Letzte Änderung: 21.03.2023
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 1 bis 2 Seiten
Bewertung: 5 - 4 Rezensionen
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Dieses Dokument dient dazu, Nutzungsrechte am eigenem Bild/Fotografie/Video einem Dritten teilweise oder ganz einzuräumen. Mit Nutzungsrechten ist vorliegend das Recht zur Verbreitung, Veröffentlichung und Bearbeitung des Bildnisses gemeint. Inhaber des Nutzungsrechts ist derjenige, der auf dem Bild abgebildet ist und damit das "Recht am Bild" innehat. Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 GG) und ist weiterhin gesetzlich geregelt. Hierbei handelt es sich um ein Recht, das den Abgebildeten vor ungewollter Darstellung, Veröffentlichung und Verbreitung seines Bildnisses schützen soll. Der Begriff "Verbreitung" ist sehr weit gefasst und betrifft auch die Verbreitung im privaten Kreis.
Dieser Vertrag kann auch als Einwilligung bzw. Zustimmung verstanden werden.
WAS IST ZU BEACHTEN?
Unter Bildnissen versteht man die Abbildung einer Person, sodass man sie erkennen kann. Diese Bildnisse sind von der gesetzlich geforderten Einwilligungspflicht umfasst. Im Vertrag (wie hier) zur Einräumung gewisser Nutzungsrechte müssen die Bildnisse genau benannt werden.
Bei Kindern bis zu sieben Jahren entscheiden alleine die Eltern oder Erziehungsberechtigten darüber, ob ein Foto veröffentlicht werden darf. Es ist also nicht möglich, ungefragt das Foto eines Minderjährigen ins Netz zu stellen. Für Kinder zwischen acht und 17 Jahren gilt dann die sogenannte Doppelzuständigkeit. Es müssen sowohl die Eltern als auch die Kinder oder Jugendlichen befragt werden, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Hierbei geht es um die Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen (was generell ab 14 Jahren angenommen wird).
Da es sich bei einem Vertrag oder auch allgemein bei einer Einwilligung um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt, muss die minderjährige abgebildete Person durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten werden.
Weiterhin ist im Gesetz nicht geregelt, in welcher Form (z. B. schriftlich, notariell, mündlich) die Einwilligung zu erfolgen hat. Es kann jedoch eine etwaige Einwilligung bzw. Nutzungserlaubnis schriftlich festgehalten werden, um so etwaigen zukünftigen Rechtskonflikten aus dem Weg zu gehen.
Gibt es Ausnahmen zum Einwilligungsverbot?
JA! Nachfolgend die Ausnahmen:
Nichtsdestotrotz dürfen auch bei Vorliegen einer dieser 4 Ausnahmen die Rechte des Abgebildeten in keiner Weise verletzt werden.
WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?
Nachdem die Vorlage den Fragen entsprechend ausgefüllt wurde, kann das Dokument in zweifacher Ausführung ausgedruckt werden. Anschließend werden beide Exemplare von den Vertragsparteien unterzeichnet. Jede Vertragspartei erhält ein Vertragsexemplar.
ANWENDBARES RECHT:
DIE VORLAGE ÄNDERN?
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Andere Bezeichnungen des Dokuments: Einwilligung Recht am eigenen Bild, Einwilligungserklärung bezüglich der Aufnahme und Verwendung von Fotos, Übertragung des Rechts am eigenen Bild, Einräumung von Nutzungsrechten am eigenen Bild
Land: Deutschland