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Webdesignvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 01.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 5 Seiten
4,4 - 18 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 01.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 3 bis 5 Seiten

Bewertung: 4,4 - 18 Rezensionen

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann ein Webdesignvertrag erstellt werden. Ein Webdesignvertrag hat die Erstellung einer Website zum Vertragsgegenstand und regelt diese, wenn gewollt, im Detail.

Genauer regelt das Dokument bzw. diese Vorlage die vertragliche Beziehung zwischen dem Webdesigner (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).

Hinter dem Design und der Bedienung einer Website steckt viel Arbeit. Diese Arbeit reicht von der grundlegenden Idee für die Gestaltung bis hin zur Technik der Website. Welche Leistungen der Kunde/Auftraggeber genau wünscht, kann daher vorab besprochen und in diesem Vertrag festgehalten werden.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Was sollte ein Webdesignvertrag regeln?

In einem Webseitenerstellungsvertrages sollte in jedem Falle enthalten sein:

  • Beschreibung des Leistungsgegenstandes
  • die Abnahme und Vergütung
  • eine Regelung zum Urheberrecht an der Programmierung bzw. des Designs
  • gegebenenfalls Leistungszeiten, Fertigstellungstermin, Kündigung

Beachte: Besonders zu beachten sind zudem die sogenannten Leistungsphasen, die auch in dieser Vorlage berücksichtigt wurden. In der Regel handelt es sich um drei Leistungsphasen, namentlich die Konzept-, Entwurfs- und Fertigstellungsphase.


Leistungsphasen des Webdesignvertrags

Je nach Umfang werden regelmäßig verschiedene Leistungsphasen vereinbart. Grundsätzlich sind die nachfolgenden drei Leistungsphasen in der Regel ausreichend:

  • Konzeptphase: Die Konzeptphase ist der Arbeitsschritt, in dem so viele relevante Informationen wie nötig gesammelt werden, um eine Designentscheidung zu treffen.
  • Entwurfsphase: Das Entwerfen ist eine zielgerichtete, geistige und schöpferische Leistung, nämlich die Webdesign-Leistung. In der Regel wird unter dem Begriff Entwurf weiter eine Darstellung und Präsentation in Form von Texten, Zeichnungen, Grafiken, Modellen, Storytelling, und Berechnungen verstanden. Die Entwurfsphase soll die Ideen sichtbar und überprüfbar machen, sodass Auftraggeber und Webdesigner darüber reden können.
  • Fertigstellungsphase: In der Fertigstellungsphase wird der ausgewählte Entwurf umgesetzt. Reinzeichnungen entstehen, Prototypen und Modelle werden konstruiert und gebaut, Kommunikationsmittel erstellt, Websites und Apps programmiert, Texte geschrieben und Illustrationen gezeichnet.

Je präziser und detaillierter in der Konzeptphase die Anforderungen ausgearbeitet wurden, die die Webseiten erfüllen sollen, je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt erfolgreich und im gesteckten Zeitfenster fertiggestellt wird.


Webdesign und Urheberrecht

Die Website gehört dem Kunden, aber die Rechte an dem Design und ggf. auch dem Code, stehen nach dem Urheberrecht dem Webdesigner zu. Deshalb muss die Übertragung der Urheberrechte geregelt werden.

Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen ideellen und wirtschaftlichen Interessen. Die ideellen Interessen des Urhebers an seinem Werk schützt das Urheberpersönlichkeitsrecht. Die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk schützen die Verwertungsrechte.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nach dem Ausfüllen des Formulars kann das Dokument in zweifacher Ausführung ausgedruckt und von den Vertragsparteien unterschrieben werden. Anschließend erhält jede Vertragspartei eine unterzeichnete Ausführung des Vertrages.


ANWENDBARES RECHT:

Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere über Werk- und Dienstverträge (§§ 611 ff. und 631 ff.).


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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