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Zahlungsaufforderung an Vermieter nach Mängelbeseitigung für Wohnraum

Letzte Änderung Letzte Änderung 26.01.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.01.2024

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Mit dieser Vorlage kann eine Zahlungsaufforderung an einen Vermieter nach einer Mängelbeseitigung durch einen Mieter verfasst werden. Dieses Schreiben richtet sich an Vermieter und Mieter, die einen Wohnraummietvertrag vereinbart haben. Die Zahlungsaufforderung sollten in den Fällen genutzt werden, wo gegenüber einem Vermieter bereits eine Mängelanzeige erfolgt ist, der Mangel jedoch nicht beseitigt wurde und eine fachgerechte Eigenvornahme erfolgt ist.

Die Mängelanzeige ist eine vom Mieter an den Vermieter gerichtete Anzeige, dass die vermietete Sache Mängel hat (Mängelhaftung) oder dass eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich ist. Der Vermieter ist verpflichtet, solche Mängel zu beseitigen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Die Beseitigung von Mängeln ist Hauptleistungspflicht des Vermieters. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatz der Aufwendungen einer Mängelbeseitigung kann nur bestehen, wenn eine der folgenden Alternativen gegeben ist:

  • Vermieter und Mieter hatten sich darauf geeinigt, dass der Mieter die Mängel gegen Kostenerstattung beseitigen soll.
  • Der Vermieter befand sich mit der Mangelbeseitigung in Verzug.
  • Die umgehende Beseitigung des Mangels ist zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache erforderlich.
  • Durch die Mangelbeseitigung tritt eine Wertsteigerung des Mietobjekts ein, durch die der Vermieter ungerechtfertigt bereichert wird.

In den Alternativen 2. und 3. besteht ein Selbstbeseitigungsrecht nur für solche Reparaturmaßnahmen, die nach vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise nötig und zweckmäßig sind und die zu einer nachhaltigen Mangelbeseitigung führen.


Voraussetzung des Verzugs des Vermieters mit der Mängelbeseitigung

In den Fällen, wo diese Vorlage zur Anwendung kommt, befindet sich der Vermieter in Verzug mit der Mängelbeseitigung. Ein solcher Verzug setzt voraus, dass der Anspruch auf Mängelbeseitigung fällig ist, der Vermieter die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung hatte, der Mieter gemahnt hat und ein Verschulden des Vermieters vorliegt. Grundsätzlich tritt die Fälligkeit des Anspruchs auf Mängelbeseitigung sofort, d. h. mit Entstehen des Mangels, ein. Eine Mangelanzeige kann gleichzeitig eine Mahnung zur Mangelbeseitigung enthalten, wenn der Vermieter eindeutig zur Beseitigung des angezeigten Mangels aufgefordert wird.

Normalerweise ist der Vermieter dazu verpflichtet, Mängel in der Mietwohnung zu beseitigen. Sollte jedoch eine wiederholte Mängelanzeige keine Wirkung gezeigt haben, kann ein Mieter den Mangel eigenmächtig beseitigen bzw. beseitigen lassen und dem Vermieter die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Der Mieter hat nämlich in dem Fall seine im Mietrecht festgelegte Pflicht zur Pflege und Instandhaltung der Wohnung nicht erfüllt und ist somit ersatzpflichtig.


Was ist eine angemessene Frist für das Beseitigen von Mängeln?

Dabei ist zu beachten, dass dem Vermieter genügend Zeit zur Verfügung steht, damit er die Mängelbeseitigung organisiert. Je nach Art des Mangels kann es vor einer Reparatur oder anderer Maßnahmen für eine Mängelbeseitigung erforderlich sein, dass der Mangel vom Vermieter, Handwerkern oder anderen Fachleuten besichtigt werden kann.

  • Zwei bis drei Wochen gelten in aller Regel als ausreichende Fristsetzung für normale Reparaturen.
  • Bei dringenden Mängeln (z. B. Wasserversorgung funktioniert nicht) ist eine kürzere Frist angemessen, z. B. eine Woche.

Beachte: Nimmt der Mieter selbst die Mängelbeseitigung vor, hat der Vermieter mitunter das Recht, die Kostenübernahme zu verweigern. Der ausführende Handwerker hat zunächst das Recht, bezahlt zu werden. Das bedeutet, dass man als Mieter in Vorkasse geht. Allerdings ist der Vermieter dann dazu verpflichtet, die Kosten anschließend zu übernehmen. Sollen die Kosten mit den Mietzahlungen verrechnet werden, sollten die entsprechenden Fristen eingehalten werden (i. d. R. zum übernächsten Monat).


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Dazu sollten auch alle Rechnungen und Beweismittel im Schreiben beifügt werden. Anschließend sollte der Mieter das Schreiben unterzeichnen und an den Vermieter postalisch zusenden oder persönlich übergeben.


RELEVANTES RECHT

  • §§ 535 ff. BGB.


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