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Letzte Änderung: 04.07.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 3 bis 5 Seiten
Die Vorlage ausfüllenEin Beratervertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der eine Partei (der Berater bzw. Auftragnehmer) eine Dienstleistung in Form von Beratung erbringt und die andere Partei (der Auftraggeber) dafür eine Vergütung zahlt. Diese Verträge können verschiedenste Beratungsdienstleistungen umfassen, von juristischen und steuerlichen Beratungen bis hin zu Coaching und Unternehmensberatung.
Ein Beratervertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag, im Gegensatz zu einem Werkvertrag. Beim Dienstvertrag schuldet der Berater die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung (zum Beispiel eine Rechtsberatung), nicht aber einen konkreten Erfolg. Im Gegensatz dazu steht der Werkvertrag, bei dem ein konkreter Erfolg geschuldet wird (zum Beispiel die Erstellung eines Gutachtens). Diese Unterscheidung ist essenziell, da sie die Haftung und Gewährleistung beeinflusst.
Hinweis: Beratungsverträge unterliegen dem Dienstvertragsrecht!
Es gibt drei Arten von möglichen Beraterverträgen:
Bei einem Beratungsvertrag, wie auch bei einem Vertrag für freie Mitarbeit, ist auf eine eindeutige Abgrenzung zum Arbeitsvertrag zu achten. So soll vermieden werden, dass der Berater entgegen dem Willen der Parteien als Arbeitnehmer eingestuft wird. Der Beratungsvertrag ist also kein Arbeitsvertrag. Der Berater ist nicht weisungsgebunden und weder wirtschaftlich noch sozial vom Auftraggeber abhängig.
Dies bedeutet, dass die allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen hier keine Anwendung finden. Dementsprechend verfügt der Berater in der Regel über keine festen Arbeitszeiten oder festen Arbeitsort, Urlaubsgeld, Krankengeld oder ähnliche gesetzliche Absicherungen.
Die Unterscheidung zwischen einem Berater und freien Mitarbeitern ist wichtig:
Der Beratervertrag muss nach geltendem Recht nicht schriftlich abgeschlossen werden. Allerdings kann dies sinnvoll sein, um Streitigkeiten zu verhindern. Ein schriftlicher Vertrag gewährleistet, dass die Bestimmungen und Aufgaben der Vertragsparteien klar definiert sind.
Ein präzise formulierter Beratungsvertrag enthält mehrere wesentliche Elemente, die dazu beitragen, ein klares und rechtlich bindendes Abkommen zu schaffen. Diese Elemente sind:
Für einen Beratervertrag gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zu den wichtigsten gesetzlichen Anforderungen gehören:
Einen Beratervertrag können grundsätzlich natürliche Personen (Einzelpersonen) oder juristische Personen (Unternehmen, Organisationen) abschließen. Das bedeutet, dass sowohl Selbstständige als auch Unternehmen Beraterverträge abschließen können. Es ist wichtig, dass die Vertragspartner, sei es eine einzelne Person oder eine Organisation, rechtlich handlungsfähig sind und die Fähigkeit besitzen, Verträge abzuschließen.
Ein Beratervertrag kann grundsätzlich über eine flexible Dauer abgeschlossen werden, die von den Vertragsparteien festgelegt wird. Die Laufzeit eines Beratervertrags kann unterschiedlich und je nach Bedarf kurz- oder langfristig sein.
Typische Laufzeiten für Beraterverträge reichen von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren, abhängig von der Art der Beratungsleistungen, dem Umfang des Projekts und den Interessen der Vertragsparteien. Es ist wichtig, die Laufzeit sowie Kündigungs- und Verlängerungsoptionen im Vertrag klar zu definieren, um die Rahmenbedingungen und Erwartungen beider Parteien festzuhalten.
Der Beratervertrag endet meist nach der vereinbarten Vertragslaufzeit, er kann jedoch auch durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet werden:
Nachdem das Dokument ausgefüllt und ausgedruckt wurde, erhält jede Vertragspartei – d. h. der Berater sowie der Auftraggeber – ein Exemplar, woraufhin beide Vertragsparteien diese beiden Exemplare unterzeichnen müssen.
Bei einem Beratervertrag können verschiedene Dokumente angehängt werden, um die Vereinbarungen und Bedingungen klarer zu definieren und zu ergänzen. Zu den möglichen Dokumenten, die an einen Beratervertrag angehängt werden können, gehören:
Diese Dokumente helfen dabei, die Beziehung und die Erwartungen zwischen dem Berater und dem Auftraggeber klar zu definieren und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Beratungsverträge sind komplex und vielschichtig. In Deutschland gibt es keine spezialgesetzlichen Regelungen nur für den Beratungsvertrag, vielmehr gelten allgemeine Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zu den relevanten Paragrafen gehören:
§ 611 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
§ 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
§§ 305 ff. BGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Guides, um Ihnen zu helfen
Beratungsvertrag (Dienstvertrag) - Muster, Word und PDF
Land: Deutschland