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Kaufvertrag - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

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Was ist ein Kaufvertrag für einen GbR-Anteil?

Ein Kaufvertrag für einen Gesellschaftsanteil an einer GbR ist eine Vereinbarung zur Übertragung der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters auf eine andere Person. Durch den Vertrag verkauft ein bestehender Gesellschafter seinen Anteil an einen Käufer, der dadurch zum neuen Gesellschafter wird.

Hinweis: Das Hauptziel ist die rechtlich einwandfreie Übertragung des Gesellschaftsanteils. Der Vertrag dient der Festlegung des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten und der Absicherung von Verkäufer und Käufer durch Zusicherungen und Garantien über den Zustand der Gesellschaft.


Welche unterschiedlichen Typen gibt es?

Die Unterscheidung der Vertragstypen hängt von den Parteien und dem Umfang des Verkaufs ab:

  • Vollständiger Verkauf: Ein Gesellschafter verkauft seine gesamten Anteile an einen Käufer und scheidet vollständig aus der Gesellschaft aus.
  • Teilverkauf: Ein Gesellschafter verkauft nur einen Teil seines Anteils, wodurch sich die Beteiligung des Verkäufers verringert, während der Käufer einen neuen, kleineren Anteil erhält.
  • Kaufvertrag bei einer GbR: Der Vertrag regelt den Verkauf eines Anteils an einer nicht im Gesellschaftsregister eingetragenen GbR.
  • Kaufvertrag bei einer eGbR: Der Vertrag regelt den Verkauf eines Anteils an einer eingetragenen eGbR. Hierbei sind zusätzliche Regelungen zur Registrierung im Gesellschaftsregister zu beachten.


Was ist der Unterschied zwischen einem GbR-Kaufvertrag und anderen Verträgen?

  • GbR-Kaufvertrag vs. Unternehemnskauf (Asset-Deal): Bei einem GbR-Kaufvertrag wird der gesamte Geschäftsanteil verkauft. Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten des Verkäufers ein. Bei einem Asset Deal (Vermögenskauf) werden nur einzelne Vermögensgegenstände (z. B. Maschinen, Kundenlisten) verkauft, nicht die Gesellschaft selbst.
  • GbR-Kaufvertrag vs. Gesellschaftsvertrag: Der Kaufvertrag regelt die Übertragung der Anteile. Der Gesellschaftsvertrag hingegen ist die Grundlage der GbR selbst und regelt die Rechte und Pflichten aller Gesellschafter im Innenverhältnis. Zusätzlich gibt es die OHG, für die ein Gesellschaftsvertrag auch zur Verfügung steht.


Ist ein GbR-Kaufvertrag zwingend erforderlich?

Nein, ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber in der Regel formfrei geschlossen werden.

Ausnahme: Eine notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich, wenn sich im Vermögen der GbR Grundstücke befinden.

Die Verwendung eines schriftlichen Vertrags ist jedoch unerlässlich. Er dient als Beweisdokument und schafft Rechtssicherheit für beide Parteien. Er stellt sicher, dass alle getroffenen Vereinbarungen (Kaufpreis, Garantien, Haftungsfragen) klar und verbindlich geregelt sind. Ohne einen schriftlichen Vertrag können später erhebliche Beweisschwierigkeiten bei Meinungsverschiedenheiten entstehen.


Was bedeutet „Stichtag"?

Der Stichtag ist der vertraglich festgelegte Zeitpunkt, ab dem der Käufer alle Rechte und Pflichten sowie die Haftung für den erworbenen GbR-Anteil übernimmt. Er markiert den Übergang der wirtschaftlichen Verantwortung vom Verkäufer auf den Käufer. Ab dem Stichtag steht der Gewinn dem Käufer zu, während Verluste zu seinen Lasten gehen.


Was muss ein GbR-Kaufvertrag enthalten?

Die wichtigsten wesentlichen Klauseln, die in einem GbR-Kaufvertrag enthalten sein müssen, sind:

  • Vertragsparteien: Genaue Angaben zu Verkäufer und Käufer (Name, Anschrift, ggf. Rechtsform und Vertretung).
  • Vertragsgegenstand: Genaue Bezeichnung der GbR und Angabe des prozentualen Anteils, der verkauft wird.
  • Zustimmung der Gesellschafter: Dokumentation der Zustimmung der anderen Gesellschafter zur Übertragung des Anteils.
  • Kaufpreis und Zahlung: Vereinbarung über die Höhe des Kaufpreises und die Zahlungsmodalitäten (z. B. Fälligkeit, Ratenzahlung).
  • Zusicherungen und Garantien: Erklärungen des Verkäufers über den Zustand der Gesellschaft (z. B. keine versteckten Schulden, Richtigkeit der Bilanzen).
  • Gewinn- und Verlustabgrenzung: Regelung, wie Gewinne und Verluste, die bis zum Stichtag entstanden sind, verteilt werden.


Was sind die Voraussetzungen für das Dokument?

Die wichtigste Voraussetzung für die Gültigkeit des Kaufvertrags ist die Zustimmung der anderen Gesellschafter. Ohne eine solche Zustimmung ist der Vertrag in der Regel unwirksam, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.


Wer kann den Vertrag abschließen?

  • Verkäufer und Käufer: Die Vertragsparteien können natürliche Personen (Menschen) als auch juristische Personen (z. B. GmbH, AG) sein.
  • Vertretung: Juristische Personen und geschäftsunfähige natürliche Personen müssen durch ihre gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Eltern) vertreten werden.


Was sind die nächsten Schritte, wenn der Vertrag fertig ist?

Nach der Ausfertigung des Vertrags müssen folgende Schritte unternommen werden:

  • Unterschrift: Der Vertrag muss von allen Vertragsparteien handschriftlich unterzeichnet werden.
  • Verteilung der Kopien: Jede Partei erhält eine unterzeichnete Ausfertigung.
  • Information der Gesellschafter: Die anderen Gesellschafter müssen, je nach Gesellschaftsvertrag, über den vollzogenen Anteilsübergang informiert werden.
  • Registereintrag (bei eGbR): Bei einer eingetragenen eGbR muss die Änderung der Gesellschafter unverzüglich beim zuständigen Registergericht angemeldet werden.


Welche Dokumente sollten dem Vertrag beigefügt werden?

Es ist sinnvoll, dem Vertrag folgende Dokumente als Anlage beizufügen:

  • Gesellschafterbeschluss: Der Beschluss der anderen Gesellschafter, der die Übertragung genehmigt.
  • Jahresabschlüsse: Die letzten Jahresabschlüsse der GbR zur Dokumentation der Vermögenslage.
  • Inventarliste: Eine Aufstellung der wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft.
  • Auszug aus dem Gesellschaftsregister: Bei einer eGbR dient dies als Nachweis.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?

Eine notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich, wenn im Vermögen der GbR Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte enthalten sind. In allen anderen Fällen ist der schriftliche Vertrag ausreichend, aus Beweisgründen aber sehr sinnvoll.


Ist es notwendig, das Dokument zu registrieren?

Der Kaufvertrag selbst muss nicht registriert werden. Bei einer eGbR muss jedoch die Änderung der Gesellschafter im Gesellschaftsregister angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch einen Notar.


Welche Kosten sind mit der Fertigstellung verbunden?

Mit der Fertigstellung des Vertrags können folgende Kosten verbunden sein:

  • Notarkosten: Bei Verträgen, die der notariellen Beurkundung bedürfen.
  • Registergebühren: Für die Anmeldung einer Gesellschafteränderung bei einer eGbR.
  • Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskosten: Für die Erstellung oder Prüfung des Vertrags.


Welche Gesetze sind auf das Dokument anwendbar?

Auf den Kaufvertrag für einen GbR-Anteil sind hauptsächlich folgende Gesetze und Rechtsnormen anwendbar:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
    • §§ 705 ff. BGB: Die gesetzlichen Bestimmungen der GbR.
    • §§ 398 ff. BGB: Regelungen zur Abtretung von Forderungen und Anteilen.
    • §§ 433 ff. BGB: Vorschriften zum Kaufvertrag, einschließlich der Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
  • Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Die am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Änderungen, insbesondere bezüglich der Rechtsfähigkeit der GbR (§ 705 BGB n.F.) und der Möglichkeit der Eintragung in das Gesellschaftsregister (eGbR).
  • Handelsgesetzbuch (HGB): Soweit die GbR ein Handelsgewerbe betreibt, gelten ergänzende handelsrechtliche Vorschriften.
  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG): relevant, wenn zum Vermögen der GbR Grundstücke gehören.
  • Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Gerichtsurteile, die die Haftung der Gesellschafter, die Übertragbarkeit von Anteilen und die Geltung von Gesellschaftsverträgen präzisieren.


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