Was ist eine Kündigung durch den Mieter?
Eine Kündigung durch den Mieter ist eine formelle, schriftliche Mitteilung zur Beendigung eines Mietverhältnisses. Dieses Kündigungsschreiben dient dazu, das Mietverhältnis rechtssicher und korrekt zu beenden. Sie sollte also immer dann verwendet werden, wenn ein Mieter das Mietverhältnis beenden möchte. Dies ist der einzige rechtlich wirksame Weg, um dem Vermieter den Kündigungswunsch mitzuteilen.
Das Ziel ist, die Kündigung wirksam zu machen und dem Vermieter alle notwendigen Informationen für einen reibungslosen Übergabeprozess zu übermitteln.
Hinweis: Möchte ein Vermieter kündigen, muss die entsprechende Kündigung verwendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?
Es wird grundsätzlich zwischen der ordentlichen Kündigung (mit Fristsetzung) und der außerordentlichen Kündigung (ohne Fristsetzung) unterschieden.
- Ordentliche Kündigung: Diese Kündigungsart beendet das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Frist. Der Mieter benötigt hierfür keine Begründung. Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt in der Regel drei Monate.
- Außerordentliche Kündigung: Diese Kündigungsart beendet das Mietverhältnis fristlos. Sie ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Ein solcher Grund liegt beispielsweise bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung oder schweren Störungen des Hausfriedens vor.
Was ist der Unterschied zu einem Mietaufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung des Mieters. Sie wird wirksam, sobald sie dem Vermieter zugeht. Ein Mietaufhebungsvertrag hingegen ist eine zweiseitige Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, die eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ermöglicht. Im Gegensatz zur Kündigung kann eine Aufhebung auch zu einem Zeitpunkt erfolgen, der vertraglich nicht vorgesehen ist.
Ist eine schriftliche Kündigung zwingend erforderlich?
Ja, eine schriftliche Kündigung ist zwingend erforderlich, um ein Mietverhältnis wirksam zu beenden. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail sind nicht rechtswirksam.
Was muss eine Kündigung enthalten?
Um wirksam zu sein, muss eine Kündigung folgende Informationen enthalten:
- Adressat und Absender: Vollständiger Name und Anschrift des Mieters und des Vermieters.
- Angaben zum Mietobjekt: Die genaue Adresse der Wohnung oder des Hauses.
- Kündigungsdatum: Das Datum, an dem die Kündigung wirksam werden soll.
- Kündigungsgrund: Nur bei einer außerordentlichen Kündigung muss ein wichtiger Grund ausführlich dargelegt werden.
- Aufforderung zur Bestätigung: Eine Bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung und des Beendigungsdatums.
- Unterschrift: Die Kündigung muss vom Mieter handschriftlich unterschrieben werden. Sind mehrere Personen Mieter, müssen alle unterschreiben.
Welche Fristen sind bei der Kündigung zu beachten?
Bei einer Kündigung sind unterschiedliche Fristen zu beachten:
- Ordentliche Kündigung: Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt drei Monate. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird.
- Außerordentliche Kündigung: Bei dieser Kündigungsart muss der Mieter keine Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigung wird sofort mit ihrem Zugang beim Vermieter wirksam.
Wann ist eine vorherige Abmahnung des Vermieters nötig?
Eine vorherige Abmahnung des Vermieters ist in der Regel nur für eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter relevant. Der Mieter muss dem Vermieter in der Regel eine angemessene Frist zur Behebung des wichtigen Grundes setzen. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, ist die fristlose Kündigung möglich. Eine Abmahnung ist nur bei extrem schwerwiegenden Gründen (z. B. Bedrohung durch den Vermieter) entbehrlich.
Wann ist eine Abmahnung des Vermieters vor einer fristlosen Kündigung geanuer nicht erforderlich?
Eine vorherige Abmahnung des Vermieters ist in der Regel eine zwingende Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung. Sie ist nur in Ausnahmefällen entbehrlich, die von Gerichten sehr streng bewertet werden:
- Unmittelbare Gefahr: Wenn ein Mangel eine akute und erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit darstellt (z. B. eine akute Einsturzgefahr).
- Offensichtliche Zwecklosigkeit: Wenn klar ist, dass eine Abmahnung keinen Erfolg bringen würde, weil der Vermieter die Beseitigung des Mangels bereits endgültig und ernsthaft verweigert hat.
- Schwerwiegende Vertrauensverletzung: Wenn das Vertrauensverhältnis durch schwerwiegende Pflichtverletzungen des Vermieters (z. B. Bedrohung, tätliche Angriffe) nachhaltig zerstört ist.
Wichtig: In allen anderen Fällen sollte der Mieter die Kündigung mit einer Abmahnung vorbereiten.
Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Kündigung ausgefüllt wurde?
Nachdem die Kündigung fertig ist, sind folgende Schritte notwendig:
- Unterzeichnung: Die Kündigung muss vom Mieter handschriftlich unterzeichnet werden.
- Zustellung: Die Kündigung muss dem Vermieter rechtssicher zugestellt werden. Der Versand per Einwurf-Einschreiben ist eine gängige Methode, um einen Nachweis über die Zustellung zu erhalten.
- Wohnungsübergabe: Nach dem Ende des Mietverhältnisses werden die Mieträume ordnungsgemäß übergeben, und die Kaution wird dem Mieter zurückgezahlt. Es sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden.
Welche Gesetze sind auf die Kündigung eines Mietvertrages anwendbar?
Die Vorlage ändern?
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.