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Mit einer entsprechenden Quittung kann gegenüber dem Mieter der Erhalt der Mietkaution bestätigt werden. Die Quittung dient als Beweis dafür, dass der Mieter die vereinbarte Kaution vollständig bezahlt bzw. geleistet hat.
Grundsätzlich dienen Quittungen dazu, dass der Gläubiger bei verschiedensten Rechtsgeschäften (z.B. Kaufvertrag) gegenüber dem Schuldner bestätigen kann, dass er den vereinbarten Geldbetrag erhalten hat.
In der Regel wird bei Mietverhältnissen zwischen Mieter und Vermieter die Leistung einer Mietkaution vereinbart. Eine Mietkaution dient zur Sicherung von Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. So kann es etwa zu Mietausfällen kommen, wenn der Mieter ganz oder teilweise die geschuldete Miete nicht mehr bezahlt.
Andererseits schützt die Mietkaution auch vor Zahlungsausfällen bei Schadensersatzforderungen des Vermieters gegen den Mieter, z.B. bei Beschädigung des Mietobjekts.
Die Leistung einer Mietkaution ist nicht gesetzlich verpflichtend, sodass Vermieter und Mieter im Vertrag auch vereinbaren können, dass keine Mietkaution geleistet werden muss. Die Höhe der Kaution bei Wohnraummietverhältnissen darf allerdgins maximal drei Netto-Kaltmieten betragen. Bei Gewerberaummietverhältnissen gilt diese Beschränkungen nicht.
Wie kann die Kaution geleistet werden?
Vermieter und Mieter können weitestgehend frei vereinbaren, in welcher Form die Kaution geleistet wird. Mit dieser Vorlage kann eine Quittung über den Erhalt der Mietkaution in bar bzw. per Banküberweisung oder bei Übergabe eines Sparbuchs erstellt werden.
Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaution
Nachdem das Mietverhältnis beendet wurde, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution an den Mieter zurückzubezahlen, sofern gegenüber dem Mieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr bestehen.
Der Vermieter muss die Kaution innerhalb angemessener Frist zurückzahlen. Regelmäßig werden hierfür Zeiträume von drei bis sechs Monaten als angemessen erachtet.
Beteiligt sind der Vermieter, der das Mietobjekt vermieten will sowie der Mieter, gegenüber dem die Entrichtung der vereinbarten Kaution bestätigt werden soll.
Nein, grundsätzlich muss der Erhalt der Mietkaution nicht schrifltich quittiert werden. Sollte es allerdings zu einem späteren Zeitpunkt zu (gerichtlichen) Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommen, kann die schriftliche Quittung als Beweis über den Erhalt der Mietkaution dienen.
Vollständig ausgefüllt enthält die Qquittung alle erforderlichen Angaben: Unter anderem Angaben zum Mietobjekt, persönliche Daten von Mieter und Vermieter, in welcher Form die Kaution geleistet wurde sowie das Datum, an dem der Vermieter die Kaution erhalten hat, Höhe der Kaution. Nachdem die Quittung erstellt wurde, sollte dieset vom Vermieter unterschrieben werden.
Die Quittung sollte vom Mieter unbedingt aufbewahrt werden, bis er die Kaution vollständig zurückerhalten hat.
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Quittung Mietkaution - Muster, Vorlage - Word und PDF
Land: Deutschland