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Beschwerdebrief über die Hausverwaltung

Letzte Änderung Letzte Änderung 14.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,8 - 2 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 14.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,8 - 2 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann ein Beschwerdebrief über die Hausverwaltung erstellt werden. Adressat dieses Schreiben ist der Eigentümer/Vermieter der Immobilie und nicht die Hausverwaltung. Eine Hausverwaltung bzw. der Hausverwalter wird von einem Eigentümer beauftragt. Absender des Schreibens können die Mieter der jeweiligen Immobilie sein.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Eine Hausverwaltung wird vom Eigentümer einer Immobilie damit beauftragt, jegliche administrative Verwaltung einer Immobilie zu leisten. Dies kann sowohl für eine gewerbliche, als auch private Immobilie erfolgen. Beauftragt wird die Hausverwaltung oft durch den Eigentümer, der gleichzeitig auch Vermieter ist. Die Hausverwaltung dient als Stellvertreter des Eigentümers und handelt in seinem Namen.

Dies bedeutet, dass die Hausverwaltung eines Mieters die erste und häufig einzige Anlaufstelle für Belange ist, die der Eigentümer bzw. Vermieter zu regeln hat. Das kann von der Anzeige von Mängeln an der Mietsache (z. B. der Aufzug funktioniert nicht) bis hin zur Ausführung des Winterdienstes reichen. Es kann vorkommen, dass bestimmte Hausverwaltungen verspätet oder ungenügend reagieren. Es liegt dann in der Verantwortung des Mieters, den Eigentümer aufmerksam zu machen und eine Beschwerde an diesen direkt zu versenden, in dem er sich über die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung bzw. Hausverwalter beschweren kann.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Das Schreiben kann dann per Post (oder ggf. per Einschreiben) an den Eigentümer/Vermieter versandt werden. Oftmals kann es dem Mieter schwerfallen, eine Anschrift des Eigentümers ausfindig zu machen. Zu jedem Eigentum gibt es jedoch einen Eigentümer und diese Information ist öffentlich zugänglich. Informationen zum Eigentümer können daher beim jeweiligen Grundbuchamt angefragt werden.


ANWENDBARES RECHT:

Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere zum Mietrecht.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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