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Richtlinie zur Nutzung von E-Mail und Internet

Letzte Änderung Letzte Änderung 28.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe5 bis 8 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 28.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 5 bis 8 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann eine Richtlinie zur Nutzung von E-Mail-Diensten und Internet erstellt werden. Das Internet und die E-Mail-Kommunikation spielen sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich eine besondere Rolle. Insbesondere haben E-Mails eine hohe Bedeutung in der alltäglichen und geschäftlichen Kommunikation eingenommen. Die Nutzung von Internetdiensten durch Mitarbeiter von Unternehmen und Organisationen birgt besondere Risiken, etwa wenn die Kommunikation der Mitarbeiter dem Ansehen des Unternehmens schadet oder geltende Gesetze verletzt werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Der richtige Umgang mit den geschäftlichen E-Mail-Diensten von Mitarbeitern wird in der heutigen Zeit daher immer wichtiger. Oftmals ist es schwer, richtige Grenzen zwischen privaten und geschäftlichen Inhalten zu ziehen.

Diese Richtlinie stellt eine interne Richtlinie dar, mit der Mitarbeiter auf ihre Kommunikation in E-Mail-Diensten in dienstlichem Zusammenhang hingewiesen werden bzw. darauf hingewiesen werden, welche geltenden gesetzlichen Grenzen bestehen. Die Verhaltensregeln gelten grundsätzlich nur für die dienstliche Nutzung des Internets und von E-Mails. Nicht geregelt ist dabei, ob die Mitarbeiter auch das Recht haben, den Internetzugang oder die dienstliche E-Mail-Adresse während oder außerhalb der Arbeitszeiten zu privaten Zwecken zu nutzen. Eine derartige Regelung ist komplex und bedarf der anwaltlichen Beratung im Einzelfall, vor allem zu datenschutzrechtlichen Fragen.


Betriebsrat

Allerdings ist zu beachten, dass diese Richtlinie grundsätzlich nur für betriebsratslose Betriebe geeignet ist; besteht ein Betriebsrat, sind dessen Mitbestimmungsrechte zu dem Thema zu beachten. Betriebsräte haben nämlich eigene Pflichten und Kompetenzen. Diese können auch die Gestaltung des Betriebslebens sein. Daher sollte bei Erstellung der Richtlinie der Betriebsrat mit einbezogen werden.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung, sollten die jeweiligen Vertretungspersonen (Geschäftsführer und Betriebsratsvorsitzender) das Dokument unterschreiben.

Wenn es sich um eine Richtlinie der Leitung bzw. Geschäftsführung handelt, kann die Richtlinie, direkt nachdem sie ausgedruckt wurde, verwendet werden. Die Verhaltensregeln beschränken sich auf Inhalte, die der Arbeitgeber einseitig den Mitarbeitern vorgeben kann - im Rahmen des Weisungsrechts und der Grenzen des Arbeitsvertrags - und auch ohne Einvernehmen der Arbeitnehmer wieder ändern kann. Eine Unterzeichnung der Verhaltensregeln durch die Arbeitnehmer ist daher nicht notwendig, im Gegenteil, diese Richtlinie wird durch Bekanntgabe wirksam. Die Bekanntgabe kann gegenüber den Arbeitnehmern beispielsweise durch Rundmail, Einstellung in das Intranet, Aushang am Schwarzen Brett usw. erfolgen.

 

RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die allgemeinen Vorschriften des BGB, das Arbeitsrecht.

 

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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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