Gesellschaftsvertrag - GmbH Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Gesellschaftsvertrag - GmbH

Letzte Änderung Letzte Änderung 12.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe10 bis 15 Seiten
4,5 - 27 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 12.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 10 bis 15 Seiten

Bewertung: 4,5 - 27 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Mit diesem Dokument kann ein Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erstellt werden.

Die GmbH kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Sofern eine GmbH mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden soll, so sollte das Dokument "Gesellschaftsvertrag Ein-Personen-GmbH" verwendet werden.

Die GmbH ist unter den Unternehmern besonders beliebt, da die Haftung gegenüber Gläubigern (z.B. Vertragspartner wie Lieferanten usw.) sich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Das heißt also, dass ein Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich haftet, sondern die Haftung sich auf das jeweilige Gesellschaftsvermögensteil (Stammeinlage) des Gesellschafters beschränkt.

Beachte: Nur in sehr besonderen Ausnahmesituationen können die Gesellschafter zur persönlichen Haftung mit ihrem Privatvermögen herangezogen werden (z.B.: Vermögensvermischung, eigene Straftaten, Kapitalerhaltung).


WAS IST ZU BEACHTEN?

Der Gesellschaftsvertrag kann zahlreiche Regelungen wie z.B. über Rechte, Pflichten, Zuständigkeiten, die Gewinnverteilung, das Ausscheiden eines Gesellschafters und viele weitere Punkte festlegen.

Angaben zu folgenden Punkten muss der Gesellschaftsvertrag zwingend beinhalten:

  • Firma der Gesellschaft:

Die Firma ist der Name, unter dem die Gesellschaft ihre Geschäfte betreibt. Der Firma der GmbH muss der Zusatz "mit beschränkter Haftung" oder eine verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung (GmbH, mbH) beigefügt werden.

  • Sitz der Gesellschaft:

Der Sitz der Gesellschaft ist der Ort (Gemeinde) in Deutschland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. An diesem Ort wird die Verwaltung der Gesellschaft geführt. Man spricht auch vom Unternehmens- bzw. Geschäftssitz.

  • Unternehmensgegenstand:

Der Unternehmensgegenstand beschreibt die Tätigkeiten der Gesellschaft, die einer Branche zugeordnet werden können. Sollte die Ausübung der Tätigkeit der GmbH einer Genehmigung bedürfen, ist diese bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Des Weiteren ist der Unternehmensgegenstand im Handelsregister einsehbar, wodurch sich jeder ein Bild von den konkreten Tätigkeiten der Gesellschaft machen kann.

  • Betrag des Stammkapitals:

Das Stammkapital der GmbH beträgt mindestens 25.000 €. Es besteht die Möglichkeit, ein höheres Stammkapital festzulegen, jedoch kein niedrigeres. Beträgt das Stammkapital weniger als 25.000 €, kann eine Unternehmensgesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden. Bei dem Stammkapital handelt es sich um den Garantiebetrag, bis zu dem die GmbH stets haften muss. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen (dies unterscheidet die GmbH von einer GbR oder einem Einzelunternehmen).

Den Anteil am Stammkapital, den ein Gesellschafter einbringt, nennt man Stammeinlage.

  • Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile:

Der Nennbetrag (drückt den Wert des Geschäftsanteils aus) jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten (also keine Angaben in Cent). Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile übernimmt. Die Summe aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Der Gesellschaftsvertrag ist, nachdem die Vorlage ausgefüllt und sodann ausgedruckt wurde, von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen und notariell zu beurkunden. Anschließend ist die GmbH beim Handelsregister anzumelden. Die GmbH entsteht erst zum Zeitpunkt der Eintragung.


ANWENDBARES RECHT

Anzuwenden sind das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, die Grundbuchordnung, die Insolvenzordnung sowie das Umwandlungsgesetz.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen