Letzte Änderung: 01.09.2023
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 3 bis 5 Seiten
Bewertung: 4,7 - 16 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllenBeantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.
Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.
Mit dieser Vorlage kann ein Webdesignvertrag erstellt werden. Ein Webdesignvertrag hat die Erstellung einer Website zum Vertragsgegenstand und regelt diese, wenn gewollt, im Detail.
Genauer regelt das Dokument bzw. diese Vorlage die vertragliche Beziehung zwischen dem Webdesigner (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).
Hinter dem Design und der Bedienung einer Website steckt viel Arbeit. Diese Arbeit reicht von der grundlegenden Idee für die Gestaltung bis hin zur Technik der Website. Welche Leistungen der Kunde/Auftraggeber genau wünscht, kann daher vorab besprochen und in diesem Vertrag festgehalten werden.
WAS IST ZU BEACHTEN?
Was sollte ein Webdesignvertrag regeln?
In einem Webseitenerstellungsvertrages sollte in jedem Falle enthalten sein:
Beachte: Besonders zu beachten sind zudem die sogenannten Leistungsphasen, die auch in dieser Vorlage berücksichtigt wurden. In der Regel handelt es sich um drei Leistungsphasen, namentlich die Konzept-, Entwurfs- und Fertigstellungsphase.
Leistungsphasen des Webdesignvertrags
Je nach Umfang werden regelmäßig verschiedene Leistungsphasen vereinbart. Grundsätzlich sind die nachfolgenden drei Leistungsphasen in der Regel ausreichend:
Je präziser und detaillierter in der Konzeptphase die Anforderungen ausgearbeitet wurden, die die Webseiten erfüllen sollen, je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt erfolgreich und im gesteckten Zeitfenster fertiggestellt wird.
Webdesign und Urheberrecht
Die Website gehört dem Kunden, aber die Rechte an dem Design und ggf. auch dem Code, stehen nach dem Urheberrecht dem Webdesigner zu. Deshalb muss die Übertragung der Urheberrechte geregelt werden.
Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen ideellen und wirtschaftlichen Interessen. Die ideellen Interessen des Urhebers an seinem Werk schützt das Urheberpersönlichkeitsrecht. Die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk schützen die Verwertungsrechte.
WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?
Nach dem Ausfüllen des Formulars kann das Dokument in zweifacher Ausführung ausgedruckt und von den Vertragsparteien unterschrieben werden. Anschließend erhält jede Vertragspartei eine unterzeichnete Ausführung des Vertrages.
ANWENDBARES RECHT:
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere über Werk- und Dienstverträge (§§ 611 ff. und 631 ff.).
DIE VORLAGE ÄNDERN?
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Andere Bezeichnungen des Dokuments: Webdesign-Vertrag, Vertrag über die Erstellung einer Website, Vertrag über die Konzeption und Erstellung einer Website, Vertrag über das Design einer Website, Vertrag über das Design einer Internetpräsenz
Land: Deutschland