Letzte Änderung: 08.10.2019
Größe: 1 Seite
Verfügbare Formate: Word und PDF
Bewertung: 5 - 1 Rezension
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Mit dieser Vorlage kann eine Rechnung erstellt werden. Bei einer Rechnung handelt es sich um eine Aufstellung über einen geschuldeten Geldbetrag für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Bei der Leistung kann es sich u.A. um eine Dienstleistung aus einem Dienstvertrag (z.B. aus einem Beratungsvertrag) oder um eine Werkleistung aus einem Werkvertrag handeln, wie z.B. bei Bauleistungen oder Gartenarbeiten. Auch der Verkäufer aus einem Kaufvertrag über bewegliche Sachen kann eine Rechnung stellen.
Bei dem Aussteller der Rechnung handelt es sich um den Gläubiger und bei dem Empfänger um den Schuldner. Ein Gläubiger ist eine Person, die eine offene Forderung gegenüber seinem Schuldner hat. Ein Schuldner ist eine Person, die einer anderen (dem Gläubiger) etwas (hier: Geld) schuldet.
Zahlt der Schuldner den Rechnungsbetrag, so hat er einen Anspruch auf eine Quittung. Eine Quittung bestätigt den Erhalt eines geschuldeten Geldbetrages. Sollte der Schuldner die Rechnung nicht begleichen, so kann der Gläubiger ihn durch eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung daran erinnern. Durch eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung wird der Schuldner zu einer bereits verspäteten Zahlung aufgefordert.
WELCHE ANGABEN SIND ERFORDERLICH?
Je nach Rechtsform des Ausstellers müssen bestimmte Pflichtangaben gemacht werden.
Folgende Angaben können in einer Rechnung berücksichtigt werden:
FORM DER RECHNUNG
Es besteht bei der Rechnung ein Schriftformerfordernis, d.h. dass eine mündliche Rechnung nicht wirksam ist. Die Rechnung kann in Papierform oder elektronisch übermittelt werden.
WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?
Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, sollte das Dokument heruntergeladen werden und entweder per E-Mail oder per Post an den Rechnungsempfänger versandt werden.
Handelt es sich um eine Rechnung, die z.B. steuerliche Relevanz haben, so ist zu beachten, dass die Rechnung nicht sofort weggeworfen werden sollte, sondern eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden sollte, falls das Finanzamt eine Vorlage verlangt. Dafür sollten Rechnungen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann jedoch noch bis zu zehn Jahre nach Einreichen der Steuererklärung die Vorlage von Belegen fordern.
Handelt es sich aus Sicht des Rechnungsempfängers um eine fehlerhafte Rechnung, so kann dieser Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.
DAS ANWENDBARE RECHT:
Auf die Rechnung sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches und des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere § 14 Abs. 1 S. 1 UStG, anwendbar.
DIE VORLAGE ÄNDERN?
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Andere Bezeichnungen des Dokuments: Kleinunternehmerrechnung, Kostenrechnung, Rechnung für einen Kleinunternehmer, Kostenaufstellung, Kleinunternehmer-Rechnung
Land: Deutschland