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Gesellschaftsvertrag - Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)

Letzte Änderung Letzte Änderung 20.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe12 bis 18 Seiten
4,4 - 15 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 20.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Mit diesem Dokument kann ein Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, für eine Unternehmensgesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) erstellt werden. Die UG kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden.

Wird gewünscht, eine UG mit einem einzigen Gesellschafter zu gründen, kann das Dokument "Gesellschaftsvertrag Ein-Personen-GmbH" verwendet werden.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist unter den Unternehmern besonders beliebt, da die Haftung gegenüber Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Eine Unternehmensgesellschaft (UG) ist lediglich eine Unterform der GmbH und gilt für Gesellschaft mit einem Stammkapital von unter 25.000 Euro und ab 1 Euro.

Der Gesellschaftsvertrag kann zahlreiche Regelungen wie z. B. über Rechte, Pflichten, Zuständigkeiten, die Gewinnverteilung, das Ausscheiden eines Gesellschafters und viele weitere Punkte fixieren.

Folgende Punkte muss der Gesellschaftsvertrag zwingend beinhalten:


Firma der Gesellschaft:

Die Firma ist der Name, unter dem die Gesellschaft ihre Geschäfte betreibt. Der Firma der Unternehmensgesellschaft muss der Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" oder eine verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung beigefügt werden.


Sitz der Gesellschaft:

Der Sitz der Gesellschaft ist der Ort (Gemeinde) in Deutschland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.


Unternehmensgegenstand:

Der Unternehmensgegenstand beschreibt die Tätigkeiten der Gesellschaft, die einer Branche zugeordnet werden können. Sollte die Ausübung der Tätigkeit der UG (haftungsbeschränkt) einer Genehmigung bedürfen, ist diese bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Des Weiteren ist der Unternehmensgegenstand im Handelsregister einsehbar, wodurch sich jeder ein Bild von den konkreten Tätigkeiten der Gesellschaft machen kann.


Betrag des Stammkapitals:

Das Stammkapital der UG beträgt zwischen 1 Euro und 24.999 Euro. Stammkapital bezeichnet die Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer GmbH, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird.


Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile:

Der Nennwert – auch Nominalwert oder Nennbetrag genannt – ist der gesetzlich festgelegte Wert eines Zahlungsmittels, hier der Wert eines Gesellschaftsanteils. Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile übernimmt. Die Summe aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen.


Der Gesellschaftsvertrag ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen und muss notariell beurkundet werden. Anschließend ist die UG (haftungsbeschränkt) beim Handelsregister anzumelden. Die UG (haftungsbeschränkt) entsteht erst zum Zeitpunkt der Eintragung.


BESONDERHEITEN DER UG (haftungsbeschränkt)

Im Vergleich zur GmbH hat die UG (haftungsbeschränkt) einige Besonderheiten: so muss das Stammkapital nur 1 Euro betragen, und so müssen diese Gesellschaften auch entweder den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.

Stammeinlagen müssen in bar eingebracht werden, Sacheinlagen sind ausgeschlossen! Die Stammeinlage muss auch komplett eingezahlt werden, d. h., dass die Regelung von einer Mindestzahlung i.H.v. 50 % wie bei der GmbH hier nicht gilt.

Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital auf 25.000 Euro, so entfällt die Wirksamkeit des § 5a GmbHG, und die UG (haftungsbeschränkt) wird zu einer GmbH. Der angemeldete Name darf in diesem Fall jedoch behalten werden. Dies wird durch die sogenannte Thesaurierungspflicht gesetzlich erzwungen. 25 % von jedem Jahresüberschuss muss nach Verrechnung mit einem möglichen Verlustvortrag als gesetzliche Rücklage im Unternehmen verbleiben. Summiert sich die Rücklage mit dem anfänglichen Stammkapital auf 25.000 Euro, so kann die Rücklage zur Erhöhung des Stammkapitals verwendet werden.


RELEVANTES RECHT

  • § 5a GmbHG i.V.m. § 5 GmbHG
  • GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, Grundbuchordnung, Insolvenzordnung, Umwandlungsgesetz


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