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Letzte Änderung: Vor 6 Tagen
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Ein Mietaufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Vermieter und einem Mieter, der dazu dient, ein bestehendes gewerbliches Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig zu beenden. Er kommt nur durch die vertragliche Vereinbarung der Parteien zustande und ermöglicht es, einen Mietvertrag aufzulösen, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Er kann z. B. bei folgenden Mietverträgen vereinbart werden:
Er wird also verwendet, wenn Mieter und Vermieter das Mietverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt als vertraglich vorgesehen beenden möchten. Dies ist besonders relevant, wenn der Vertrag befristet ist, Kündigungsausschlussklauseln enthält oder die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden soll.
Hinweis: Das Ziel ist es, die Beendigung des Mietvertrags und alle damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Details (z. B. Abfindung, Schönheitsreparaturen) in einer einzigen, verbindlichen Vereinbarung festzuhalten.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die ein Mietverhältnis beendet. Sie ist an strenge gesetzliche oder vertragliche Fristen und Voraussetzungen gebunden. Eine Aufhebung hingegen ist eine zweiseitige Vereinbarung, die auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit beruht. Sie ermöglicht es den Parteien, den Vertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt und unter individuellen Bedingungen zu beenden, ohne auf Kündigungsfristen oder Kündigungsgründe angewiesen zu sein.
Damit ein Aufhebungsvertrag wirksam ist, müssen sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile einigen. Die Vorlage deckt in der Regel folgende Punkte ab:
Nein, eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Auch eine mündliche Einigung kann wirksam sein.
Wichtig: Dennoch ist die schriftliche Form sehr sinnvoll. Ein schriftlicher Vertrag dient als wichtiges Beweisdokument, das alle Vereinbarungen (z. B. über Abfindungen, Reparaturen und Fristen) festhält und so spätere Rechtsstreitigkeiten vermeidet.
Die Parteien des Aufhebungsvertrags müssen dieselben sein wie die des ursprünglichen Mietvertrags. Dies können sowohl natürliche Personen (Privatpersonen, Selbstständige) als auch juristische Personen (GmbH, AG, Verein) sein. Handelt eine juristische Person, muss sie durch eine vertretungsberechtigte Person (z. B. Geschäftsführer, Prokurist) vertreten werden.
Ein Aufhebungsvertrag regelt eine einmalige Transaktion und hat daher keine eigene Laufzeit. Er legt aber die Fristen fest, innerhalb derer die darin enthaltenen Vereinbarungen (z. B. Räumung, Zahlung, Abrechnung der Kaution) erfüllt werden müssen.
Nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags sind folgende Schritte zu beachten:
Folgende Dokumente können beigefügt werden:
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Land: Deutschland