlichen Merkmale einer GbR für Ärzte sind:

  • Eine GbR ist eine einfache Gesellschaft, in der jeder Gesellschafter unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden der GbR haftet, wenn diese nicht durch das GbR-Vermögen gedeckt werden können.
  • Eine GbR benötigt mindestens zwei Gesellschafter und kann maximal 100 Mitgesellschafter haben.
  • Die GbR ist keine eigenständige Rechtspersönlichkeit, sondern gilt als Gesamthandgemeinschaft. Das bedeutet, dass die GbR selbst keine Verträge abschließen kann und keine eigenen Rechte und Pflichten hat.
  • Die GbR wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, in dem die Einzelheiten der Zusammenarbeit der Ärzte geregelt werden. Der Vertrag sollte unter anderem Regelungen zur Aufteilung von Gewinnen und Verlusten, zur Haftung, zur Geschäftsführung sowie zur Beendigung der Gesellschaft enthalten.
  • Die Gewinne und Verluste der GbR werden von den Gesellschaftern gemeinschaftlich getragen und aufgeteilt. Dabei erfolgt die Aufteilung in der Regel nach dem Verhältnis der geleisteten Einlagen.
  • Die GbR unterliegt der Besteuerung als Personengesellschaft. Das bedeutet, dass die Gewinne der GbR bei den jeweiligen Gesellschaftern als Einkommen versteuert werden. Die GbR selbst zahlt keine eigenständige Körperschaftssteuer, sondern reicht ihre Gewinne an die Gesellschafter weiter.

 

Wie wird die Haftung in einer GbR für Ärzte aufgeteilt?

In einer GbR für Ärzte haften alle Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das heißt, dass jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden der GbR haftet, wenn diese nicht durch das GbR-Vermögen gedeckt werden können. Die Haftung in der GbR wird daher nicht aufgeteilt, sondern liegt bei jedem Gesellschafter in voller Höhe.

Allerdings besteht die Möglichkeit, die Haftung der Gesellschafter untereinander vertraglich zu begrenzen. Dies kann beispielsweise durch eine Haftungsbeschränkung auf einen bestimmten Betrag oder Anteil erfolgen. Solche Regelungen sollten jedoch immer im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, um das Risiko von späteren Streitigkeiten zu minimieren.

Es ist auch möglich, dass ein Gesellschafter seine Haftung gegenüber den anderen Gesellschaftern beschränkt, beispielsweise durch eine Vereinbarung über eine Haftungsfreistellung. Diese Art der Haftungsbeschränkung hat jedoch auf Gläubigerseite keine Wirkung und schützt den beschränkt haftenden Gesellschafter nur gegenüber seinen Mitgesellschaftern.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nach Ausfüllen der Vorlage kann diese in mehrfacher Ausführung (je nachdem, wie viele Ärzte/Gesellschafter es gibt) ausgedruckt und von jedem einzelnen Gesellschafter jeweils unterschrieben werden.


Notarielle Beurkundung

Ein Vertrag über eine ärztliche Praxisgemeinschaft als GbR muss nicht notariell beurkundet werden. Es ist jedoch üblich und empfohlen, dass der Vertrag schriftlich festgehalten wird, um den Umfang der Zusammenarbeit und die Bedingungen der GbR für alle Beteiligten klar zu definieren. Der Vertrag sollte von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Es ist auch sinnvoll, eine beglaubigte Abschrift, also notariell beurkundende Kopie, des Vertrages zu erstellen.

Allerdings gibt es einige Ausnahmen, in denen es vorgeschrieben ist, dass der Vertrag notariell beurkundet wird. Zum Beispiel bei der Gründung einer GmbH und nicht einer GbR, einer Partnerschaftsgesellschaft oder in bestimmten Fällen bei der Übertragung von Immobilien.

Beachte: Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, kann es dennoch sinnvoll sein, den Vertrag notariell beurkunden zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vertragsbedingungen rechtsverbindlich und rechtssicher sind.


Nächste Schritte

Nachdem der GbR-Praxisvertrag unterzeichnet wurde, gibt es mehrere Schritte, die unternommen werden sollten:

  • Meldung bei den Behörden: Wenn die GbR-Praxis gegründet wurde, sollten die beteiligten Ärzte dies bei den zuständigen Stellen melden, wie beispielsweise der Landesärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Eröffnung der Praxis: Die beteiligten Ärzte sollten alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Praxis zu eröffnen. Dazu gehört u.a. die Einrichtung der Praxisräume, der Ankauf oder die Miete von medizinischen Geräten, die Einrichtung einer Buchhaltung, die Einstellung von Personal sowie die Anmeldung bei den entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigungen.
  • Festlegung der Geschäftsbereiche: Die GbR-Praxis sollte ihre Geschäftsbereiche und ihre Zusammenarbeit klar definieren und Regeln festlegen, um eventuelle Unklarheiten zu vermeiden. Zum Beispiel welche Arten von medizinischen Behandlungen oder Leistungen angeboten werden, wer welche Patienten behandelt, welche Arbeitszeiten oder Urlaubspläne es gibt und wer welche Aufgaben innerhalb der Praxis übernimmt.
  • Laufende Verwaltung: Die laufende Verwaltung der GbR-Praxis sollte organisiert werden. Hierzu gehören u.a. der Umgang mit Patientenakten, die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Privatversicherern, die Buchhaltung, die Personalverwaltung und die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Anpassung des Vertrages: Wenn sich Änderungen in der Zusammenarbeit der beteiligten Ärzte ergeben oder wenn sich Gesetze oder Verordnungen ändern, sollte der Vertrag entsprechend angepasst werden.


ANWENDBARES RECHT:

In einer ärztlichen Praxisgemeinschaft als GbR sollten vor allem die folgenden Gesetze und Verordnungen beachtet werden:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) wird im BGB unter den Paragrafen 705 bis 740 geregelt.
  • Berufsordnung für Ärzte (Musterberufsordnung der Bundesärztekammer) - Diese regelt die Berufspflichten der Ärzte, ihre Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen.
  • Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) - Hiermit werden die Rahmenbedingungen für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft geregelt.
  • GmbH-Gesetz (GmbHG) - Hier finden sich Bestimmungen, die auf Personengesellschaften übertragen werden können.
  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Hier finden sich die gesetzlichen Regelungen zur Krankenversicherung, zur Unfallversicherung sowie zur Rentenversicherung und Pflegeversicherung.
  • Steuergesetze (Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz etc.) - Diese regeln die steuerlichen Aspekte der GbR.


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