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Einladungsschreiben für ein Visum

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Was ist ein Einladungsschreiben für ein Visum?

Ein Einladungsschreiben ist ein formelles Dokument, mit dem eine Person oder ein Unternehmen eine andere Person aus dem Ausland nach Deutschland oder in den Schengen-Raum einlädt. Es ist ein notwendiger Bestandteil des Visumantrags, wenn die eingeladene Person keine Visumfreiheit genießt.

Hinweis: Es kann auch erforderlich sein, wenn eine Person, die ansonsten visumfrei einreisen kann, sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchte.


Was ist der Unterschied zwischen einem Einladungsschreiben und einer Verpflichtungserklärung?

Das Einladungsschreiben erklärt den Zweck der Reise (z. B. privater Besuch, Geschäftsreise). Es ist oft eine Voraussetzung für die Beantragung eines Visums.

Die Verpflichtungserklärung ist ein separates, rechtlich bindendes Dokument. Mit ihr verpflichtet sich der Einladende, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts entstehen können. Sie wird bei der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben. Ein Einladungsschreiben kann auf eine solche Erklärung hinweisen, ist aber nicht dasselbe.


Wer kann ein Einladungsschreiben erstellen?

Ein Einladungsschreiben kann sowohl von Privatpersonen (für Familienmitglieder, Freunde) als auch von Unternehmen oder Vereinen (für Geschäftspartner, Kollegen) erstellt werden. Das Einladungsschreiben ist so gestaltet, dass sie für beide Fälle anwendbar ist.


Welche Behörde ist zuständig?

Das Einladungsschreiben wird an die deutsche Auslandsvertretung gerichtet, bei der der Antrag gestellt wird. In der Regel ist dies die Botschaft oder das Konsulat im Heimatland der eingeladenen Person.


Was muss ein Einladungsschreiben enthalten?

Das Schreiben muss folgende wesentliche Informationen enthalten:

  • Angaben zum Einladenden: Vollständiger Name und Adresse des Verfassers, inklusive Kontaktdaten.
  • Angaben zur eingeladenen Person: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer und Anschrift der eingeladenen Person.
  • Reisedetails: Der genaue Zeitraum (Beginn und Ende) und der Zweck des Besuchs.
  • Unterbringung: Die Adresse der geplanten Unterkunft (z. B. Hotel oder Wohnung des Gastgebers).
  • Verpflichtungserklärung: Ein Hinweis darauf, ob eine förmliche Verpflichtungserklärung abgegeben wurde.


Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums?

Die Erteilung eines Visums hängt von den folgenden Voraussetzungen ab:

  • Gültige Reisedokumente: Der Reisepass der eingeladenen Person muss gültig sein.
  • Finanzielle Mittel: Die eingeladene Person muss in der Lage sein, für den eigenen Lebensunterhalt und die Reisekosten aufzukommen. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Gastgeber eine förmliche Verpflichtungserklärung abgeben.
  • Krankenversicherung: Für den gesamten Aufenthaltszeitraum ist eine ausreichende Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € notwendig.
  • Zweck und Glaubwürdigkeit: Der Grund für die Reise muss nachvollziehbar sein, und es dürfen keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft der eingeladenen Person bestehen.


Was ist zu tun, wenn das Schreiben fertig ist?

  • Unterzeichnung: Das Schreiben muss handschriftlich vom Verfasser unterschrieben werden.
  • Zustellung: Das Original des unterschriebenen Einladungsschreibens muss an die eingeladene Person geschickt werden, die es dann mit ihrem Visumantrag einreichen muss. Ein Versand per Einschreiben ist ratsam, um den Versand nachweisen zu können.
  • Timing: Es wird empfohlen, den Visumantrag mindestens drei Monate vor der geplanten Reise einzureichen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.


Welche Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden?

Zusätzlich zum Einladungsschreiben sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie des Ausweises des Einladenden.
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland (Meldebescheinigung).
  • Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge), falls eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird.
  • Nachweis der Krankenversicherung der eingeladenen Person.


Welche weiteren Kosten entstehen nach Fertigstellung des Einladungsschreibens?

Das Einladungsschreiben selbst ist kostenlos. Für die Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die in der Regel bei ca. 29 € liegt.


Welche Gesetze sind auf das Dokument anwendbar?


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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