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Letzte Änderung: 27.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 27 bis 41 Seiten
Bewertung: 4,6 - 159 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllenEine Datenschutzerklärung ist eine Erklärung, in der ein Unternehmen oder eine Organisation erklärt, wie es personenbezogene Daten sammelt, verarbeitet und speichert. In der Datenschutzerklärung müssen die betroffenen Personen über die Zwecke der Datenverarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger der Daten und die Dauer der Datenspeicherung informiert werden. Die Datenschutzerklärung muss auch über die Rechte der betroffenen Personen informieren und Angaben zum Datenschutzbeauftragten enthalten.
Für den Begriff Datenschutz existiert keine spezielle Definition. Vielmehr geht es im Wesentlichen darum, Informationen zu schützen, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind. Im Datenschutz stehen dabei Informationen im Fokus, die in einem unmittelbaren bzw. mittelbaren Zusammenhang zu einer bestimmten Person stehen.
Hierzu gehören beispielsweise persönliche und private Daten. Speziell Kontaktdaten wie Name, Telefonnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse oder auch das Geburtsdatum oder die IP-Adresse. Ebenfalls generell formulierte Daten gehören dazu, wie zum Beispiel bestimmte Verhältnisse und Beziehungen, welche den Kategorien der personenbezogenen Daten unterfallen. Datenschutz beschränkt sich allerdings nicht nur auf den Schutz von personenbezogenen Daten selbst, sondern beinhaltet darüber hinaus den Schutz der Freiheit des einzelnen Menschen, selbst darüber zu bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert und wann diese verarbeitet werden.
Einfach erklärt umschreibt Datenschutz den Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung und den im Grundgesetz verankerten Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Der Schutz von Daten ist immer dann relevant und verpflichtend, wenn personenbezogene Daten i. S. d. der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-Gesetz, das im Mai 2018 in Kraft getreten ist und den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union regelt. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob sich das Unternehmen innerhalb oder außerhalb der EU befindet.
Die DSGVO enthält strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten und sieht hohe Geldstrafen vor, wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden.
Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes ist das Unternehmen oder die Organisation, das die personenbezogenen Daten verarbeitet. Das Unternehmen oder die Organisation muss sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten rechtmäßig und transparent verarbeitet werden und die Datenschutzrechte der betroffenen Personen respektiert werden. Eine Datenschutzerklärung sollte also immer dann verwendet werden, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die Datenschutzerklärung ist ein eigenständiges Dokument, das oft im Zusammenhang mit einem anderen Rechtsgeschäft (z. B. Online-Verkaufsplattform, Foren), wo Daten verarbeitet werden, eingesetzt wird. Dabei können auch folgende Dokumente von Bedeutung sein:
Der notwendige Inhalt der Datenschutzerklärung einer Website ergibt sich aus der DSGVO. Dem Nutzer müssen die Informationen vor der Datenverarbeitung zugänglich gemacht werden. Danach muss der Websitebetreiber den Nutzer insbesondere über Folgendes informieren:
Betroffene Personen haben verschiedene Rechte im Hinblick auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Dazu gehören:
Die Voraussetzungen für eine Datenschutzerklärung umfassen z. B.:
Eine Datenschutzerklärung kann von verschiedenen Organisationen und Unternehmen genutzt werden, die personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. Unternehmen, Geschäfte, E-Commerce-Plattformen, Blogger oder Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten).
Eine Datenschutzerklärung hat die Gültigkeit, die durch die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften bestimmt wird. In Deutschland und der Europäischen Union muss eine Datenschutzerklärung den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen, um rechtlich wirksam und gültig zu sein.
Es ist wichtig, dass die Datenschutzerklärung regelmäßig aktualisiert wird, um Änderungen in den Datenschutzbestimmungen zu reflektieren und die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.
Nachdem die Datenschutzerklärung ausgefüllt wurde, sollten folgende Schritte unternommen werden:
Hinweis: Im Hinblick darauf, dass die Datenschutzerklärung für den Besucher einfach aufzufinden sein muss (d. h. nach der „2-Klick-Regel" sollte die Datenschutzerklärung innerhalb von 2 Klicks zu erreichen sein), entscheiden sich die meisten Websitebetreiber dazu, die Datenschutzerklärung direkt auf der Homepage unter einem eindeutigen Linktext (z. B. „Datenschutz") zu verlinken.
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die von einem Unternehmen oder einer Organisation ernannt wird, um die Einhaltung des Datenschutzes zu überwachen. Der Datenschutzbeauftragte ist für die Schulung von Mitarbeitern, die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden verantwortlich. Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeiten, sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.
Bei der Verwendung der Datenschutzerklärung entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. Kosten können aber im Rahmen des Datenschutzes entstehen.
Wenn aber z. B. ein externer Datenschutzbeauftragter benötigt wird, entstehen hierfür Kosten (normalerweise 150 bis 200 Euro im Monat). Diese Kosten können jedoch steigen, abhängig von der Komplexität und dem Umfang der Leistungen.
Wenn für die Webseite eines Online-Shops oder persönlichen Homepage keine Datenschutzerklärung erstellt wird, liegt ein Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten vor. In einem solchen Fall droht eine Abmahnung.
Fehlt es an einer Datenschutzerklärung oder erweist sie sich als inhaltlich oder formell fehlerhaft, droht neben einer Abmahnung auch das Verhängen einer Geldbuße, die von der Schwere des Verstoßes abhängt. Die DSGVO sieht einen Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Darüber hinaus kann bei Datenschutzverstößen die jeweilige Aufsichtsbehörde eingreifen.
In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die den Datenschutz regeln, darunter:
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Ein Guide, um Ihnen zu helfen: Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
Datenschutzerklärung - Muster, Vorlage - Word und PDF
Land: Deutschland