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Mit dieser Vorlage kann ein Übergabeprotokoll für Wohnraummietverträge erstellt werden. Ein Übergabeprotokoll für Wohnraummietverträge ist ein Dokument, welches den Zustand einer Wohnung oder eines Hauses beschreibt und belegt. Dieser kann vor oder nach einer Besichtigung erstellt werden und dient der Sicherheit des Vermieters, sowie des Mieters. Mängel, Zählerstände und Informationen zum Zustand der Wohnung werden in einem derartigen Protokoll festgelegt.
Grundsätzlich gibt es zwei Haupttypen: das Protokoll bei der Anmietung (Einzug) und das Protokoll bei der Rückgabe (Auszug). Beide Dokumente haben dieselbe Funktion, beziehen sich aber auf den Zustand zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Mietverhältnisses.
Nein, ein Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch ist die Erstellung sehr sinnvoll. Ohne ein schriftliches Protokoll kann es im Streitfall schwierig sein, zu beweisen, wer für welche Schäden verantwortlich ist. Ein Protokoll hat eine starke Beweiskraft vor Gericht.
Ein lückenloses Übergabeprotokoll sollte folgende Punkte beinhalten:
Besonderheiten: Spezielle Vereinbarungen oder Mängel, die im Mietvertrag nicht aufgeführt sind, können hier ebenfalls vermerkt werden.
Wenn eine Partei die Unterschrift verweigert, kann das Protokoll nur von der jeweils anderen Partei als einseitiges Beweismittel genutzt werden. Es verliert jedoch seine Eigenschaft als gemeinsame Anerkenntnis. In diesem Fall ist es ratsam, Zeugen hinzuzuziehen und Fotos zu machen, um den Zustand des Mietobjekts anderweitig zu dokumentieren. Eine Unterschrift kann nicht erzwungen werden.
Es ist sehr sinnvoll, Fotos und Videos vom Zustand der Wohnung zu machen und diese dem Protokoll beizufügen. Auch die Zählerstände können fotografiert werden. Falls vorhanden, kann auch eine Kopie des Mietvertrags beigelegt werden.
Nach dem Ausfüllen und der gemeinsamen Prüfung muss das Dokument in ausreichender Anzahl ausgedruckt werden, sodass jede Vertragspartei ein unterschriebenes Exemplar erhält. Das Protokoll ist sorgfältig aufzubewahren und dient als Beweismittel.
Obwohl das Protokoll selbst nicht direkt gesetzlich geregelt ist, unterliegt es den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Insbesondere relevant sind:
Das Übergabeprotokoll dient der Beweisführung im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO), da es den Nachweis der Einhaltung der mietrechtlichen Pflichten erleichtern kann. In der juristischen Praxis gilt das unterzeichnete Protokoll als Urkunde (§§ 415 ff. ZPO), was seine Beweiskraft untermauert.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Übergabeprotokoll (Wohnraummietvertrag) - Muster
Land: Deutschland