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Rechnung

Letzte Änderung Letzte Änderung 30.12.2023
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
4,9 - 8 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 30.12.2023

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,9 - 8 Rezensionen

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Mit dieser Vorlage kann eine Rechnung erstellt werden. Bei einer Rechnung handelt es sich um eine Aufstellung über einen geschuldeten Geldbetrag für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Bei der Leistung kann es sich unter anderem um eine Dienstleistung aus einem Dienstvertrag (z.B. aus einem Beratungsvertrag) oder um eine Werkleistung aus einem Werkvertrag handeln, wie z.B. bei Bauleistungen oder Gartenarbeiten. Auch der Verkäufer aus einem Kaufvertrag über bewegliche Sachen kann eine Rechnung stellen.

Bei dem Aussteller der Rechnung handelt es sich um den Gläubiger und bei dem Empfänger um den Schuldner. Ein Gläubiger ist eine Person, die eine offene Forderung gegenüber seinem Schuldner hat. Ein Schuldner ist eine Person, die einer anderen (dem Gläubiger) etwas (hier: Geld) schuldet.

Zahlt der Schuldner den Rechnungsbetrag, so hat er einen Anspruch auf eine Quittung. Eine Quittung bestätigt den Erhalt eines geschuldeten Geldbetrages. Sollte der Schuldner die Rechnung nicht begleichen, so kann der Gläubiger ihn durch eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung daran erinnern. Durch eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung wird der Schuldner zu einer bereits verspäteten Zahlung aufgefordert.


WELCHE ANGABEN SIND ERFORDERLICH?

Je nach Rechtsform des Ausstellers (z.B. Aktiengesellschaft, eingetragener Kaufmann, eingetragener Verein, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH & Co. KG, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft) müssen bestimmte Pflichtangaben gemacht werden. Die Pflichtangaben variieren je nach Rechtsform, aber können sich bspw. auf die Angabe der Namen der Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder des Komplementärs, das zuständige Registergericht, die Registernummer, usw. beziehen.

Weiterhin ist zu beachten, dass in jedem Fall Angaben über den Aussteller der Rechnung und den Empfänger in einer Rechnung berücksichtigt werden müssen, unter anderem die Steueridentifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) oder Wirtschafts-Identifikationsnummer des Ausstellers. Eine wichtige Information ist ebenso der anzuwendende Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung (z.B. weil es sich bei dem Rechnungsaussteller um einen Kleinunternehmer handelt) einen Hinweis darauf, dass eine Befreiung der Umsatzsteuer vorliegt.

FORM DER RECHNUNG

Es besteht bei der Rechnung ein Schriftformerfordernis, das heißt, dass eine mündliche Rechnung nicht wirksam ist. Die Rechnung kann in Papierform oder elektronisch übermittelt werden.

WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, sollte das Dokument heruntergeladen werden und entweder per E-Mail oder per Post an den Rechnungsempfänger versandt werden.

Handelt es sich um eine Rechnung, die steuerliche Relevanz hat, so ist zu beachten, dass diese nicht sofort weggeworfen werden sollte, sondern eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden sollte, falls das Finanzamt eine Vorlage verlangt. Dafür sollten Rechnungen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann jedoch noch bis zu zehn Jahre nach Einreichen der Steuererklärung die Vorlage von Belegen fordern.

Handelt es sich aus Sicht des Rechnungsempfängers um eine fehlerhafte Rechnung, so kann dieser Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.

DAS ANWENDBARE RECHT:

Auf die Rechnung sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Umsatzsteuergesetzes (UStG), insbesondere § 14 Abs. 1 S. 1 UStG, anwendbar.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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