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Antrag auf Mietstundung COVID-19/Coronavirus - Gewerbemietvertrag Die Vorlage ausfüllen

Antrag auf Mietstundung (COVID-19/Coronavirus) - Gewerbemietvertrag

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Letzte Änderung 17.03.2023
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Bewertung 5 - 1 Rezension
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 17.03.2023

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Antrag auf Mietstundung (COVID-19/Coronavirus) - Gewerbemietvertrag

Mit dieser Vorlage kann der Mieter bei seinem Vermieter eine Mietstundung beantragen. Bei der Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung (hier die Zahlung des Mietzinses) hinausgeschoben, unter Aufrechterhaltung der Erfüllbarkeit. Sie gehört zu den Sanierungsmaßnahmen und soll eine nur kurzfristig angespannte Liquiditätssituation des Mieters überbrücken.

Die derzeitige Situation um das Coronavirus (SARS-CoV-2, COVID-19) hat die Wirtschaft in eine Wirtschaftskrise versetzt. Viele Unternehmen und Privatpersonen sind nicht mehr in der Lage, für alle anfallenden Kosten aufzukommen. Aufgrund der diversen behördlichen Anordnungen müssen viele Unternehmen ihren Betrieb ganz oder teilweise schließen (z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Schuhgeschäfte, Kleidungsgeschäfte, Bars, Clubs, Restaurants, etc.), andere leiden indirekt unter den Verboten, wiederum andere Unternehmen haben starke Umsatzeinbußen zu verkraften.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Diese Vorlage setzt einen bereits bestehenden Mietvertrag voraus (z.B. Mietvertrag über eine Ladenfläche oder ein Mietvertrag über Büroräume).

Ein Mieter hat prinzipiell trotz finanzieller Probleme weiterhin die Obliegenheit, seinen Pflichten aus dem Mietvertrag nachzukommen und die Miete zu zahlen. Es sollte daher beachtet werden, dass ein Mieter in der Regel keinen Anspruch auf Aussetzung oder Stundung der Mietzahlungen auf Grundlage der Corona-Krise haben wird.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt wurde, sollte sie ausgedruckt und vom Mieter unterschrieben werden. Das unterschriebene Dokument sollte dann gescannt als PDF-Datei per E-Mail oder per Brief an den Vermieter geschickt oder persönlich übergeben werden. Im letzteren Fall sollte der Mieter darauf achten, dass das Schreiben durch den Vermieter mit einem Eingangsdatum versehen wird.

ANWENDBARES RECHT:

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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