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Quittung Mietkaution

Letzte Änderung Letzte Änderung 24.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,8 - 2 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 24.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,8 - 2 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann eine Quittung erstellt werden, mit der dem Mieter der Erhalt der Mietkaution bestätigt werden kann. Die Quittung dient als Beweis dafür, dass der Mieter die vereinbarte Kaution vollständig bezahlt bzw. geleistet hat.


WAS IST ZU BEACHTEN?

In der Regel wird bei Mietverhältnissen zwischen Mieter und Vermieter die Leistung einer Mietkaution vereinbart. Eine Mietkaution dient zur Sicherung von Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. So kann es etwa zu Mietausfällen kommen, wenn der Mieter ganz oder teilweise die geschuldete Miete nicht mehr bezahlt.

Andererseits schützt die Mietkaution auch vor Zahlungsausfällen bei Schadensersatzforderungen des Vermieters gegen den Mieter, z.B. bei Beschädigung des Mietobjekts.

Die Leistung einer Mietkaution ist nicht gesetzlich verpflichtend, sodass Vermieter und Mieter im Vertrag auch vereinbaren können, dass keine Mietkaution geleistet werden muss. Die Höhe der Kaution bei Wohnraummietverhältnissen darf allerdgins maximal drei Netto-Kaltmieten betragen. Bei Gewerberaummietverhältnissen gilt diese Beschränkungen nicht.


Wie kann die Kaution geleistet werden?

Vermieter und Mieter können weitestgehend frei vereinbaren, in welcher Form die Kaution geleistet wird. Mit dieser Vorlage kann eine Quittung über den Erhalt der Mietkaution in bar bzw. per Banküberweisung oder bei Übergabe eines Sparbuchs erstellt werden.


Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaution

Nachdem das Mietverhältnis beendet wurde, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution an den Mieter zurückzubezahlen, sofern gegenüber dem Mieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr bestehen.

Der Vermieter muss die Kaution innerhalb angemessener Frist zurückzahlen. Regelmäßig werden hierfür Zeiträume von drei bis sechs Monaten als angemessen erachtet.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Vollständig ausgefüllt enthält das Dokument alle Angaben, die zur Erstellung einer Quittung erforderlich sind: Unter anderem Angaben zum Mietobjekt, persönliche Daten von Mieter und Vermieter, in welcher Form die Kaution geleistet wurde sowie das Datum, an dem der Vermieter die Kaution erhalten hat, Höhe der Kaution.

Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, sollte das Dokument vom Vermieter unterschrieben werden. Sollte es nach Beendigung des Mietverhältnisses zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommen, so dient die Quittung als Beleg dafür, dass die Kaution vollständig geleistet wurde.

Es empfiehlt sich, dass der Mieter die Quittung unbedingt aufbewahrt, bis er die Kaution vollständig zurückerhalten hat.


ANWENDBARES RECHT

  • Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), insbesondere § 551 BGB


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