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Reklamationsschreiben

Letzte Änderung Letzte Änderung 15.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
5 - 2 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 15.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Mit dieser Vorlage kann ein Reklamationsschreiben erstellt werden. Der Käufer wendet sich an den Verkäufer aufgrund Mangels an der Kaufsache. Eine wirksame Reklamation hat zur Folge, dass der Verkäufer die mangelhafte Ware reparieren oder ersetzen muss, denn der Käufer hat in diesem Fall einen Anspruch auf Nacherfüllung.

WANN KANN MAN REKLAMIEREN?

Um eine Ware reklamieren zu können, muss ein Reklamationsgrund vorliegen. Ein Reklamationsgrund liegt vor, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Ein Mangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Kaufsache bzw. der Ware von dem abweicht, was Verkäufer und Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben. Ein Mangel liegt also dann vor, wenn der Ist-Zustand der Kaufsache vom Soll-Zustand abweicht.

Liegt ein Mangel vor, so hat jeder Käufer grundsätzlich ein Reklamationsrecht. Wurde ein Verbrauchsgüterkauf abgeschlossen, das heißt ein Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, so liegt stets ein Reklamationsrecht vor. Liegt jedoch ein Privatverkauf vor, das heißt ein Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen, so kann der Verkäufer unter Umständen ein solches Reklamationsrecht vertraglich ausgeschlossen haben (z.B. durch "Ausschluss jeglicher Gewährleistung"). Ob der Ausschluss rechtens ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wurden beispielsweise Schäden verschwiegen, so ist ein solcher Gewährleistungsausschluss unwirksam.

Der Käufer muss beweisen können, dass ein Kauf tatsächlich stattgefunden hat, sowie wann und wo dieser stattgefunden hat. Dafür muss in der Regel der Kassenbon bzw. die Quittung vorgelegt werden. Falls diese nicht mehr auffindbar sind, genügt ein Kontoauszug oder jeglicher anderer Nachweis, der das Zustandekommen des Kaufvertrags beweist.

WAS IST ZU BEACHTEN?

  • Frist

Der Käufer kann die Reklamation innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf geltend machen. Der Käufer sollte dem Verkäufer innerhalb des Schreibens eine Frist setzen, innerhalb der die Ware repariert bzw. ersetzt werden soll.

  • Beweislast

Voraussetzung für die Geltendmachung des Mangels ist, dass dieser auch tatsächlich vorliegt und dass dieser nicht selbstständig vom Käufer verursacht wurde. Bei wem die Beweislast liegt, hängt ganz vom Zeitpunkt der Geltendmachung des Mangels ab. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt Folgendes:

- Wird der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf geltend gemacht: es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer für den Mangel verantwortlich ist. Folglich trägt der Verkäufer die Beweislast in diesem Zeitraum: er muss Beweise vorbringen, dass er nicht für den Mangel verantwortlich ist.

- Wird der Mangel nach 6 Monaten nach dem Kauf geltend gemacht: es wird davon ausgegangen, dass nicht der Verkäufer für den Mangel verantwortlich ist, sondern der Käufer. Folglich geht die Beweislast somit auf den Käufer über: dieser muss demnach Beweise vorbringen, dass er nicht für den Mangel verantwortlich ist.

  • Abgrenzungen

Die Reklamation ist abzugrenzen vom Umtausch: der Käufer wünscht in diesem Fall die gekaufte Ware gegen eine andere (z.B. andere Größe oder andere Farbe) umzutauschen. Die Ware weist jedoch keinen Mangel vor, sodass der Verkäufer nicht zum Umtausch verpflichtet ist. Eine Reklamation ist im Gegensatz zum Umtausch, der eine freiwillige Leistung des Verkäufers darstellt, stets zulässig (sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind).

Die Reklamation lässt sich auch von einer einfachen Beschwerde unterscheiden: die Beschwerde hat keinerlei Auswirkungen auf die Rechtspositionen der Vertragsparteien, sondern ist lediglich ein Ausdruck von Unzufriedenheit.

WIE VERWENDET MAN DIESES DOKUMENT?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt und das Dokument ausgedruckt wurde, sollte dieses vom Absender unterschrieben werden. Das Schreiben kann anschließend entweder per Post an den Verkäufer geschickt oder, sofern dessen E-Mail-Adresse bekannt ist, eingescannt per E-Mail versendet werden.

ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere §§ 269, 433, 434, 437, 439 BGB.


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