Kassenbericht eines Vereins Die Vorlage ausfüllen

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Kassenbericht eines Vereins

Letzte Änderung Letzte Änderung 27.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,2 - 34 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 27.12.2023

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Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann ein Kassenbericht eines Vereins erstellt werden. Unter einem Kassenbericht versteht man einen Bericht über die Finanzlage des Vereins innerhalb eines bestimmten abgelaufenen Zeitraums (Vereinsjahr oder Kalenderjahr). Ein Kassenbericht entsteht in der Regel im Hinblick auf eine Mitgliederversammlung: der Kassenbericht muss den Vereinsmitgliedern im Rahmen einer Mitgliederversammlung vorgelegt werden. Ein Kassenbericht kann wie diese Vorlage eigenständig bestehen, oder aber auch Bestandteil des allgemeinen Geschäftsberichts des Vereins sein.

Zweck des Kassenberichts ist einerseits, dem Verein zu beweisen, dass die Vereinsmittel nur für Vereinszwecke eingesetzt wurden, und andererseits, um dem Amtsgericht zu beweisen, dass die Vereinsmittel nur für allgemeinnützige Zwecke eingesetzt wurden.

WAS MUSS EIN KASSENBERICHT BEINHALTEN?

Der Kassenbericht muss die Einnahmen (Beiträge, Überschüsse aus Veranstaltungen, Schenkungen, Einnahmen aus Verpachtungen usw.) und die Ausgaben (Materialien-Ankauf, Schreib- und Portoauslagen, Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Reisekosten, steuerliche Abgaben, Sitzungsgelder, Gratifikationen, Pauschalbeträge für Auslagen, Ausgaben für Miete, Pacht, etc.) des Vereins innerhalb des vergangenen Zeitraums enthalten. Außerdem sind auch schwebende Verhandlungen, neu aufgenommene oder abgebrochene Beziehungen zu anderen Vereinen oder ganz allgemein zu Dritten zu erwähnen.

Überschreitungen des von der Vorjahresmitgliederversammlung festgesetzten Voranschlags sind auf alle Fälle besonders anzuführen und zu begründen. Wesentliche Abweichungen von früheren Jahresabschlüssen sind zu erörtern. Dies kann für die Beurteilung der finanziellen Lage des Vereins von besonderer Bedeutung sein.

Die Einnahmen und Ausgaben werden in verschiedene steuerliche Bereiche unterteilt:

  • Ideeller Bereich: darunter fallen alle Aktivitäten des normalen Vereinsbetriebs, die dem eigentlichen Satzungszweck des Vereins entsprechen.
  • Vermögensverwaltung: darunter fallen alle Einnahmen und Ausgaben, die sich aus dem Vermögen des Vereins ergeben.
  • Zweckbetrieb: darunter fällt jede Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben, die nur durch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreicht werden kann.
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: darunter fallen alle sonstigen wirtschaftlichen Betätigungen.

WAS MUSS BEACHTET WERDEN?

Es ist wichtig, dass der Kassenbericht übersichtlich und aus sich heraus verständlich ist. Ein guter Kassenbericht muss auch für Laien verständlich sein.

Für jeden Posten, egal ob Einnahme oder Ausgabe, muss ein Beleg vorhanden sein.

Jedes Vereinsmitglied hat ein Einsichtsrecht. Unter Umständen kann auch das Finanzamt Einsicht in den Kassenbericht verlangen. Folglich hat auch das Finanzamt ein Einsichtsrecht.

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Der Kassenbericht muss bei der Mitgliederversammlung schriftlich niedergelegt werden. Daher sollte die Vorlage, nachdem sie ausgefüllt wurde, ausgedruckt werden.

Anschließend sollte die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben berechnet werden und das Ergebnis eingetragen werden.

Der Kassenbericht muss vom Kassenwart unterschrieben werden, kann dann entweder mit der Einladung zur Mitgliederversammlung an die Mitglieder geschickt werden oder einfach bei der Mitgliederversammlung ausgelegt werden.

ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 27, 32, 58, 259 BGB, sowie § 22 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) und §§ 67a, 68, 146 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung (AO).


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