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Widerspruch gegen Lastschriftverfahren

Letzte Änderung Letzte Änderung 31.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,7 - 3 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 31.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Mit dieser Vorlage kann ein Widerspruch gegen ein Lastschriftverfahren eingelegt werden. Diese richten sich in der Regel gegen Bankinstitute oder Mandatsinhaber, deren Mandate widerrufen wurden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Das Lastschriftverfahren ist auch unter dem Begriff Einzugsermächtigung bekannt. Das bedeutet, der Kontoinhaber erteilt einer Behörde, einem Unternehmen oder sonst einem Zahlungsempfänger das Recht, den fälligen Betrag vom eigenen Konto abzubuchen.


Widerspruch gegen Lastschriftverfahren

Der per Lastschriftverfahren abgebuchte Betrag kann bis zu sechs Wochen nach der Buchung zurückgeholt werden, wenn man der Buchung widerspricht. Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren teilt man dem Zahlungsempfänger seine Bankverbindung mit und unterschreibt das Formular. Dabei kann die Teilnahme am Lastschriftverfahren jederzeit widerrufen bzw. dagegen widersprochen werden. Bei nicht ausreichender Kontodeckung kann es zu einer Rücklastschrift kommen.


Widerruf eines bereits erteilten Lastschriftmandats

Wer einem Vertragspartner die Vollmacht ausstellt, regelmäßig anfallende Kosten vom eigenen Konto abzubuchen, kann diese auch widerrufen. Die Einzugsermächtigung kann z.B. dem Vertragspartner jederzeit entzogen werden, wenn bevorzugt wird, das Geld per Dauerauftrag zu überweisen.

Mit einer Einzugsermächtigung wird einem Vertragspartner eine Vollmacht ausgestellt. So kann der Vertragspartner bei ein- oder mehrmaligen Zahlungen den Betrag, der geschuldet wird, eigenständig von Konto abbuchen. Seit Februar 2014, dem Ende nationaler Lastschriftverfahren, löst das SEPA-Mandat das deutsche Lastschriftverfahren ab.

Dadurch wurden nicht nur Bankleitzahl und Kontonummer durch IBAN und BIC ersetzt. Bei dem europäischen Verfahren muss nun auch ein exaktes Fälligkeitsdatum der jeweiligen Überweisung angegeben werden. Eine einmal erteilte Einzugsermächtigung hat kein Verfallsdatum – diese gilt unbefristet. Nur, wenn 36 Monate lang keine Überweisung getätigt wird, verfällt die Vollmacht. Diese Vollmacht kann also auch widerrufen werden, die erteilte Vollmacht wird dadurch entzogen.


WIE VERWENDET MAN DIESES DOKUMENT?

Sobald das Dokument korrekt ausgefüllt wurde, sollte es ausgedruckt werden, unterschrieben und an das entsprechende Bankinstitut versandt werden. Um noch weitere Sicherheit zu haben, kann der Brief auch per Einschreiben versandt werden. Der Verfasser sollt eine Abschrift aufbewahren.


RELEVANTES RECHT

  • Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.


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