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Ratenzahlungsvereinbarung

Letzte Änderung Letzte Änderung 15.04.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 15.04.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist eine Ratenzahlungsvereinbarung?

Eine Ratenzahlungsvereinbarung setzt voraus, dass zwei Personen durch ein Vertragsverhältnis miteinander verbunden sind und aus diesem eine offene Schuld besteht, die der Schuldner zu begleichen hat.

Unter einem Schuldner versteht man eine Person, die einer anderen etwas schuldet. Diese andere Person, die eine Forderung gegenüber dem Schuldner hat, nennt man einen Gläubiger.

Durch eine Ratenzahlungsvereinbarung legen der Gläubiger und der Schuldner fest, dass der Schuldner die fällige Schuld durch regelmäßige Ratenzahlungen begleicht. Der Schuldner muss dann die offene Zahlung nicht auf einmal begleichen, sondern kann dies über einen bestimmten Zeitraum hinweg durch einzelne Teilzahlungen (Raten) tun.


Wann sollte eine Ratenzahlungsvereinbarung verwendet werden?

Die Ratenzahlung zwischen einem Gläubiger und seinem Schuldner kommt in folgenden Situationen in Betracht:

  • wenn der Schuldner es vorzieht, seine Schuld in Raten zu begleichen. Dies ist in der Regel bei hohen Summen der Fall (z. B. Kredit, Darlehen, neue Anschaffung durch Kaufvertrag) oder
  • wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die Schuld in einer Zahlung zu begleichen. In diesen Fällen kann der Schuldner durch ein Gerichtsurteil zur Ratenzahlung aufgefordert werden.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann folglich den Charakter einer Finanzierungshilfe haben.

Durch die Ratenzahlungsvereinbarung entscheiden die Vertragsparteien insbesondere darüber, wann und in welcher Höhe die Raten gezahlt werden. In der Regel werden monatliche Ratenzahlungen vereinbart, es ist jedoch auch möglich, andere Abstände zu vereinbaren, wie bspw. halbjährliche oder vierteljährliche. Es muss aber auch festgestellt werden, dass überhaupt eine fällige, offene Schuld seitens des Schuldners besteht. Dies muss unter Umständen durch ein positives Schuldanerkenntnis erklärt werden.


Welche unterschiedlichen Typen von Ratenzahlungsvereinbarungen gibt es?

Die Ratenzahlung ist eine besondere Zahlmethode und damit eine eigenständige Vereinbarung. Sie wird oft im Rahmen eines Kaufvertrages, z. B. für bewegliche Sachen oder Immobilien vereinbart.


Ist ein Ratenzahlungsvereinbarung zwingend erforderlich?

Nein, eine Ratenzahlungsvereinbarung ist keine zwingend erforderliche Vereinbarung. Sie ist eine besondere Art, eine Zahlung abzuwickeln. Daher muss die Ratenzahlungsvereinbarung nicht zwingend schriftlich verfasst werden, sondern sie kann auch mündlich erfolgen. Hier besteht dann aber die Gefahr, dass es keine Nachweise über die Vereinbarung gibt, falls es zu Streitigkeiten kommt. Daher ist immer sinnvoll, eine Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich zu verfassen.


Was muss eine Ratenzahlungsvereinbarung enthalten?

Eine Ratenzahlungsvereinbarung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Vollständige Namen und Anschriften des Gläubigers und des Schuldners.
  • Datum, an dem die Vereinbarung unterzeichnet wurde.
  • Betrag, den der Schuldner schuldet.
  • Anzahl der Raten, in der der Betrag getilgt werden soll.
  • Zeitraum, in dem die Raten gezahlt werden sollen.
  • Höhe jeder Rate.
  • Zahlungsintervalle (meistens monatlich, aber auch andere Zeitintervalle wie quartalsweise sind möglich).
  • Regelung, ab wann eine Zahlung als verzögert gilt.
  • Mögliche Folgen bei Zahlungsverzug.
  • Recht des Gläubigers, die aushaftende Forderung zu vollstrecken oder andere Maßnahmen wie eine eidesstattliche Versicherung einzuleiten.

Es ist wichtig, dass alle notwendigen Informationen in der Ratenzahlungsvereinbarung enthalten sind.


Was sind die Voraussetzungen für eine Ratenzahlungsvereinbarung?

Grundsätzlich steht es den Parteien offen, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Dabei sind jedoch einige Voraussetzungen zu beachten:

  • Der Gläubiger und der Schuldner müssen beide vertragsfähig sein (geschäftsfähig und volljährig).
  • Die zugrunde liegende Forderung muss rechtskräftig und verbindlich sein (d. h. z. B. ein Kaufvertrag, wo eine Zahlungspflicht besteht).
  • Die Parteien müssen sich auf die Modalitäten der Ratenzahlung einigen.
  • Die Vereinbarung sollte vorzugsweise schriftlich festgehalten werden, um mögliche Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Hinweis: Es sollte schriftlich festgehalten, dass die Schuld besteht. Hierfür kommt ein Schuldanerkenntnis infrage, als schriftlicher Beweis und Nachweis über die bestehende Schuld.


Was muss getan werden, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung fertig ist?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt wurde, sollte sie zweifach ausgedruckt und diese von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Jede Vertragspartei behält anschließend jeweils eine Fassung zur Verwahrung.


Welche Dokumente sollen an eine Ratenzahlungsvereinbarung angehängt werden?

Die Ratenzahlungsvereinbarung ist grundsätzlich eigenständig wirksam, allerdings können folgende Dokumente ggf., falls benötigt, angehängt werden:

  • Ursprünglicher Vertrag (z. B. Kaufvertrag)
  • Ursprüngliche Rechnung (als Nachweis über den Kauf z. B.)
  • Bestehende Mahnungen
  • Einkommensnachweise (für die Vereinbarung der Ratenzahlung)


Welche Gesetze sind auf eine Ratenzahlungsvereinbarung anwendbar?

In Deutschland gibt es keine speziellen Gesetze, die ausschließlich für Ratenzahlungsvereinbarungen gelten. Allerdings finden die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung, insbesondere die Vorschriften zu Verträgen und Schuldverhältnissen. Entsteht z. B. ein Zahlungsverzug, greifen die Regelungen des § 286 BGB, in dem der Verzug definiert und die Rechte des Gläubigers festgelegt sind. Die Vereinbarung wird nach den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts (§ 145 ff. BGB) geschlossen.


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