Handelsregisteranmeldung - GmbH / UG Die Vorlage ausfüllen

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Handelsregisteranmeldung - GmbH / UG

Letzte Änderung Letzte Änderung 26.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
5 - 2 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Bewertung: 5 - 2 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann eine Handelsregisteranmeldung - GmbH / UG erstellt werden. Jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Unternehmensgesellschaft (mit beschränkter Haftung) muss bei dem zuständigen Registergericht angemeldet werden. Dies gilt generell für alle Gesellschaften im Deutschen Recht. Genau für diesen Fall wird diese Handelsregisteranmeldung angeboten. Mit diesem Formular kann sehr einfach ein Schreiben verfasst werden, womit eine Anmeldung beim Register vereinfacht wird.

Nachdem der Gesellschaftsvertrag für eine GmbH, der Gesellschaftsvertrag für eine Ein-Personen-GmbH oder der Gesellschaftsvertrag für eine Unternehmensgesellschaft (mit beschränkter Haftung) ausgefertigt wurde, sollte man als Nächstes die Anmeldung im Handelsregister veranlassen.

Nachdem die Anmeldung ausgefüllt worden ist, muss sie notariell beurkundet werden.


WAS SOLLTE BEACHTEN WERDEN?

Bei der Handelsregisteranmeldung handelt es sich um eine Formalität der Gründung und Anmeldung von Gesellschaften. Ohne Anmeldung kann auch keine Gesellschaft entstehen. Besonders wichtig sind Angaben wie Name(n) der Geschäftsführer, Anteile und Namen der Gesellschafter, Einschränkung der Vertretungsmacht, Bestellung von Prokuristen und welches Handelsregister zuständig ist. Es sollte zudem beachtet werden, dass der Gesellschaftsvertrag bereits unterschrieben sein muss. Die Anmeldung und anschließende Eintragung im Handelsregister ist ein Meilenstein auf dem Weg zu jeder Kapitalgesellschaft und läuft im Regelfall wie folgt ab:

  • Der Notar beurkundet alle notwendigen Dokumente:
    • Gründungsurkunde;
    • Legitimation des Geschäftsführers;
    • Gesellschafterliste;
    • Gesellschaftsvertrag/Satzung oder Musterprotokoll;
    • Nachweis über den Wert der eingebrachten Sacheinlagen, die auf das Geschäftskonto eingezahlt wurden.

Die Daten werden anschließend dann in eine XML-Datei umgewandelt und vom Notar elektronisch übermittelt. Die Prüfung und Eintragung der GmbH oder UG in das Handelsregister kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Je nach Amtsgericht variiert die Bearbeitungsdauer zwischen einigen Werktagen und wenigen Wochen — vorausgesetzt natürlich, die eingereichten Unterlagen sind vollständig.

Die Gründer erhalten eine Rechnung von der Landesjustizkasse in Höhe von 150 Euro per Post an die angegebene Geschäftsadresse. Nachdem der Rechnungsbetrag bezahlt wurde und bei dem zuständigen Amtsgericht eingegangen ist, wird der neue Eintrag veröffentlicht.

In manchen Fällen findet eine vorläufige Veröffentlichung bereits vor der Rechnungsstellung statt. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung hängt vom Prozedere des zuständigen Registergerichts ab.

Die GmbH oder UG ist nun offiziell im Handelsregister eingetragen und der bürokratische Teil der Gründung ist damit abgeschlossen. Die Handelsregisternummer und das Registergericht müssen unbedingt im Impressum der Unternehmens-Website, in die Fußzeile der Geschäftspost und in die Signatur geschäftlicher E-Mails eingefügt werden.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET

Das Dokument sollte also den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend sollte ein Notartermin vereinbart werden. Der Notar prüft alle Formalitäten und beurkundet die Anmeldung zum Handelsregister. Sobald alle Unterlagen vorhanden sind, übermittelt er die Anmeldung und weitere Dokumente elektronisch an das Registergericht.


ANWENDBARES RECHT:

Relevantes Recht sind die Vorschriften §10 GmbHGB, wie auch das Handelsgesetzbuch, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das Bürgerliche Gesetzbuch.


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