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Zusatzvereinbarung über Gleitzeit - Arbeitsrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 21.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
4,5 - 1 Rezension
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 21.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Bewertung: 4,5 - 1 Rezension

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Mit dieser Vorlage kann eine Gleitzeitvereinbarung als Zusatzvereinbarung zu einem Arbeitsvertrag erstellt werden. Die Gleitzeit, auch gleitende Arbeitszeit, ist ein Arbeitszeitmodell, das die Flexibilisierung und Individualisierung der Arbeitszeit möglich macht.

Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Das Gesetz regelt die maximal zulässige Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen, aber nicht, wann und wie diese Zeit genau abzuleisten ist. Diese Regelung wird im Arbeitsvertrag getroffen. Ohne Gleitzeit bedeutet das, dass exakte Zeiten angegeben sind, zu denen Mitarbeiter*innen ihre Arbeit beginnen und beenden sollen.

Wird eine Gleitzeitvereinbarung getroffen, können Mitarbeiter*innen den Beginn und das Ende ihrer Arbeit selbst bestimmen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Welche Arten von Gleitzeit gibt es?

Je nachdem, was in der Zusatzvereinbarung über Gleitzeit geregelt wird, haben Mitarbeiter*innen nur ein geringes Maß an Flexibilität oder aber ganz freie Hand, was die Gestaltung der Arbeitszeit angeht. Man unterscheidet zuerst zwischen einfacher Gleitzeit und qualifizierter Gleitzeit.


Einfache Gleitzeit

Einfache Gleitzeit bedeutet, dass die Dauer des Arbeitstages immer gleich ist. Mitarbeiter*innen können lediglich entscheiden, wann sie ihren Arbeitstag beginnen. Das Ende des Arbeitstages hängt dementsprechend davon ab.


Qualifizierte Gleitzeit

Qualifizierte Gleitzeit bietet Mitarbeiter*innen noch mehr Flexibilität, weil diese nicht nur den Beginn, sondern auch die Dauer ihrer täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen können. Sie müssen sich dabei lediglich an eine wöchentlich, monatlich oder jährlich vereinbarte Gesamtarbeitszeit halten. Bei diesem Modell ist es daher auch möglich, Plus- oder Minusstunden aufzubauen. Eine Erfassung durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem oder die Dokumentation der bereits geleisteten Stunden auf einem Arbeitszeitkonto ist daher die Norm.

Neben der Unterscheidung zwischen einfacher und qualifizierter Gleitzeit, gibt es noch verschiedene Varianten des Gleitzeitmodells, die sich hauptsächlich in der Frage unterscheiden, ob es einen bestimmten Zeitraum gibt, zu dem alle Mitarbeiter*innen anwesend sein müssen oder nicht.


Gleitzeit mit Kernarbeitszeit

Unter Kernarbeitszeit versteht man einen Zeitraum, in dem für alle Mitarbeiter*innen eines Unternehmens Anwesenheitspflicht herrscht. Vor und nach der Kernarbeitszeit gibt es eine Gleitspanne, in der Mitarbeiter*innen selbst entscheiden können, wann sie kommen und bei qualifizierter Gleitzeit auch, wann sie wieder gehen.

Ein Beispiel: In einer Arbeitsstelle mit der Betriebszeit von 7:30 Uhr bis 18 Uhr haben alle Mitarbeiter*innen Gleitzeit. Die Kernzeit, in der alle Mitarbeiter*innen anwesend sein müssen, ist von 10:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Das bedeutet, dass von 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr eine Gleitspanne ist, innerhalb der die Mitarbeiter*innen entscheiden können, wann sie ihre Arbeit aufnehmen. Den Feierabend können sie zwischen 15:30 und 18 Uhr flexibel bestimmen.

Die Kernarbeitszeit soll ermöglichen, dass innerhalb einer bestimmten Zeit alle Mitarbeiter*innen anwesend sind und daher gemeinsame Projekte verwirklicht oder Meetings abgehalten werden können.


Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit

Dieses Modell eignet sich besonders für Unternehmen, in denen die Mitarbeiter*innen relativ autonom arbeiten können und sich nur wenig untereinander oder mit Kunden abstimmen müssen. Bei einer Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit können Mitarbeiter*innen ganz frei entscheiden, wann sie zur Arbeit kommen möchten und wann sie wieder gehen wollen.

Für Teilzeitkräfte hat dies den Vorteil, dass sie ihre Arbeitszeit ausschließlich auf den Vormittag legen oder aber auch nur abends arbeiten können. Normalerweise gibt es aber auch hier eine Betriebszeit (z. B. von 7 Uhr bis 19 Uhr) innerhalb der Sie ihre Arbeitszeit ableisten müssen. In den frühen Morgenstunden oder spät nachts zu arbeiten, ist in den meisten Fällen nicht möglich.


Gleitzeit mit Funktionszeit

Die Funktionszeit ist der Kernzeit ähnlich, allerdings besteht bei ihr nicht für alle Mitarbeiter*innen Anwesenheitspflicht. Sie soll gewährleisten, dass ausgewählte Bereiche des Unternehmens innerhalb einer bestimmten Zeit funktionsfähig sind. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass eine bestimmte Abteilung innerhalb einer Zeitspanne unbedingt erreichbar sein muss.

Dieses Modell eignet sich, wenn die Abteilungen unabhängig voneinander arbeiten oder wenn sich die Kolleg*innen innerhalb einer Abteilung fachlich gegenseitig vertreten können und es daher ausreicht, wenn lediglich eine gewisse Anzahl der Mitarbeiter*innen innerhalb der Funktionszeit anwesend ist. In diesem Fall hängen ihre Arbeitszeiten also vor allem von Absprachen mit Kollegen ab.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend muss das Dokument von beiden Parteien unterschrieben werden. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber haben das Anrecht auf eine Kopie der Vereinbarung.


RELEVANTES RECHT

Vorschriften zum Arbeitsrecht, also die §§ 611 ff. BGB


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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