Übergabeprotokoll Wohnraummietvertrag Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Übergabeprotokoll (Wohnraummietvertrag)

Letzte Änderung Letzte Änderung Vor 5 Tagen
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: Vor 5 Tagen

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 Seite

Die Vorlage ausfüllen

Was ist ein Übergabeprotokoll für Wohnraummietverträge?

Mit dieser Vorlage kann ein Übergabeprotokoll für Wohnraummietverträge erstellt werden. Ein Übergabeprotokoll für Wohnraummietverträge ist ein Dokument, welches den Zustand einer Wohnung oder eines Hauses beschreibt und belegt. Dieser kann vor oder nach einer Besichtigung erstellt werden und dient der Sicherheit des Vermieters, sowie des Mieters. Mängel, Zählerstände und Informationen zum Zustand der Wohnung werden in einem derartigen Protokoll festgelegt.


Welche unterschiedlichen Typen von Übergabeprotokollen gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Haupttypen: das Protokoll bei der Anmietung (Einzug) und das Protokoll bei der Rückgabe (Auszug). Beide Dokumente haben dieselbe Funktion, beziehen sich aber auf den Zustand zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Mietverhältnisses.


Ist ein Übergabeprotokoll zwingend erforderlich?

Nein, ein Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch ist die Erstellung sehr sinnvoll. Ohne ein schriftliches Protokoll kann es im Streitfall schwierig sein, zu beweisen, wer für welche Schäden verantwortlich ist. Ein Protokoll hat eine starke Beweiskraft vor Gericht.


Welchen Inhalt sollte ein Übergabeprotokoll haben?

Ein lückenloses Übergabeprotokoll sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Datum und Ort der Übergabe.
  • Vollständige Adressen des Mietobjekts sowie der Vertragsparteien (Mieter und Vermieter).
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und ggf. Heizung, inklusive Zählernummer. Dies ist entscheidend für eine korrekte Abrechnung.
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel (Haustür-, Wohnungs-, Briefkasten-, Keller- oder Garagenschlüssel).
  • Zustand der Räume und Ausstattung: Eine detaillierte Beschreibung aller Räume (z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad, Küche), der Wände, Böden, Fenster, Türen sowie der sanitären Einrichtungen und Einbaumöbel. Hier sollten alle sichtbaren Mängel wie Kratzer, Löcher, Schimmel oder Feuchtigkeitsschäden genauestens dokumentiert werden. Es ist hilfreich, Fotos als Beweismittel beizufügen.

Besonderheiten: Spezielle Vereinbarungen oder Mängel, die im Mietvertrag nicht aufgeführt sind, können hier ebenfalls vermerkt werden.


Was passiert, wenn ein Mieter oder Vermieter die Unterschrift verweigert?

Wenn eine Partei die Unterschrift verweigert, kann das Protokoll nur von der jeweils anderen Partei als einseitiges Beweismittel genutzt werden. Es verliert jedoch seine Eigenschaft als gemeinsame Anerkenntnis. In diesem Fall ist es ratsam, Zeugen hinzuzuziehen und Fotos zu machen, um den Zustand des Mietobjekts anderweitig zu dokumentieren. Eine Unterschrift kann nicht erzwungen werden.


Welche Dokumente sollen an ein Übergabeprotokoll angehängt werden?

Es ist sehr sinnvoll, Fotos und Videos vom Zustand der Wohnung zu machen und diese dem Protokoll beizufügen. Auch die Zählerstände können fotografiert werden. Falls vorhanden, kann auch eine Kopie des Mietvertrags beigelegt werden.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem das Übergabeprotokoll verfasst wurde?

Nach dem Ausfüllen und der gemeinsamen Prüfung muss das Dokument in ausreichender Anzahl ausgedruckt werden, sodass jede Vertragspartei ein unterschriebenes Exemplar erhält. Das Protokoll ist sorgfältig aufzubewahren und dient als Beweismittel.


Welche Gesetze sind auf ein Übergabeprotokoll anwendbar?

Obwohl das Protokoll selbst nicht direkt gesetzlich geregelt ist, unterliegt es den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Insbesondere relevant sind:

  • § 535 BGB (Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags): Regelt die Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen.
  • § 538 BGB (Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch): Stellt klar, dass der Mieter für normale Abnutzung nicht haftet.
  • § 546 BGB (Rückgabepflicht des Mieters): Verpflichtet den Mieter, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

Das Übergabeprotokoll dient der Beweisführung im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO), da es den Nachweis der Einhaltung der mietrechtlichen Pflichten erleichtern kann. In der juristischen Praxis gilt das unterzeichnete Protokoll als Urkunde (§§ 415 ff. ZPO), was seine Beweiskraft untermauert.


Die Vorlage ändern?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen