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Antrag auf Regelung flexibler Arbeitszeiten Covid-19/Coronavirus Die Vorlage ausfüllen

Antrag auf Regelung flexibler Arbeitszeiten (Covid-19/Coronavirus)

Letzte Änderung
Letzte Änderung 26.03.2023
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.03.2023

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Antrag auf Regelung flexibler Arbeitszeiten (Covid-19/Coronavirus)

Mit dieser Vorlage kann ein Antrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten als Zusatz zum Arbeitsvertrag erstellt werden.

Als flexible Arbeitszeit (verkürzt auch Flexzeit genannt) werden Vereinbarungen bezeichnet, die hinsichtlich Lage und Dauer der Arbeitszeit von der sogenannten Normalarbeitszeit abweichen. Sie kann tägliche, wöchentliche, monatliche oder auch andere Regelungen betreffen. Die derzeitige Situation um den Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) zwingt viele Arbeitgeber dazu, ihre Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, da die Arbeit im Büro (vor allem in Großraumbüros) Risiken birgt. Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Schutzpflicht, die sie dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Gesundheit zu schützen. Der Arbeitsraum, die entsprechenden Gerätschaften und Vorrichtungen müssen dementsprechend gesichert sein.

Der Coronavirus überträgt sich von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen und Aerosole, d.h. die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel. Während insbesondere größere respiratorische Partikel schnell zu Boden sinken, können Aerosole auch über längere Zeit in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. Die Arbeit im Home-Office und flexible Arbeitszeiten sind hinsichtlich des Coronavirus der beste Weg, um die Gesundheit der Arbeitnehmer (sowie des Arbeitgebers) zu schützen und gleichzeitig das Weiterführen der Arbeit zu gewährleisten.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Diese Vorlage versteht sich als Antrag auf einen Zusatz zu einem bereits bestehenden Arbeitsvertrag. Sollte noch kein Arbeitsvertrag abgeschlossen sein, so kann dafür eine entsprechende Vorlage verwendet werden (z.B. Arbeitsvertrag Vollzeit/Teilzeit, Arbeitsvertrag Minijob).

Es ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine flexible Aufteilung seiner Arbeitszeit hat, wenn er Angst davor hat, sich mit dem Virus zu infizieren. Folglich basiert die Vereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers, wenn dieser der Meinung ist, dass entsprechende Schutzvorkehrungen notwendig sind und diese sich mit dem konkreten Arbeitsinhalt vereinbaren lassen.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt wurde, sollte sie ausgedruckt und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Das unterschriebene Dokument sollte dann gescannt als PDF-Datei per E-Mail oder per Brief an den Arbeitgeber geschickt oder dem Vorgesetzten persönlich übergeben werden. Im letzteren Fall sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass das Schreiben durch den Vorgesetzten mit einem Eingangsdatum versehen wird.


ANWENDBARES RECHT:

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 618 BGB, sowie des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).


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