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Stimmrechtsvollmacht für eine Mitgliederversammlung (Verein)

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Was ist eine Stimmrechtsvollmacht?

Eine Stimmrechtsvollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der ein stimmberechtigtes Mitglied eines Vereins (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) das Recht überträgt, in seinem Namen an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und dort das Stimmrecht auszuüben.


Wann ist eine Stimmrechtsvollmacht sinnvoll?

Sie ist sinnvoll, wenn ein Mitglied nicht persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen kann (z. B. wegen Krankheit, Urlaub, Terminüberschneidung), aber dennoch sein Stimmrecht wahrnehmen möchte.


Welche anderen Arten von Vollmachten gibt es?

Die Stimmrechtsvollmacht ist eine besondere Vollmacht, die nur im Rahmen einer Mitgliederversammlung eines Vereins erteilt wird. Sie ist zu unterscheiden von einer generellen Vollmacht, die im Alltag verwendet werden kann. Daneben gibt es auch weitere Vollmachten:

  • Handlungsvollmacht für Unternehmen: Eine Handlungsvollmacht für Unternehmen ermöglicht es einem Mitarbeiter (Bevollmächtigter), im Namen des Unternehmens (Vollmachtgeber) zu handeln.
  • Vollmacht für einen Anwalt: Eine Vollmacht für einen Anwalt ist ein Dokument, das einem Anwalt die Befugnis gibt, im Namen einer anderen Person zu handeln.


Ist die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht immer erlaubt?

Nein. Die Möglichkeit, eine Stimmrechtsvollmacht zu erteilen, muss in der Satzung des Vereins ausdrücklich vorgesehen oder zumindest nicht ausgeschlossen sein. Es ist entscheidend, zuerst die Vereinssatzung zu prüfen.

Wichtig: Fehlt eine Regelung, ist Stimmrechtsvertretung oft nicht zulässig.


Wer darf als Bevollmächtigter benannt werden?

Auch das regelt in der Regel die Satzung. Übliche Regelungen sind:

  • Nur andere Vereinsmitglieder dürfen bevollmächtigt werden.
  • Auch Nicht-Mitglieder können bevollmächtigt werden (seltener).
  • Bestimmte Personen (z. B. Vorstandsmitglieder in eigener Sache) können von der Bevollmächtigung ausgeschlossen sein.


Gibt es eine Begrenzung, wie viele Vollmachten eine Person übernehmen darf?

Ja, die Satzung kann festlegen, dass eine Person nur eine begrenzte Anzahl von Vollmachten (z. B. nur eine oder zwei) annehmen darf. Dies soll eine übermäßige Stimmenkonzentration verhindern.

Auch hier gilt: Die Satzung gibt Auskunft.


Welche Informationen muss eine Stimmrechtsvollmacht enthalten?

Eine Vollmacht sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vollmachtgebers (das abwesende Mitglied).
  • Name und ggf. Anschrift des Bevollmächtigten (die Person, die vertritt).
  • Genaue Bezeichnung der Mitgliederversammlung (Datum, Ort).
  • Erklärung, dass das Stimmrecht für diese Versammlung übertragen wird.
  • Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers.
  • Ggf. Angaben zu Weisungen.


Sollte die Vollmacht schriftlich erteilt werden?

Ja, aus Nachweisgründen ist die Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift des Vollmachtgebers) üblich und oft auch durch die Satzung vorgeschrieben. Eine einfache E-Mail genügt in der Regel nicht, es sei denn, die Satzung lässt dies explizit zu (z. B. durch qualifizierte elektronische Signatur).


Was bedeutet die Frage nach „konkreten Weisungen" oder „Stimmvorgaben"?

Diese Frage auf Vollmachtsformularen bezieht sich darauf, ob der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten vorschreiben möchte, wie er bei einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen soll.

  • Mit Weisung: Der Bevollmächtigte ist an die Vorgaben gebunden (z. B. „TOP 5: Ja", „TOP 6: Enthaltung"). Diese Weisungen müssen klar formuliert sein.
  • Ohne Weisung: Der Bevollmächtigte kann nach eigenem Ermessen abstimmen, sollte aber idealerweise im mutmaßlichen Sinne des Vollmachtgebers handeln. Er kann auf Diskussionen in der Versammlung reagieren.


Wann sind konkrete Weisungen sinnvoll?

Weisungen sind sinnvoll, wenn der Vollmachtgeber eine feste Meinung zu bestimmten Punkten hat und er die Kontrolle über die Stimmabgabe behalten möchte oder gegenüber dem Bevollmächtigten nur begrenztes Vertrauen hat.


Wann ist es sinnvoll, keine Weisungen zu erteilen?

Weisungen sind nicht sinnvoll, wenn der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten voll vertraut und ihm Flexibilität geben möchte, auf die Versammlungsdynamik zu reagieren, oder wenn der Vollmachtgeber selbst unentschlossen ist.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Vollmacht verfasst wurde?

Nachdem die Vollmacht ausgefüllt wurde, sollte sie in zweifacher Version ausgedruckt und vom Vollmachtgeber und vom Vollmachtnehmer unterschrieben werden. Der Bevollmächtigte muss dann die schriftliche Vollmacht dem Versammlungsleiter (meist dem Vorstand oder einem Wahlausschuss) zu Beginn der Versammlung oder bei der Einlasskontrolle vorlegen. Er nimmt dann an der Versammlung teil und gibt die Stimme(n) gemäß der Vollmacht (und etwaiger Weisungen) ab.


Kann eine erteilte Vollmacht widerrufen werden?

Ja, eine Stimmrechtsvollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte dem Bevollmächtigten und/oder dem Versammlungsleiter (z. B. dem Vorstand) möglichst vor der Abstimmung mitgeteilt werden.


Welche Gesetze sind auf eine Stimmrechtsvollmacht anwendbar?

Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere § 167 BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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