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Vertrag über eine ärztliche Praxisgemeinschaft (GbR)

Letzte Änderung
Letzte Änderung 27.06.2023
Formate
Formate Word und PDF
Größe
Größe 6 bis 9 Seiten
Bewertung 4 - 1 Rezension
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Informationen zu der Vorlage

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 27.06.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 6 bis 9 Seiten

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Vertrag über eine ärztliche Praxisgemeinschaft (GbR)

Mit dieser Vorlage kann ein Gemeinschaftspraxis-Vertrag erstellt werden. Als Gemeinschaftspraxis wird die gemeinsame Ausübung der niedergelassenen ärztlichen Tätigkeit durch mehrere Ärzte gleicher oder verwandter Fachgebiete bezeichnet.

Von einer Gemeinschaftspraxis ist dann die Rede, wenn sich niedergelassene Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Sie genießen dann viele finanzielle und auch steuerliche Vorteile. Allerdings birgt diese Kooperation auch Gefahren, weshalb ein schriftlicher Gemeinschaftspraxis-Vertrag Sinn macht.

Gemeinschaftspraxen sind in der Regel Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).


WAS IST ZU BEACHTEN?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):

Eine GbR ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern. Diese verpflichten sich durch einen Gesellschaftsvertrag dazu, ein gemeinsames Ziel mithilfe des Vertrags zu verfolgen. Es handelt sich bei der GbR weiterhin um die einfachste Form der Personengesellschaft und ist daher auch einfach zu gründen.

Eine GbR muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Der Jahresumsatz darf dann jedoch nicht EUR 250.000 übersteigen. Ist dies der Fall, muss die GbR in eine OHG (offene Handelsgesellschaft) umgewandelt werden. Bei einer GbR wird weiterhin kein Mindeststammkapital benötigt.


Unterschied zur Praxisgemeinschaft:

Im Gegensatz zur Praxisgemeinschaft erstreckt sich die Gemeinschaftspraxis nicht nur auf die gemeinsame Nutzung von Räumen, Personal/Angestellten und Einrichtungen, sondern auch auf die gemeinsame Behandlung von Patienten.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nach Ausfüllen der Vorlage kann diese in mehrfacher Ausführung (je nachdem, wie viele Ärzte/Gesellschafter es gibt) ausgedruckt und von jedem einzelnen Gesellschafter jeweils unterschrieben werden. Anschließend kann das Dokument notariell von einem Notar beurkundet werden.


ANWENDBARES RECHT:

Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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