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Eine Austrittserklärung, oft auch Kündigung der Vereinsmitgliedschaft genannt, ist eine schriftliche Erklärung eines Mitglieds an einen Verein, mit der das Mitglied seine Mitgliedschaft in diesem Verein beendet.
Beachte: Vor dem Erstellen dieses Dokuments sollte zunächst der Inhalt der Vereinssatzung geprüft werden. Diese enthält Bestimmungen zum Austritt.
Beim Austritt handelt es sich um eine zugangsbedürftige Erklärung, die in der Regel einem Vorstandsmitglied ausgehändigt oder zugeschickt werden muss. Ist eine Erklärung zugangsbedürftig, so bedeutet dies, dass die Erklärung erst dann wirksam wird, wenn sie demjenigen, gegenüber dem sie abgegeben wird, auch zugegangen ist. Dafür muss der Empfänger die Möglichkeit bekommen, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Die Erklärung des Austritts (d. h. z. B. das Erstellen dieses Dokuments) selbst führt folglich noch nicht zum Austritt.
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen der Kündigungserklärung und dem tatsächlichen Ende der Mitgliedschaft einzuhalten ist. Die Kündigungsfrist ist immer in der Vereinssatzung festgelegt. Es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Regelung. Typische Fristen sind z. B. 3 Monate zum Jahresende, 1 Monat zum Quartalsende, oder auch kürzere oder längere Fristen. Die Satzung ist sorgfältig zu lesen.
Ja, in den allermeisten Fällen ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Die Schriftform bedeutet, dass ein Dokument mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen ist. Ein einfacher Brief oder ein Ausdruck mit Unterschrift genügt.
Das hängt vom Verein ab. Einige Vereine akzeptieren Kündigungen per E-Mail, aber nur, wenn dies ausdrücklich in der Satzung erlaubt ist oder der Verein dies schriftlich bestätigt hat. Eine einfache E-Mail ohne Empfangsbestätigung hat keinen rechtlichen Beweiswert. Die sicherste Methode ist das Einschreiben. Im Zweifelsfall ist eine Nachfrage beim Verein sinnvoll.
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
Nein, es besteht keine Pflicht, einen Grund für die Kündigung anzugeben. Ein Grund kann genannt werden, ist aber nicht erforderlich.
Nachdem diese Austrittserklärung ausgefüllt wurde, sollte sie ausgedruckt und vom Vereinsmitglied unterschrieben werden. Im Weiteren sollten die Vorschriften der Vereinssatzung herangezogen werden, um zu prüfen, welche konkreten Anforderungen an den Austritt gestellt werden. Der Vereinssatzung kann entnommen werden, wie genau der Austritt erklärt werden soll.
Das unterschriebene Dokument könnte gescannt als PDF-Datei per E-Mail oder per Brief oder Fax an den Verein oder ein Vorstandsmitglied geschickt oder einem Vorstandsmitglied persönlich übergeben werden. Im letzteren Fall sollte das Vereinsmitglied darauf achten, dass das Schreiben durch das Vorstandsmitglied mit einem Eingangsdatum versehen wird.
Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 39, 58 BGB.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Land: Deutschland