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Letzte Änderung: 04.07.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 5 bis 6 Seiten
Die Vorlage ausfüllenDurch einen Maklervertrag verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision gegen eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers (Maklers), die zum Abschluss eines Hauptvertrages führt. Der Maklervertrag ist ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, während der Hauptvertrag ein Vertrag zwischen Auftraggeber und einer dritten Person (Dritte) ist. Der Hauptvertrag bei einem Maklervertrag für Immobilien ist z. B. dann der Abschluss des Kaufvertrages über die Immobilie.
Inhalt des Vertrages ist mithin die Vermittlung eines Vertragsschlusses mit einem Dritten, wobei die Zahlungsverpflichtung erst bei Zustandekommen dieses Hauptvertrages eintritt. Der Makler ist daher nicht zum Tätigwerden verpflichtet und schuldet somit weder den Nachweis noch die Vermittlung eines Vertragsschlusses.
Es gibt Maklerverträge bezüglich Immobilien, Versicherungen und Darlehen. Dieser Vertrag deckt alle drei Gebiete ab. Es gibt des Weiteren noch die Ehevermittlung, die hier jedoch nicht betroffen ist.
Grundsätzlich kann ein Maklervertrag hinsichtlich von Immobilien und von Versicherungen formfrei abgeschlossen werden, d. h., dass er nicht der Schriftform bedarf und auch mündlich abgeschlossen werden kann. Aus Beweisgründen und für die eigene Rechtssicherheit wird jedoch geraten, stets einen schriftlichen Maklervertrag abzuschließen. Der Makler trägt für den Vertragsschluss die Beweislast. Der Maklerauftrag sollte daher schriftlich fixiert werden, und zwar so, dass über sämtliche relevante Punkte verständliche und wirksame Regelungen getroffen werden.
Beachte: Der Darlehensvermittlungsvertrag bedarf jedoch zwingend der Schriftform.
Ein Maklervertrag sollte verschiedene wesentliche Bestandteile enthalten, um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar zu definieren. Hier sind die wichtigsten Punkte, die in einem Maklervertrag enthalten sein sollten:
Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte abgedeckt sind und um mögliche zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.
Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Maklervertrag sind in Deutschland nicht durch ein umfassendes Maklergesetz geregelt, sondern basieren auf verschiedenen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier sind die wichtigsten Punkte:
Diese rechtlichen Voraussetzungen stellen sicher, dass sowohl der Makler als auch der Auftraggeber ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Zusammenarbeit klar verstehen. Es ist empfehlenswert, sich bei Unsicherheiten über die vertraglichen Bedingungen rechtlich beraten zu lassen.
Einen Maklervertrag können grundsätzlich natürliche Personen (Einzelpersonen) oder juristische Personen (Unternehmen, Organisationen) abschließen. Es ist wichtig, dass die Vertragspartner, sei es eine einzelne Person oder eine Organisation, rechtlich handlungsfähig sind und die Fähigkeit besitzen, Verträge abzuschließen.
Oft ist im Maklerrecht von einer Maklerprovision oder einer Maklercourtage die Rede – beides ist im Endeffekt gleichzusetzen. Eine Maklerprovision beträgt dabei in der Regel einen gewissen Prozentsatz der Summe, die der Verkäufer erhält.
Dabei sollte auch im Vertrag schon die Provision geregelt sein (bspw. ein Prozentsatz vereinbart werden), da die Höhe der Maklerprovision nicht im Gesetz festgelegt ist. Zudem sollte geklärt werden, wer die Provision zahlt. Das kann sich im Maklerrecht unterscheiden. Denn je nachdem, ob es sich um eine Vermietung oder einen Verkauf einer Immobilie handelt, müssen die Kosten für den Makler unterschiedlich getragen werden. Wie hoch die Provision im Maklerrecht ausfällt, hängt auch davon ab, in welchem Bundesland der Makler tätig ist.
Bei einem Immobilienverkauf kann die Provision gemäß dem Maklerrecht auch auf den Käufer übertragen werden; bei einem Einfamilienhaus ist dies in der Regel sogar ein Muss.
Etwas anders verhält es sich mit der Maklerprovision im Bereich Vermietung.
Beachte: Neues Gesetz zur Maklerprovision seit Ende 2020: Zum 23. Dezember 2020 trat in Deutschland ein neues Gesetz zur Maklerprovision in Kraft. Dieses sieht vor, dass der Käufer einer Immobilie maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen muss.
Ein Maklervertrag hat in der Regel eine Laufzeit von etwa drei bis acht Monaten. Die genaue Dauer kann jedoch variieren und sollte im Vertrag festgelegt werden. Es ist üblich, dass für einen Alleinauftrag eine Laufzeit von etwa sechs Monaten vereinbart wird.
Es gibt sowohl befristete als auch unbefristete Maklerverträge. Bei befristeten Verträgen kann in der Regel nicht jederzeit ohne Weiteres gekündigt werden; es müssen bestimmte Fristen und Bedingungen beachtet werden. Unbefristete Verträge hingegen können von beiden Parteien jederzeit mit einer angemessenen Frist gekündigt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Laufzeit des Maklervertrags flexibel gestaltet werden kann, wobei die gängigen Laufzeiten in der Praxis zwischen drei und acht Monaten liegen.
Maklerverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. In der Regel enthalten Maklerverträge befristete Kündigungsklauseln. Das hängt damit zusammen, dass der Maklerkunde bei unbefristeten Verträgen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen kündigen kann.
Daher wird meist eine kurze Laufzeit (z. B. 3 bis 8 Monate) vereinbart, sodass der Makler genügend Zeit erhält, eine passende Immobilie bzw. Vertrag für den Interessenten zu finden. Der Maklerkunde hat im Allgemeinen das Recht, außerordentlich zu kündigen, wenn der Makler gegen seine Pflichten aus dem Vertrag verstößt.
Der Vertrag ist in zweifacher Ausführung zu erstellen und bedarf der Unterschrift beider Vertragsparteien. Jede Vertragspartei behält eine Ausführung. Die Anlagen sind fester Bestandteil des Vertrages und müssen somit auch unterschrieben und beigefügt werden.
An einen Maklervertrag sollten verschiedene Dokumente und Anlagen angehängt werden, um die Vereinbarungen zu konkretisieren und rechtliche Aspekte abzudecken. Zu den typischerweise angehängten Dokumenten gehören:
Genehmigungen oder erforderliche Dokumente: Je nach Art des Grundstücks oder der Immobilie können auch spezielle Genehmigungen oder weitere benötigte Dokumente gefordert werden.
Diese Anlagen sollten direkt im Vertrag als Bestandteile aufgeführt sein, damit sie rechtlich bindend sind und nicht nur im Anhang erscheinen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Beratungsverträge sind komplex und vielschichtig. In Deutschland gibt es keine spezialgesetzlichen Regelungen nur für den Beratungsvertrag, vielmehr gelten allgemeine Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zu den relevanten Paragrafen gehören:
Daneben sind folgende Vorschriften und Gesetze zu beachten:
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Maklervertrag - Muster, Vorlage online - Word und PDF
Land: Deutschland