Letzte Änderung: 19.03.2023
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 3 bis 5 Seiten
Bewertung: 4,5 - 24 Rezensionen
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Mit dieser Vorlage kann ein Beratungsvertrag in Form eines Dienstvertrages erstellt werden.
Als ein Beratungsvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, der die Beratung einer Vertragspartei zum Gegenstand hat. Beratungsverträge können als Werkvertrag oder Dienstvertrag abgeschlossen werden. Die Rechtsfolgen beider Verträge sind verschieden. Bei einem Werkvertrag wird ein ArbeitsERGEBNIS, wohingegen bei einem Dienstvertrag die ArbeitsLEISTUNG als solche geschuldet wird.
Diese Vorlage ist ein Beratungsvertrag in Form eines Dienstvertrages.
WAS IST ZU BEACHTEN?
Ein/e Berater/in ist eine Person mit ausgewiesenem Fachwissen, die einer Organisation unabhängiges Expertenwissen zu bestimmten Bereichen der Unternehmens- bzw. Organisationstätigkeit anbietet. Berater/innen können z.B. das Management allgemein unterstützen oder ihre Hilfe zu bestimmten Projekten anbieten (Einführung von neuen Computersystemen, Verkaufsberatung usw.).
Bei einem Beratungsvertrag, wie auch bei einem Vertrag für freie Mitarbeit, ist auf eine eindeutige Abgrenzung zum Arbeitsvertrag zu achten. So soll vermieden werden, dass der/die Berater/in entgegen dem Willen der Parteien als Arbeitnehmer/in eingestuft wird. Der Beratungsvertrag ist also kein Arbeitsvertrag. Der/die Berater/in ist nicht weisungsgebunden und weder wirtschaftlich noch sozial vom Auftraggeber abhängig.
Dies bedeutet, dass die allgemein gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen hier keine Anwendung finden. Dementsprechend verfügt der/die Berater/in in der Regel über keine festen Arbeitszeiten oder festen Arbeitsort, Urlaubsgeld, Krankengeld oder ähnliche gesetzliche Absicherungen.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZU EINEM VERTRAG FÜR FREIE MITARBEIT?
Die Unterscheidung zwischen einem/einer Berater/in und freien Mitarbeiter/in ist wichtig:
WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?
Nachdem das Dokument ausgefüllt und ausgedruckt wurde, erhält jede Vertragspartei - d.h. der/die Berater/in sowie der Auftraggeber - ein Exemplar, woraufhin beide Vertragsparteien diese beiden Exemplare unterzeichnen müssen.
ANWENDBARES RECHT:
Anwendbares Recht sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
DIE VORLAGE ÄNDERN?
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Guides, um Ihnen zu helfen
Andere Bezeichnungen des Dokuments: Beratungsvertrag, Beratervertrag, Beratervertrag (Dienstvertrag), Berater/In-Vertrag, Berater/In-Vertrag (Dienstvertrag)
Land: Deutschland