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Änderungskündigung COVID-19 / Coronavirus - Arbeitsrecht Die Vorlage ausfüllen

Änderungskündigung (COVID-19 / Coronavirus) - Arbeitsrecht

Letzte Änderung
Letzte Änderung 23.07.2023
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 23.07.2023

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Änderungskündigung (COVID-19 / Coronavirus) - Arbeitsrecht

Mit dieser Vorlage kann eine Änderungskündigung für Arbeitsverträge erstellt werden. Eine Änderungskündigung im Arbeitsrecht beendet den bisherigen Arbeitsvertrag, gleichzeitig bietet der Kündigende die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter neuen Bedingungen an.

Die derzeitige Situation um den Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) zwingt viele Arbeitgeber dazu, Arbeitskräfte abzubauen, um den Reduzierungen beim Umsatz entgegenzukommen. Viele Unternehmen verlieren aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19, SARS-CoV-2) Kunden und Umsatz. Eine Vielzahl von Unternehmen verlieren Aufträge oder können ihre Events, Projekte oder Geschäfte nicht umsetzen bzw. öffnen. Daher sehen sich viele dazu gezwungen, Arbeitskräfte, die nicht zwingend notwendig sind, zu reduzieren. Neben der Kurzarbeit kann auch die Änderungskündigung infrage kommen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Inhaltlich muss die Änderungskündigung die Mitteilung über die beabsichtigte Aufhebung des bestehenden Arbeitsvertrages ebenso enthalten wie das Angebot, das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzusetzen. Diese Bedingungen müssen im Kündigungsschreiben mit angegeben werden. Der Arbeitgeber darf eine Änderungskündigung nur aussprechen, wenn für diese betriebliche oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen, diese müssen ebenfalls im Kündigungsschreiben genannt werden. Die gesetzlichen oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen gelten auch im Falle einer Änderungskündigung.

In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Änderungskündigung um eine ordentliche Kündigung, sodass die Kündigungsfristen zu beachten sind. Häufige Gründe für eine ordentliche Änderungskündigung sind die Veränderung der Aufgaben des Mitarbeiters sowie seine Versetzung zu einer anderen Dienststelle.

Des Weiteren spricht der Arbeitgeber eine personenbedingte Änderungskündigung aus, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine bisherigen Aufgaben zu erfüllen. Wie bei jeder anderen Kündigung, gilt auch in Bezug auf die Änderungskündigung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates sowie die Pflicht zur Sozialauswahl für eine betriebsbedingte Änderungskündigung. Das neue Arbeitsangebot muss im Falle einer Änderungskündigung eindeutig formuliert sein, sodass der Arbeitnehmer erkennen kann, unter welchen Voraussetzungen er zukünftig arbeiten soll.

Fristen

Die Fristen einer Änderungskündigung entsprechen den Fristen einer vollständigen Kündigung des Arbeitsvertrages, sodass verhaltensbedingte Kündigungen und personenbedingte Änderungskündigungen auch außerordentlich und somit fristlos ausgesprochen werden können, sofern die erforderlichen Bedingungen für eine sofortige Umwandlung des bestehenden Vertragsverhältnisses vorliegen.

Gemäß gesetzlicher Bestimmungen ist eine ordentliche Änderungskündigung nur zur Monatsmitte oder zum Monatsende möglich, die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und beträgt mindestens einen Monat, höchstens sieben Monate. Für den Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag sind auch für eine Änderungskündigung gültig.

Für eine Kündigungsschutzklage gelten hinsichtlich einer Änderungskündigung ebenfalls dieselben Fristen wie bei einer normalen Kündigung, sodass die Klage innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Änderungskündigung eingereicht werden muss.

Zusätzlich muss der Arbeitnehmer beachten, dass er der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den in der Änderungskündigung genannten neuen Bedingungen innerhalb einer dreiwöchigen Frist zustimmen muss, damit die ursprüngliche Änderungskündigung nicht zu einer Beendigung des Arbeitsvertrages führt.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform, sodass diese auch für eine Änderungskündigung verbindlich vorgeschrieben ist. Die Vorlage sollte also den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden, mit der Unterschrift sollte die Kündigung auch versehen werden. Der Arbeitnehmer muss zudem bestätigen, mit eigener Unterschrift, dass er/sie die Kündigung erhalten hat.


RELEVANTES RECHT

Das relevante Recht sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wie das Arbeitsrecht (ArbGB).


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