Kündigung durch einen Mieter - Mietrecht Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Kündigung durch einen Mieter - Mietrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 09.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 09.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 Seite

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann eine Kündigung für Mietverträge, die von einem Mieter erklärt wird, verfasst werden. Die Vorlage kann für eine ordentliche (fristgerechte) wie auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigungen verwendet werden. Diese spezifische Vorlage sollte von einem Mieter verwendet werden, möchte ein Vermieter kündigen, kann die entsprechende Vorlage verwendet werden.

Befristete Verträge benötigen grundsätzlich keine fristgerechte Kündigung, da diese befristete Verträge sind. Allerdings können auch diese Verträge, wenn ein wichtiger Grund besteht, gekündigt werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Diese Vorlage eignet sich nur für die Anwendung seitens eines Mieters. Der Mieter kann einen Mietvertrag ordentlich, d. h. innerhalb der vereinbarten oder gesetzlich Frist, oder außerordentlich, d. h. fristlos und aus wichtigem Grund, kündigen. Für beide Möglichkeiten gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Punkte, die beachtet werden müssen.


Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche fristgerechte Kündigung liegt dann vor, wenn innerhalb der vertraglichen oder gesetzlichen Frist der Vertrag gekündigt werden soll. Eine Frist kann vertraglich vereinbart werden, wurde keine vertragliche Frist vereinbart, dann gilt die gesetzliche Frist von 2 Monaten. Wie üblich bei Kündigungen muss eine Kündigung schriftlich und formgerecht beim Vermieter zugehen.


Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann, in den meisten Fällen, nur unter bestimmten Bedingungen erteilt werden. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt grundsätzlich vor, wenn dem Kündigenden, also z. B. der Mieter „die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann".

Im Gesetz wird bereits teilweise bestimmt, aus welchen Gründen der Mieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen kann. Die Fortsetzung des Mietvertrages muss aber generell nicht zumutbar sein.

Ob die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses zumutbar ist oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Mieter- und Vermieterinteressen sind gegeneinander abzuwägen.

Bevor man fristlos kündigen kann, muss in der Regel auch eine Mahnung erteilt werden. Die Mahnung soll dem Mieter oder Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, sein Fehlverhalten nachzubessern. Eine Mahnung ist nur in folgenden Fällen entbehrlich:

  • eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,
  • die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder
  • der Mieter mit der Entrichtung der Miete im Sinne des Gesetzes in Verzug ist (Nichtzahlung der Mieter für einen Zeitraum von über zwei Monaten)

In allen anderen Fällen sollte eine Mahnung zuvor an den Vermieter erteilt werden, insbesondere wenn folgende wichtige Gründe vorliegen:

  • dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
  • der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt

Mieter und Vermieter haben auch die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Mit einem Aufhebungsvertrag kann die Auflösung eines Mietverhältnisses geregelt werden, ohne dass es einer Kündigung bedarf.


WIE VERWENDET DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Diese Vorlage muss einfach ausgefüllt werden, dazu sollte man alle notwendigen Informationen, wie der Mietvertrag und die notwendigen Angaben zu den Parteien, vor sich haben. Eine Kündigung muss dann, nach gesetzlich vorgesagten Form, von dem Vermieter oder Mieter unterschrieben an die jeweilige Partei verschickt werden.


ANWENDBARES RECHT

Das anwendbare Recht sind die Normen zum Mietrecht in den §§ 535 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen