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Antrag auf Home-Office COVID-19 / Coronavirus Die Vorlage ausfüllen

Antrag auf Home-Office (COVID-19 / Coronavirus)

Letzte Änderung
Letzte Änderung 27.03.2023
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 27.03.2023

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Antrag auf Home-Office (COVID-19 / Coronavirus)

Mit dieser Vorlage kann ein Antrag auf Arbeit im Home-Office erstellt werden. Bei der Arbeit im Home-Office (auch sog. Telearbeit) arbeitet der Arbeitnehmer von zu Hause aus. Grundsätzlich arbeiten immer mehr Arbeitnehmer vom Heimarbeitsplatz aus, denn die Arbeit im Home-Office bietet diverse Vorteile für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer.

Die derzeitige Situation um das Coronavirus (SARS-CoV-2, COVID-19) stellt jedoch viele Arbeitnehmer vor neue Gefahren durch die Arbeit im Büro (vor allem in Großraumbüros), da dort ein hohes Infektionsrisiko herrscht. Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Schutzpflicht, die sie dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Gesundheit zu schützen. Der Arbeitsraum, die entsprechenden Gerätschaften und Vorrichtungen müssen dementsprechend gesichert sein. Das Coronavirus überträgt sich von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion, d.h. über die Schleimhäute bzw. über die Hände, die dann mit Schleimhäuten (Mund, Augen, Nase) in Kontakt kommen, und durch Aerosole, d.h. durch in der Luft schwebende Tröpfchen. Eine Risikosituation entsteht insbesondere dann, wenn Kollegen erkrankt sind, sich in Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt zu Infizierten hatten.

Die Arbeit im Home-Office ist hinsichtlich des Coronavirus der beste Weg für Arbeitnehmer, um ihre Gesundheit (sowie die des Arbeitgebers) zu schützen und gleichzeitig das Weiterführen der Arbeit zu gewährleisten (und somit einen Arbeitsausfall zu vermeiden).

WAS IST ZU BEACHTEN?

Diese Vorlage setzt einen bereits bestehenden Arbeitsvertrag voraus (z.B. Arbeitsvertrag Vollzeit/Teilzeit, Arbeitsvertrag Minijob).

Es ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf die Arbeit im Home-Office hat, wenn er Angst davor hat, sich mit dem Virus infizieren zu können. Folglich basiert die Arbeit im Home-Office auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die als Zusatz zum Arbeitsvertrag agiert. Dafür kann die entsprechende Vorlage verwendet werden. Die Beschäftigung im Home-Office ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass entsprechende Schutzvorkehrungen notwendig sind und diese sich mit dem konkreten Arbeitsinhalt vereinbaren lassen.

Beachte: Nach § 28 b des Infektionsschutzgesetzes (Stand Januar 2023) besteht grundsätzlich keine Homeoffice-Pflicht mehr: Arbeitgebern steht es weiterhin frei, den Beschäftigten - in deren Einvernehmen - die Möglichkeit von Home-Office anzubieten. Andererseits kann ein Arbeitgeber die Beschäftigten nicht zur Arbeit im Home-Office zwingen. Dies gilt selbstverständlich nur, solange sich die Regelungen im Infektionsschutzgesetz aufgrund der pandemiebedingten Situation nicht wieder ändern. Die jetzige Regelung gilt bis einschließlich 07. April 2023.

Die Arbeit im Home-Office kann über den privaten Computer bzw. Laptop des Arbeitnehmers geschehen oder aber auch über einen Dienstcomputer bzw. -laptop, der vom Arbeitgeber bereitgestellt wird.

 

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt wurde, sollte sie ausgedruckt und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Das unterschriebene Dokument sollte dann gescannt als pdf-Datei per E-Mail oder per Brief an den Arbeitgeber geschickt oder dem Vorgesetzten persönlich übergeben werden. Im letzteren Fall sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass das Schreiben durch den Vorgesetzten mit einem Eingangsdatum versehen wird.

ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 618 BGB. Maßgeblich für aktuelle Regelungen am Arbeitsplatz ist § 28 b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).


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