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Einräumung von Nutzungsrechten von urheberrechtlich geschützten Werken

Letzte Änderung Letzte Änderung 17.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
4,7 - 6 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 17.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Bewertung: 4,7 - 6 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann ein Vertrag zur Einräumung von Nutzungsrechten erstellt werden. Bei Nutzungsrechten handelt es sich um Rechte am geistigen Eigentum. Nutzungsrechte können an verschiedenen Arten geistigen Eigentums eingeräumt werden. Diese Vorlage betrifft jedoch lediglich Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken.

WARUM WERDEN NUTZUNGSRECHTE EINGERÄUMT?

Urheberrechte gewähren dem Urheber einen Schutz seiner Rechte an seinen Werken. Dabei handelt es sich um Werke der Literatur, Kunst oder Wissenschaft (z. B. Fotos, Musik, Texte). Urheberrechte sind nicht übertragbar (außer durch Erbfolge). Der Urheber hat jedoch die Möglichkeit, Dritten Nutzungsrechte an seinen urheberrechtlich geschützten Werken einzuräumen. Dadurch erlangt derjenige, dem das Nutzungsrecht eingeräumt wird, das Recht, das Werk des Urhebers in einer bestimmten, vertraglich vorher vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

Liegen mehrere Urheber an einem Werk vor (sog. Miturheber), so muss jeder Einzelne in die Einräumung der Nutzungsrechte einwilligen. Sofern derjenige, der dem Erwerber die Nutzungsrechte einräumen möchte, vom Urheber eine entsprechende Erlaubnis erhalten hat, kann auch jemand, der selbst nicht Urheber ist, Nutzungsrechte einräumen.

Das Nutzungsrecht kann einfach oder ausschließlich sein. Das ausschließliche bzw. uneingeschränkte Nutzungsrecht berechtigt zur Nutzung unter Ausschluss aller weiteren Personen, während beim einfachen Nutzungsrecht der Urheber sowie Dritte neben dem Erwerber das Werk ebenfalls verwenden dürfen.

Die Einräumung von Nutzungsrechten ist vor allem für Kreative von großer Bedeutung, die darauf angewiesen sind, für ihre Werke vergütet zu werden.

Essenzielle Bestandteile eines Vertrages über die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken sind die Benennung der Vertragsparteien, die eindeutige Definition der betroffenen Werke, die Festlegung des Umfangs der Nutzung sowie möglicher Beschränkungen (örtlich, zeitlich oder inhaltlich) und die Angabe über eine angemessene Vergütung.

WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Die Einräumung von Nutzungsrechten unterliegt grundsätzlich keinem Formzwang. Mithin kann die Übertragung auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist jedoch eine schriftliche Vereinbarung vorteilhafter.

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, bedarf das in zweifacher Form ausgedruckte Dokument der Unterzeichnung des Rechteinhabers sowie des Erwerbers der Nutzungsrechte. Beide Parteien sollten jeweils ein Exemplar zur Verwahrung erhalten.

ANWENDBARES RECHT

Maßgeblich sind das Urheberrechtsgesetz sowie die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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