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Kündigung Pauschalreise COVID-19 / Coronavirus Die Vorlage ausfüllen

Kündigung Pauschalreise (COVID-19 / Coronavirus)

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Letzte Änderung 23.03.2023
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Bewertung 4,8 - 2 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 23.03.2023

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Kündigung Pauschalreise (COVID-19 / Coronavirus)

Mit dieser Vorlage kann eine Kündigung für Pauschalreisen im Rahmen der Coronavirus Krise erstellt werden. Das Coronavirus (Covid-19) breitet sich schnell aus und ist hochansteckend. Reisende, die einen Urlaub gebucht haben, stellen sich nun die Frage, ob ein Reiserücktritt ohne weiteres möglich ist oder der Urlaub umgebucht werden kann. Diese Vorlage sollte ausschließlich für Pauschalreisen verwendet werden. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Hauptreiseleistungen, zum Beispiel Flug und Hotel, als ein Paket gebucht und bezahlt wurden. Zu den Pauschalreisen zählen auch Kreuzfahrten sowie Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Auch wenn ein Rücktritt von Reisen nicht für alle Gebiete grundsätzlich kostenlos ist, so wird sich der Reisende jedoch unter bestimmten Umständen auf höhere Gewalt (bzw. ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand) berufen und den Reisevertrag kostenfrei kündigen können. Diese Vorlage sollte nur für kostenfreie Kündigungen eingesetzt werden.

So können die behördlichen Anordnungen in Drittstaaten ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand sein, der die Durchführung einer Pauschalreise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt. Auswärtiges Amt, Stand 01.07.2021:

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern derzeit gewarnt. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise.

Ein behördliches Einreiseverbot stellt einen Fall höherer Gewalt dar. Grundsätzlich kommt es aber entscheidend darauf an, wie das Auswärtige Amt die Lage einschätzt. Kostenlose Reiserücktritte sind möglich, wenn eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die entsprechende Region besteht.

Das Antreten der Pauschalreise soll also aktuell aufgrund der Coronaviruskrise nicht möglich sein. Werden lediglich Hinweise veröffentlicht (leichte Atemmasken, Vermeidung von Menschenkontakten), so genügt dies nicht, um eine Pauschalreise kostenlos zu stornieren. Eine Reisestornierung kann übrigens jederzeit für jede Reise vorgenommen werden, wenn der Reisende bereit ist, die Stornogebühren zu tragen.


WIE SOLL DAS DOKUMENT VERWENDET WERDEN?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend sollte die Kündigung von den Absendern (Personen, die die Pauschalreise gebucht haben) unterzeichnet werden. Nachdem die Kündigung unterzeichnet wurde, sollte sie dem Reiseveranstalter zugesandt werden. Jede Vertragspartei behält anschließend jeweils eine Fassung zur Verwahrung.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die:

  • § 651h BGB


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