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Flexible Arbeitszeiten Regelung (Coronavirus/Covid-19) - Zusatz zum Arbeitsvertrag

Letzte Änderung
Letzte Änderung 26.03.2023
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Formate Word und PDF
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.03.2023

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Flexible Arbeitszeiten Regelung (Coronavirus/Covid-19) - Zusatz zum Arbeitsvertrag

Mit dieser Vorlage kann eine Vereinbarung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten als Zusatz zum Arbeitsvertrag erstellt werden.

Als flexible Arbeitszeit (auch Flexzeit genannt) werden Vereinbarungen bezeichnet, die hinsichtlich Lage und Dauer der Arbeitszeit von der sogenannten Normalarbeitszeit abweichen. Sie kann tägliche, wöchentliche, monatliche oder auch andere Regelungen betreffen. Die derzeitige Situation um den Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) zwingt viele Arbeitgeber dazu, ihre Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, da die Arbeit im Büro (vor allem in Großraumbüros) Risiken birgt. Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Schutzpflicht, die sie dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Gesundheit zu schützen. Der Arbeitsraum, die entsprechenden Gerätschaften und Vorrichtungen müssen dementsprechend gesichert sein.

Der Coronavirus überträgt sich von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion, d.h. über die Schleimhäute bzw. über die Hände, die dann mit Schleimhäuten (Mund, Augen, Nase) in Kontakt kommen. Eine Risikosituation entsteht insbesondere dann, wenn Kollegen erkrankt sind, sich in Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt zu Infizierten hatten. Die Arbeit im Home-Office und flexible Arbeitszeiten sind hinsichtlich des Coronavirus der beste Weg, um die Gesundheit der Arbeitnehmer (sowie des Arbeitgebers) zu schützen und gleichzeitig das Weiterführen der Arbeit zu gewährleisten.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Diese Vorlage versteht sich als Zusatz zu einem bereits bestehenden Arbeitsvertrag. Sollte noch kein Arbeitsvertrag geschlossen sein, so kann dafür eine entsprechende Vorlage verwendet werden (z.B. Arbeitsvertrag Vollzeit/Teilzeit, Arbeitsvertrag Minijob).

Es ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine flexible Aufteilung seiner Arbeitszeit hat, wenn er Angst davor hat, sich mit dem Virus infizieren zu können. Folglich basiert die Vereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers, wenn dieser der Meinung ist, dass entsprechende Schutzvorkehrungen notwendig sind und diese sich mit dem konkreten Arbeitsinhalt vereinbaren lassen.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt wurde, sollte sie zweifach ausgedruckt und beide Exemplare jeweils vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Jede Vertragspartei behält anschließend jeweils eine Fassung zur Verwahrung.

ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 618 BGB, sowie des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).


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