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Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Letzte Änderung Letzte Änderung 27.01.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 4 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 27.01.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 3 bis 4 Seiten

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Dieses Dokument kann Arbeitgebern helfen, eine verbindliche Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu erstellen. Betroffene können sich mit diesem Dokument an den Arbeitgeber wenden.

Sexuelle Belästigungen und Diskriminierungen kommen in Unternehmen regelmäßig vor. Für die Betroffenen kann dies sowohl in beruflicher als auch in privater Hinsicht schwerwiegende Folgen haben. Es kann insbesondere zu Schlaf- oder Angststörungen sowie Depressionen kommen.

Mithilfe einer Richtlinie/Betriebsvereinbarung können alle Beschäftigte für dieses Thema sensibilisiert. Betroffenen werden Informationen an die Hand gegeben, an wen sie sich im Falle einer sexuellen Belästigung/Diskriminierung wenden können.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität am Arbeitsplatz zu treffen.

Bei sexueller Belästigung handelt es sich um eine Benachteiligung, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Eine Diskriminierung im Sinne einer unmittelbaren Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen einem der oben genannten Gründe eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.

Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen einnem der oben genannten Gründe gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.


WIE VERWENDET MAN DAS DOKUMENT?

Mit diesem Dokument kann sowohl eine Richtlinie als auch eine Betriebsvereinbarung für das Unternehmen erstellt werden. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, so braucht es für eine wirksame Betriebsvereinbarung dessen Zustimmung.

Bei Erstellung des Dokuments werden Schritt für Schritt die wichtigsten Punkte für die Beachtung bereits in die Vereinbarung mit aufgenommen. Anschließend kann die Vereinbarung den Beschäftigten im Unternehmen bekannt gemacht und ausgehändigt werden.


ANWENDBARES RECHT

  • § 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Art. 3 Grundgesetz (GG)
  • §§ 12, 1 AGG


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