Was ist eine Arbeitgeberkündigung im Kontext eines Geschäftsführers?
Mit einer Arbeitgeberkündigung kann das Arbeitsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer beendet werden. Man unterscheidet dabei zwischen der ordentlichen Kündigung mit einer Frist und der außerordentlichen fristlosen Kündigung.
Beachte: Wichtig ist, dass die Kündigung des Anstellungsvertrags etwas anderes ist als die Abberufung aus der Funktion als Geschäftsführer. Die Abberufung beendet die Vertretungsbefugnis nach außen, während die Kündigung das interne Arbeitsverhältnis beendet.
Welche verschiedenen Arten von Kündigungen gibt es für Geschäftsführer?
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Kündigung:
- Ordentliche Kündigung: Das Anstellungsverhältnis endet nach einer bestimmten Frist. Diese Frist kann im Geschäftsführervertrag festgelegt sein. Wenn nichts vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Außerordentliche fristlose Kündigung: Diese Kündigung beendet den Vertrag sofort, ohne Frist. Sie ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht. Da Geschäftsführer eine besondere Vertrauensstellung haben, sind die Anforderungen an einen solchen Grund oft hoch.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, ein Anstellungsverhältnis mit einem Geschäftsführer zu beenden?
Neben der Kündigung gibt es weitere Optionen, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden:
- Befristeter Vertrag: Ein befristeter Vertrag endet automatisch am vereinbarten Datum, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Eine vorzeitige Beendigung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag explizit erlaubt ist.
- Aufhebungsvertrag: Die Gesellschaft und der Geschäftsführer können sich auf eine einvernehmliche Beendigung des Vertrags einigen. Diese wird in einem Aufhebungsvertrag festgehalten. Oft wird dabei eine Abfindung vereinbart, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Welchen Inhalt muss eine wirksame Kündigung haben und was ist zu beachten?
Für eine wirksame Kündigung müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Schriftform: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp ist ungültig. Das Originaldokument muss unterschrieben und dem Geschäftsführer zugestellt werden.
- Zustellung: Um den Zugang der Kündigung später beweisen zu können, sollte sie per Einwurf-Einschreiben oder persönlich mit einer Empfangsbestätigung übergeben werden.
- Abberufung als Organ: Neben der Kündigung muss die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer auch als Organ abberufen. Dieser Beschluss muss anschließend im Handelsregister eingetragen werden, was nur von einem Notar vorgenommen werden kann.
- Kündigungsschutzgesetz: Das allgemeine Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt in der Regel nicht für Geschäftsführer, da sie nicht als normale Arbeitnehmer gelten. Das bedeutet, eine ordentliche Kündigung muss in der Regel nicht begründet werden, es sei denn, der Vertrag sieht dies ausdrücklich vor.
Welche besonderen Voraussetzungen hat eine außerordentliche Kündigung?
Eine außerordentliche Kündigung muss auf einem wichtigen Grund basieren, auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. Ein solcher Grund liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis so stark gestört ist, dass eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar ist. Beispiele für wichtige Gründe:
- Schwerwiegende Pflichtverletzungen: Wie die Missachtung von Weisungen der Gesellschafterversammlung.
- Vertrauensbruch: Zum Beispiel die Gründung einer Konkurrenzfirma.
- Straftaten: Wie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil des Unternehmens.
- Schädigung des Unternehmens: Ein Verhalten, das den Ruf der Firma stark beschädigt.
- Fälschung von Unterlagen: Wie die Manipulation von Bilanzen.
Welche Fristen sind bei der Kündigung eines Geschäftsführers zu beachten?
Bei der Kündigung müssen folgende Fristen beachtet werden:
- Ordentliche Kündigung: Die Frist ist entweder im Vertrag festgelegt oder richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
- Außerordentliche Kündigung: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem die Gesellschafter den wichtigen Grund erfahren haben. Das Kündigungsschreiben muss dem Geschäftsführer innerhalb dieser Frist zugestellt werden.
- Probezeit: Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, kann die Kündigungsfrist in dieser Zeit kürzer sein, oft nur zwei Wochen.
Was sind die nächsten Schritte, wenn das Kündigungsschreiben fertig ist?
Die Kündigung muss, nachdem sie ausgefüllt angepasst wurde, von dem oder den ordnungsgemäßen Vertretern der Gesellschaft (z. B. den Gesellschaftern, die im Gesellschafterbeschluss zur Kündigung bevollmächtigt wurden, oder einem anderen Geschäftsführer, falls dies statutarisch zulässig ist) eigenhändig unterschrieben werden. Aus Beweisgründen ist es sinnvoll, eine Kopie der Kündigung aufzubewahren.
- Zustellung: Um im Falle eines Rechtsstreits den Zugang beweisen zu können, sollte der Brief entweder per Einwurf-Einschreiben versandt oder unter Zeugen persönlich übergeben werden (Zeuge vermerkt den Zugang und unterschreibt eine Kopie des Kündigungsschreibens). Ein einfacher Brief gilt in der Regel erst am dritten Tag nach der Aufgabe als zugegangen, was bei Fristwahrung riskant sein kann.
- Abberufung im Handelsregister: Denken Sie daran, dass nach der Kündigung des Anstellungsvertrags und der Abberufung als Organ die Abmeldung des Geschäftsführers aus dem Handelsregister erfolgen muss. Dies ist eine notariell zu beglaubigende Anmeldung zum Handelsregister.
Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?
Die Kündigung eines Geschäftsführers ist ein komplexes Thema, bei dem verschiedene Gesetze und vertragliche Vereinbarungen eine Rolle spielen. Relevante Rechtsgrundlagen können sein:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Insbesondere §§ 622 ff. BGB (Kündigungsfristen), auch wenn diese oft durch vertragliche Regelungen modifiziert werden.
- Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG): Für die Abberufung als Organ der Gesellschaft.
- Handelsgesetzbuch (HGB): Kann relevant sein, wenn der Geschäftsführer zusätzlich als Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter fungiert.
- Gewerbeordnung (GewO): Bei der Freistellung relevant.
- Sondergesetze: Je nach Einzelfall können auch andere Gesetze eine Rolle spielen (z. B. bei Insolvenz, Datenschutzverstößen).
Die Vorlage ändern?
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.