Impressum für Webseiten Die Vorlage ausfüllen

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Impressum für Webseiten

Letzte Änderung Letzte Änderung 11.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 Seiten
4,6 - 22 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 11.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 Seiten

Bewertung: 4,6 - 22 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Dieses Dokument bietet eine Mustervorlage für das Impressum einer Website. Bei dem Impressum handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe über die Identität des Herausgebers. Die Vorlage ist auch den Anforderungen der EU-Datenschutzverordnung angepasst.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Bei dem Impressum handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe über die Identität des Herausgebers.

Wer eine Website mit geschäftlichem Bezug betreibt, ist dazu verpflichtet, ein Impressum zu erstellen. Andernfalls riskiert man eine Abmahnung. Ziel ist es, ein Mindestmaß an Transparenz und Information für den Nutzer sicherzustellen. Des Weiteren bezwecken die allgemeinen Informationspflichten die Identitätsfeststellung des Betreibers, was den Nutzern der Website ermöglichen soll, im Streitfall Rechtsverfolgungen aufnehmen zu können.

Falls der Dienstanbieter durch die Website Waren und Produkte zum Verkauf anbietet, müssen zwingend neben dem Impressum zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen angegeben werden.


WIE WIR DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage passt sich automatisch an den persönlichen Angaben an. Dazu ist es notwendig, dass Klarheit über die Richtigkeit der Angaben besteht. Je nach Rechtsform des Anbieters können die Angaben genauer bestimmt und auf die verschiedenen Voraussetzungen des Tätigkeitsbereiches abgestimmt werden. Eine Anbieterkennzeichnung muss beispielsweise folgende Daten enthalten: Name und Angaben zur Person des Betreibers, Angabe von Steuerinformationen, Anschriften, Zulassungen und Schiedsgerichtsbarkeit.

Die Bestimmungen des Telemediengesetzes erfordern, dass die Informationen im Impressum für den Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Dementsprechend sollte das Impressum so platziert sein, dass jeder Nutzer es problemlos auf der Website finden kann. Dazu bietet sich als einfachste Lösung an, das Impressum unter dem Begriff "Impressum" anzugeben und die Anzahl der Links, die zum Impressum führen möglichst gering zu halten.

Des Weiteren sollte eine E-Mail-Adresse vorgesehen werden, um eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Besondere Angaben

Wenn bestimmte Berufe ausgeübt werden, müssen im Impressum weitere Angaben gemacht werden. Es muss aufgeführt werden, welcher berufsständischen Vereinigung angehört wird und welche berufsspezifischen Vorschriften zutreffen. Die berufsspezifischen Regelungen müssen zugänglich gemacht werden, dies kann durch eine Verlinkung auf sie ermöglicht werden.

Beispielsweise müssen Rechtsanwälte darauf hinweisen, welche Rechtsanwaltskammer für sie zuständig ist, und dass die für sie maßgeblichen Regelungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu finden sind. Architekten müssen die Kammer angeben, der sie angehören, ihre gesetzliche Berufsbezeichnung und das Bundesland, in dem ihnen die Berufsbezeichnung verliehen wurde. Bei den berufsrechtlichen Regelungen müssen sie in aller Regel auf das Architektengesetz und ihre Berufsordnung verweisen.


ANWENDBARES RECHT

Für das Impressum gelten maßgeblich die gesetzlichen Vorschriften des Telemediengesetzes (insbesondere § 5 TMG), die EU-Datenschutzverordnung, das Umsatzsteuergesetz, die Abgabenordnung, der Rundfunkstaatsvertrag (insbesondere § 55 RStV) und das E-Commerce-Gesetz.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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