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Vereinssatzung Die Vorlage ausfüllen

Vereinssatzung

Letzte Änderung
Letzte Änderung 29.06.2023
Formate
Formate Word und PDF
Größe
Größe 4 bis 6 Seiten
Bewertung 4,6 - 106 Rezensionen
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Informationen zu der Vorlage

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 29.06.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,6 - 106 Rezensionen

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Vereinssatzung

Der Verein ist eine der am häufigsten verbreiteten Rechtsformen in Deutschland. Er kann vielen Zwecken dienen und hat einen unkomplizierteren Gründungsablauf als andere juristische Personen. Im Zentrum eines Vereins steht die Vereinssatzung. Eine Vereinssatzung ist der Grundbaustein eines Vereins. Ohne Vereinssatzung kann es keinen Verein geben. Diese Vorlage ermöglicht es, eine personalisierte Satzung zu kreieren, dich sich den individuellen Ansprüchen und Anforderungen anpasst.


WARUM EIN VEREIN?

Ein Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks mit körperschaftlicher Verfassung (das heißt, dass er Organe hat in Form des Vorstands und der Mitgliederversammlung). Ein Verein führt einen Gesamtnamen, tritt nach außen als Einheit auf und ist in seinem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig.

Wichtig bei einem Verein ist die Bestimmung eines Zwecks. Der Verein darf keine wirtschaftlichen Zwecke (gewerbliche oder Erwerbszwecke) verfolgen und darf sich nur nachrangig wirtschaftlich betätigen. Vereine können eine Vielzahl von Zwecken verfolgen, z. B. Sport(-vereine), Kirchen(-vereine) oder andere gemeinnützige Zwecke. Sofern man einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen will, sollte man eine andere Gesellschaftsform des Zivilrechts wählen.

Die Satzung muss zwingend den Vereinsnamen, den Vereinssitz, die Regelung zur Eintragung des Vereins, den Vereinszweck, den Aus- und Eintritt von Mitgliedern, die Mitgliedsbeiträge, die Beurkundung von Beschlüssen (Protokollierung), die Bildung des Vorstandes sowie die Einberufung der Mitgliederversammlung regeln. Diese Bestandteile stellen die Mindestvoraussetzungen eines Vereins dar. Werden hierzu keine Regelungen getroffen, wird die Gründung meist abgelehnt.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Es gibt eingetragene Vereine ("e.V.") und nicht eingetragene Vereine.

Wird der Verein ins Vereinsregister eingetragen, so erlangt dieser dadurch uneingeschränkte Rechtsfähigkeit. Dadurch hat der Verein beispielsweise sein eigenes Vermögen. Weiterhin kann der Verein selbst klagen und als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen werden. Um einen Verein eintragen zu können, werden mindestens sieben Mitglieder verlangt. Ein eingetragener Verein darf zudem niemals weniger als drei Mitglieder haben, da sonst eine Auflösung droht.

Wird der Verein nicht ins Vereinsregister eingetragen, so ist dieser nicht rechtsfähig. Das Vereinsvermögen gehört daher den Vereinsmitgliedern als "Gesamthandsgemeinschaft". Außerdem kann der Verein selbst nicht klagen oder Eigentümer eines Grundstücks werden.

Es ist zudem zu beachten, dass die Gründungsmitglieder einen Vorstand zu ernennen haben.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt wurde, sollte das Dokument ausgedruckt werden und mit Angabe des Datums der Vereinserrichtung von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Der Vereinsvorstand hat die Gründungssatzung sowie das Gründungsprotokoll daraufhin notariell zu beglaubigen. Dafür hat der Vorstand persönlich bei einem Notar zu erscheinen. Anschließend muss der Verein beim Kammergericht eingetragen werden, falls es sich um einen eingetragenen Verein ("e.V.") handeln soll. Dies muss in Anwesenheit des gesamten Vorstands geschehen.


ANWENDBARES RECHT:

Die Vereinssatzung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere nach §§ 21 - 79 BGB, und des Grundgesetzes (GG).


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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