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Speditionsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 04.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe6 bis 9 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 04.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 6 bis 9 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann ein Speditionsvertrag (oder auch Spediteursvertrag) erstellt werden. Der Spediteur ist für den Versand von Waren verantwortlich. Hierzu kann der Spediteur einen Frachtführer beauftragen oder den Transport selbst durchführen. Der Logistikservice wird von ihm erstellt und weiterhin kombiniert er diesen mit den entsprechenden Transportdienstleistungen. In diesem Vertrag wird die Rechtsbeziehung zwischen dem Spediteur (Auftragnehmer) und dem Versender von Waren (Auftraggeber) geregelt.

Wenn Waren von einem Ort zu dem nächsten transportiert werden, übernimmt die Organisation dieses Transports oft ein sog. Spediteur. Dieser wird mit dieser Aufgabe (=Transport der Ware) von dem Auftraggeber betraut. Der Spediteur muss jedoch nicht zwingend selbst der Transporteur der Waren sein. Die Vorlage bietet auch die Möglichkeit, den Transport durch den Spediteur selbst auszuschließen.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Vertragsgegenstand des Speditionsvertrags ist die Organisation des Transports des gesondert aufzuführenden Speditionsguts. Im Speditionsvertrag sollte festgehalten werden, ob der Transport durch den Spediteur übernommen oder an Dritte weitergereicht werden kann. Zu den Aufgaben des Spediteurs gehört es jedoch immer, den Transport entsprechend zu organisieren und dafür einen geeigneten Transportweg und geeignete Transportmittel auszuwählen.

Die vom Spediteur geschuldete Organisationsleistung wird im Gesetz durch drei Beispiele verdeutlicht. Diese Beispiele lassen einzelne Punkte, die der Spediteur bei der Erfüllung eines Speditionsauftrages zu beachten hat, als drei Phasen erkennen:

  • Planungsphase: Die Bestimmung des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges
  • Realisierungsphase: Die Auswahl der ausführenden Unternehmer, Abschluss der hierfür erforderlichen Verträge, Erteilung von Informationen und Weisungen
  • Sicherungsphase: Diese wird im Gesetz beispielhaft mit der Sicherung von Schadensersatzansprüchen umschrieben

Obwohl umgangssprachlich häufig synonym gebraucht, sind Speditions- und Frachtgeschäft voneinander abzugrenzen.


Unterschied zum Frachtvertrag:

Der große Unterschied zwischen dem Speditionsvertrag und dem Frachtvertrag besteht darin, dass der Spediteur nicht zwingend selbst der Transporteur der Waren sein muss. Denn Hauptaufgabe des Spediteurs und somit Vertragsgegenstand des Speditionsauftrags ist nicht notwendigerweise der Transport der Ware, sondern vielmehr die Organisation des Transports. Beim Frachtvertrag hingegen ist der Vertragsgegenstand in aller Regel der direkte Transport, der vom Frachtführer durchgeführt werden muss. Der Spediteur kann je nach Gestaltung des Vertrags die Ware selbst transportieren oder aber einen Dritten damit beauftragen. Somit sind die Pflichten des Spediteurs andere als die des Frachtführers.

  • Vertragsgegenstand Speditionsvertrag --> Organisation des Transports der Waren
  • Vertragsgegentsand Frachtvertrag --> Direkter Transport der Waren


Allgemeine Speditionsbedingungen für den Versender

Bei einem Speditionsvertrag treffen den Versender verschiedene Pflichten. Dazu gehören:

  • Vergütungspflicht (die Pflicht des Versenders, den Spediteur für seine Leistung zu vergüten)
  • Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht (die Pflicht des Versenders, die Speditionsware korrekt zu verpacken und zu kennzeichnen)
  • Informationspflicht (die Pflicht des Versenders, generelle Anweisung an einen Handlungsträger zu leisten, wie z. B. einem anderen Handlungsträger bestimmte Informationen regelmäßig oder unregelmäßig zu übermitteln)


Allgemeine Speditionsbedingungen für den Spediteur

Auch den Spediteur treffen aufgrund des geschlossenen Vertrages verschiedene Pflichten. U.a.:

  • Geschäftsbesorgungspflicht (hier verpflichtet sich der Spediteur zur Besorgung eines ihm vom Versenders übertragenen Geschäfts, nämlich die Spedition an sich)
  • Herausgabepflicht (die Pflicht des Spediteurs, die Speditionsware auch an den Empfänger herauszugeben)
  • Schnittstellenkontrollpflicht (Schnittstellenkontrollen müssen beispielsweise immer beim Wechsel von einer Rechtsperson und am Ende jeder Beförderungsstrecke durchgeführt werden. Im Schadensfall muss auf Verlangen des Versenders eine entsprechende Dokumentation vorgelegt werden)

Alle einzuhaltenden Pflichten seitens des Spediteurs und auch Versender sind in den allgemeinen Speditionsbedingungen ausführlich aufgeführt und werden so Bestandteil des Speditionsvertrages.


WIE WIRD DIE VORLAGE VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und anschließend in mehrfacher Ausführung ausgedruckt werden. Abschließend erhält jede Vertragspartei jeweils ein von beiden unterschriebenes Vertragsexemplar zur Aufbewahrung.


ANWENDBARES RECHT:

Die Vorschriften des Handelsgesetzuches (HGB) (insbesondere §§ 453 ff.) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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