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Geschäftsordnung der Geschäftsführer

Letzte Änderung Letzte Änderung 24.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe5 bis 7 Seiten
4,8 - 7 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 24.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 5 bis 7 Seiten

Bewertung: 4,8 - 7 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer erstellt werden. Geschäftsordnung sind immer dann von Bedeutung, wenn Rollenverteilung und Vorgehensweisen innerhalb der Geschäftsführung geregelt werden sollen. Es können finanzielle Ober- und Untergrenzen gesetzt werden, sowie bestimmt werden, wann eine Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung erforderlich ist.

Die Geschäftsführung ist die in der Hierarchie eines Unternehmens oberste Abteilung, die die Unternehmensziele vorgibt und alle Vorgänge steuert. Es handelt sich als um das „oberste Organ" einer Gesellschaft. Geschäftsführer werden auch per Beschluss einer Gesellschafterversammlung bestellt und abbestellt. Es können mehrere Geschäftsführer eingesetzt werden, um unterschiedliche Abteile und Bereiche einer Gesellschaft zu steuern.

In der Geschäftsordnung werden genau diese Rollen und Regeln, vor allem auch unter den verschiedenen Geschäftsführern, geregelt und festgelegt. Neben einzeln geregelter Beschlüsse, kann auch entschieden werden, dass alle gesonderten Tätigkeiten (die nicht zum alltäglichen Tätigkeitsbereich der Geschäftsführung gehören) gebunden werden und generell der Zustimmung der Gesellschafterversammlung unterliegen. Genauer können folgende Unterpunkte geregelt werden:

  • Bürgschaften;
  • Darlehensverträge;
  • Kaufverträge;
  • Dauerschuldverhältnisse;
  • Verkauf und Ankauf von Anteilen;
  • Beendigung und Beginn von Tochterunternehmen;
  • Erwerb von Betriebsteilen;
  • Verabschiedung des Geschäftsplans (Business Plan);
  • usw.

Wenn bestimmte Tätigkeiten nicht herangezogen werden, können diese gesondert am Ende des Dokumentes hinzugefügt werden. Hierfür wird ein entsprechendes Feld angeboten, um besondere Bestimmungen zu ergänzen. Es stehen noch folgende Dokumente in diesem Rechtsbereich zur Verfügung: Gründungsvollmacht - GmbH/UG, Handelsregisteranmeldung - GmbH / UG, Gesellschaftsvertrag - Ein-Personen-GmbH, Gesellschaftsvertrag - GmbH


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Bevor eine Geschäftsordnung verfasst wird, sollte vorher genau geregelt werden, welche Beschlüsse zustimmungsbedürftig sein sollen und nicht. Dies ist vor allem aus dem Grund wichtig, dass potenzielle zustimmungsbedürftige Tätigkeiten und Kompetenzen der Gesellschafterversammlung vorweggenommen werden. Aus dem Grund sollten die Satzung sowie Beschlüsse der Gesellschafterversammlung mit einbezogen werden. Die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat oder die Geschäftsführer können für den Erlass einer Geschäftsordnung zuständig sein.

Wer zuständig ist, regelt der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung. Ist die Zuständigkeit nicht geregelt, dürfen sowohl die Gesellschafterversammlung, als auch die Geschäftsführer eine Geschäftsordnung erlassen. Die Zuständigkeit der Geschäftsführer liegt daran, dass der Erlass einer Geschäftsordnung als ein Unterfall der Geschäftsführung angesehen wird.

Die Geschäftsordnung muss von den Geschäftsführern einstimmig verabschiedet werden. Liegt ein Gesellschafterbeschluss vor, geht er der Geschäftsordnung der Geschäftsführer vor. Der Gesellschafterbeschluss bedarf einer 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Beachte: Das Schriftform-Erfordernis hat der Bundesfinanzhof eingeführt. Er wollte damit verhindern, dass mit mündlichen Vereinbarungen im Nachhinein Kompetenzzuweisungen und damit Haftungsbeschränkungen geschaffen werden.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte entsprechend ausgefüllt und durchgelesen werden, um sicherzustellen, dass keine Tätigkeits- und Zustimmungsprobleme entstehen. Die Geschäftsordnung muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Bei Änderungen der Geschäftsordnung ist ein erneuter Beschluss der Gesellschaftsversammlung notwendig. Es besteht das Schriftform-Erfordernis.


RELEVANTES RECHT

Relevant sind die allgemeinen Vorschriften des BGB, HGB, wie auch das GmbHG.


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Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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