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Beratungsvertrag (Dienstvertrag)

Letzte Änderung Letzte Änderung 04.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 5 Seiten
4,5 - 27 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 04.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 3 bis 5 Seiten

Bewertung: 4,5 - 27 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann ein Beratungsvertrag in Form eines Dienstvertrages erstellt werden.

Als ein Beratungsvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, der die Beratung einer Vertragspartei zum Gegenstand hat. Beratungsverträge können als Werkvertrag oder Dienstvertrag abgeschlossen werden. Die Rechtsfolgen beider Verträge sind verschieden. Bei einem Werkvertrag wird ein ArbeitsERGEBNIS, wohingegen bei einem Dienstvertrag die ArbeitsLEISTUNG als solche geschuldet wird.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Ein/e Berater/in ist eine Person mit ausgewiesenem Fachwissen, die einer Organisation unabhängiges Expertenwissen zu bestimmten Bereichen der Unternehmens- bzw. Organisationstätigkeit anbietet. Berater/innen können z.B. das Management allgemein unterstützen oder ihre Hilfe zu bestimmten Projekten anbieten (Einführung von neuen Computersystemen, Verkaufsberatung usw.).

Bei einem Beratungsvertrag, wie auch bei einem Vertrag für freie Mitarbeit, ist auf eine eindeutige Abgrenzung zum Arbeitsvertrag zu achten. So soll vermieden werden, dass der/die Berater/in entgegen dem Willen der Parteien als Arbeitnehmer/in eingestuft wird. Der Beratungsvertrag ist also kein Arbeitsvertrag. Der/die Berater/in ist nicht weisungsgebunden und weder wirtschaftlich noch sozial vom Auftraggeber abhängig.

Dies bedeutet, dass die allgemein gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen hier keine Anwendung finden. Dementsprechend verfügt der/die Berater/in in der Regel über keine festen Arbeitszeiten oder festen Arbeitsort, Urlaubsgeld, Krankengeld oder ähnliche gesetzliche Absicherungen.


WAS IST DER UNTERSCHIED ZU EINEM VERTRAG FÜR FREIE MITARBEIT?

Die Unterscheidung zwischen einem/einer Berater/in und freien Mitarbeiter/in ist wichtig:

  • Als freie Mitarbeiter/in (Freelancer/in) wird umgangssprachlich ein/e Selbständige/r bezeichnet, der/die aufgrund eines Dienstvertrages für ein Unternehmen Aufträge in der Regel persönlich ausführt, ohne dabei Arbeitnehmer/in des Unternehmens zu sein.
  • Ein/e Berater/in ist dagegen jemand, dessen/deren spezielle Aufgabe bzw. Beruf es ist, andere fachkundig zu beraten. Im Gegensatz zum/zur Freelancer/in kommt der/die Berater/in damit zu bestimmten Aufgabenstellungen helfend hinzu.

 

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem das Dokument ausgefüllt und ausgedruckt wurde, erhält jede Vertragspartei - d.h. der/die Berater/in sowie der Auftraggeber - ein Exemplar, woraufhin beide Vertragsparteien diese beiden Exemplare unterzeichnen müssen.


ANWENDBARES RECHT:

Anwendbares Recht sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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